Gebäudeversicherung Lexikon - V

Wichtig für Käufer bzw. Verkäufer bei der Veräußerung eins Wohngebäudes ist zu wissen, dass die Gebäudeversicherung automatisch auf den Käufer übergeht, sobald dieser im Grundbuch als Eigentümer eingetragen wurde.
Für den Käufer besteht allerdings die Möglichkeit den bestehenden Versicherungsvertrag zu kündigen, innerhalb einer Frist von 4 Wochen nach der Eintragung im Grundbuch.




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Begriffe Erklärung - V

Veräußerung
Bei der Veräußerung einer versicherten Sache geht der Versicherungsvertrag mit dem Zeitpunkt der Eintragung des neuen Eigentümers auf diesen über. Somit wird vermieden, dass ein Schaden der zu einem Zeitpunkt entsteht indem eine Versicherungslücke durch den Verkauf besteht, nicht abgesichert wäre. Aus diesem Grund haften jedoch Beide (Verkäufer/Käufer)für die Einhaltung der Pflichten aus dem Vertrag. Der neue Gebäudeeigentümer hat in diesem Fall besondere Kündigungsrechte und kann sich während eines Zeitraumes von einem Monat Entscheiden die Versicherung weiterzuführen oder nicht. Nach Ablauf dieser Frist gilt der Vertrag als übernommen. Da auch der Versicherer prüft, ob er das Vertragsverhältnis fortsetzen möchte, ist es Pflicht den Verkauf sofort beim Versicherer zu melden. Im Falle der Kündigung des Käufers trägt der Verkäufer die Pflicht zur Prämienleistung für diesen Zeitraum.

Verbundene Wohngebäude-Versicherung
Beim Abschluss einer Wohngebäudeversicherung ist es ebenfalls möglich eine Gebäudeglasversicherung abzuschließen. Auch wenn Sie dies auf einem Antragsformular (im Verbund) vollziehen können handelt es sich doch um zwei selbstständige Verträge.

Versicherte Gefahren
Die versicherten Gefahren sind in der Wohngebäudeversicherung genau definiert. Es gibt Erweitungsmöglichkeiten, und Zusatzeinschlüsse, diese sind jedoch auch genau definiert. Eine freie Vereinbarung über die Versicherung von individuellen Gefahren ist in der Regel nicht möglich. Bei den versicherten Gefahren handelt es sich um Schadenereignisse die im besonderen Masse ein finanzielles Risiko für den Einzelnen darstellen und deren Begriffsdefinition sich aus der Historie des Versicherungswesens entwickelt hat. Die Grundgefahren sind Schäden durch Sturm, Feuer und Leitungswasser. Hinzu kommen die erweiterten Elementargefahren wie Überschwemmung, Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbrüche. Daneben sind Einschlüsse für die Gefahr des Einbruchdiebstahls und der Glasversicherung möglich. In den Klauseln von Versicherungsbedienungen sind die versicherten Gefahren erweitert auf Schäden durch Medienverlust, Schädlingsbekämpfung, Entfernung von Wespennestern, Einsatz von Schlüsseldiensten und Unterbringung von Haustieren im Notfall sowie vieles mehr.

Versicherte Kosten
Neben der Versicherung der eigentlichen Sache können Kosten die mit der Schadenabwendung und Schadenminderung oder der Kosten der Ermittlung und Feststellung des Schadens einhergehen. Diese stellen ebenfalls ein finanzielles Risiko dar. Denken Sie nur an die Kosten eines Bausachverständigen /Architekten nach einem großen Brandschaden. Unter versicherte Kosten fallen ebenfalls Mehrkosten durch Preissteigerungen, Aufräumungs-Abbruchkosten oder Bewegungs- und Schutzkosten. Hinzu kommen Kosten durch behördliche Wiederherstellungs-auflagen/Beschränkungen, sowie Feuerlöschkosten, und Kosten für die Dekontamination von verseuchtem Erdreich. Weiter versicherte Kosten sind die Aufwendungen für Bäume oder Grundstücksbepflanzungen oder für Kosten für eine Gebäudebeschädigung nach einem Einbruchdiebstahl in ein Mehrfamilienhaus. Welche Kosten genau versichert sind und in welcher Höhe ist abhängig vom Bedingungswerk welches Ihrem Vertrag zugrunde liegt.

Versicherte Sache
Die versicherte Sache ist im Versicherungsschein genau benannt. Nur für diese dort aufgeführten Häuser und Gebäude besteht Deckung. In den Bedingungen finden Sie detaillierte Beschreibung und Aufzählung was zur versicherten Sache gehört. Hierunter fallen zum Beispiel auch Gebäudezubehör und Dinge die der Instandhaltung und Unterhaltung eines Gebäudes dienen.

Versicherungsfall
Wenn ein Schaden an Ihrem Gebäude eingetreten ist und dieser durch eine der versicherten Gefahren zustande kam, so liegt ein Versicherungsfall vor. Diese ist unverzüglich dem Versicherer zu melden.

Versicherungssumme
Die Versicherungssumme ergibt sich aus den Daten des Summenermittlungsbogens. Sie sollte immer ausreichend bemessen sein, da sich aus dieser im Schadenfall auch die prozentualen Beteiligungen bei den Summen der versicherten Sachen oder Kosten berechnen. Ist zum Beispiel vereinbart, das für Überspannungsschäden nach einem Gewitter 1% der Summe als versichert gilt, so reicht bei einer niedrigen Versicherungssumme dieser Betrag nicht aus um die tatsächlichen Wiederherstellungskosten zu decken.

VGB
Allgemeine Wohngebäude-Versicherungsbedingungen