Gebäudeversicherung Lexikon - Z

Als Zeitwert bei der Wohngebäudeversicherung wird der Wert des Gebäudes, zum aktuellen Zeitpunkt, bezeichnet. Errechnet wird er aus dem Neuwert von dem jeweils eine Wertminderung aufgrund des Alters des Gebäudes, sowie eine Wertminderung für die Abnutzung abgezogen wird.
Die Wohngebäudeversicherung deckt auch Schäden am Gebäudezubehör wie den Dachziegeln oder
dem Briefkasten ab.




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Begriffe Erklärung - Z

Zeitwert
Der Zeitwert einer Sache berechnet sich nach dessen tatsächlichem Alter im Verhältnis zur durchschnittlichen Lebensdauer und dem Abnutzungsgrad einer Sache. Es gibt Zeitwert-berechnungen die linear verlaufen oder solche, die mit zunehmendem Alter der Sache abnehmen (progressiv). Als Basis der Berechnung dient der Neuwert.

Zubehör
Zu den versicherten Sachen in der Gebäudeversicherung zählt das Gebäudezubehör. Darunter versteht man Sachen die der Instandhaltung des Gebäudes dienen. Ebenfalls zum Gebäudezubehör zählen Sachen die zur Nutzung des Gebäudes zu Wohnzwecken dienen und sich im Gebäude befinden und oder Außen angebracht wurden. Hierzu zählen Antennenanlagen, Beleuchtungsanlage, Briefkasten- und Klingelanlagen, sowie elektrische Leitungen und Masten. Gartenkamine und Hundehütten, Müllbehälterboxen , Kinderschaukeln und einiges mehr. Umfriedungen des Grundstücks und Hof/Terrassenbefestigungen sowie Schutz und Trennwände und Über-dachungen von Pergolen. Welches Zubehör genau als versichert gilt ist vom Bedingungswerk abhängig.