Gebäudeversicherung Lexikon - U

Wenn der Versicherungswert höher ausfällt, als die für den Schadensfall vereinbarte Versicherungssumme, wird dies als Unterversicherung bezeichnet.
Dies kann für den Versicherten von großem Nachteil sein. Beträgt die Versicherungssumme beispielsweise nur 60% zahlt die Versicherung auch nur 60% des entstandenen Schadens
statt der vollen Summe. Bei 100 Euro wären das dann nur 60 Euro von der Versicherung.




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Begriffe Erklärung - U

Überschwemmung
Die Überschwemmung des Grundstücks aufgrund der Ausuferung von stehenden (Seen) oder fließenden oberirdischen (Flüsse, Bäche) Gewässer ist über den Einschluss der Risiken der Elementar-schadenversicherung gedeckt. Hierzu zählt auch die Überschwemmung durch lokalen Witterungsniederschlag und Rückstau bei Starkregen.

Überspannung
Versicherbar sind Schäden die aufgrund einer Überspannung an elektrischen Einrichtungen des Gebäudes und seiner Bestandteile entstehen. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass diese Überspannung durch einen Blitzschlag verursacht wurde. Eine betriebsbedingte Störung des Leitungsnetzes die zu Überspannungsschäden führen können ist nicht versicherbar. Überspannungsschäden durch einen direkten Blitzschlag ins Gebäude sind immer über die Feuergefahr abgedeckt.

Unterversicherung
Ist die Versicherungssumme nicht ausreichend berechnet kann es im Schadenfall zu einer Unterversicherung kommen. Dies würde bedeuten, der eingetretene Schaden kann nicht mit der vollständigen Summe ersetzt werden welche Sie zur Wiederherstellung der Sache benötigen. Bei der Anrechnung der Unterversicherung spielt das Verhältnis zwischen Versicherungssumme und tatsächlichen Wert des Gebäudes eine große Rolle. Um eine Unterversicherung zu vermeiden ist es empfehlenswert eine Versicherung zum gleitenden Neuwert zu vereinbaren. Nehmen Sie selbst Wertverbesserungen (Aufstockung, Anbau usw) am Gebäude vor muss die Versicherungssumme angepasst werden um eine Unterversicherung zu vermeiden.

Unterversicherungsverzicht
Haben Sie sich entschlossen die Gebäudeversicherung zum gleitenden Neuwert zu versichern, verzichtet der Versicherer in diesem Fall auf die Prüfung ob eine Unterversicherung besteht. Dies bedeutet auch wenn eine Unterversicherung vorliegen sollte, der Schaden auf Basis der vereinbarten Versicherungssummen reguliert wird.