Gebäudeversicherung Lexikon - W

Durch einen in der Wohngebäudeversicherung abgedeckten Schaden am Gebäude verliert dieses verständlicherweise an Wert. Der Schaden wird dann durch eine Reparatur ausgeglichen.
Ist diese Reparatur jedoch nicht in der Lage die Minderung des Gebäudewertes auszugleichen,
so spricht man von einer Wertminderung.




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Begriffe Erklärung - W

Wasserdampf
Schäden durch Wasserdampf und wärmetragende Flüssigkeiten (Öle, Sole Kühlmittel, Kältemittel) fallen unter das Risiko der Leitungswasserversicherung und sind mit versichert. Hierbei ist zu beachten, dass die gleichen Voraus-setzungen welche für Leitungswasser-schäden erfüllt sein müssen. Dies bedeutet bestimmungswidriger Austritt aus den Rohleitungen oder sonstigen Systemen und Einrichtungen.

Wertminderung
Wird eine Sache nicht vollständig zerstört, sondern nur Beschädigt kann neben den Kosten der Reparatur auch eine Wertminderung verbleiben. Dies ist zum Beispiel der Fall wenn eine Wand des Badezimmers durch einen Wasserrohrbruch neu verfliest werden muss und die gleichen Fliesen wie an den übrigen Wänden des Badezimmers nicht mehr verfügbar sind. Entsteht dadurch eine Verschlechterung des vorherigen Zustandes stellt dies eine Wertminderung dar. Hierbei dürfen subjektive Vorstellungen allerdings keine Berücksichtigung finden.