Gebäudeversicherung Lexikon - T

Wussten sie, dass die Wohngebäudeversicherung auch für Schäden an den Tapeten und Teppichböden im Gebäude aufkommt? Sie zählen nämlich zu den versicherten Gebäudebestandteilen.
Jedoch greift diese Regelung nur, wenn sie nicht vom Mieter sondern vom Vermieter angebracht bzw. eingebracht wurden.




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Begriffe Erklärung - T

Tapeten
Tapeten sind Bestandteile des Wohngebäudes da diese unwiderruflich ins Gebäude eingefügt wurden. Dies gilt auch dann, wenn der Mieter die Tapeten selbst angebracht hat oder renoviert hat.

Tariflohnindex
Der Tariflohnindex bildet zusammen mit dem Baukostenindex den Baupreisindex. Dieser wird benötigt um den gleitenden Neuwertfaktor zu ermitteln. Dies geschieht jedes Jahr durch dem Gesamtverband Deutscher Versicherer (GDV). Die Daten des Tariflohnindex und des Baukostenindex werden vom statistischen Bundesamt ermittelt. Das Verhältnis von Tariflohnindex zum Baukostenindex ist 20:80. Nach dieser Methode erfolgt die Berechnung der Beiträge und Versicherungssummen.

Tarifzonen
Deutschland ist durch geographische Gegebenheiten versicherungstechnisch in verschiedene Gefährdungszonen eingeteilt. Diese Einteilung spiegelt die Gefährdungslage für einen möglichen Schadeneintritt aufgrund einer Naturgewalt wie Erdbeben, Überschwemmung oder Lawinengefahr wider. Somit spielt es eine Rolle für die Berechnung der Prämie in welcher Tarifzone sich Ihr Gebäude befindet.

Teppichboden
Teppichböden und andere Bodenbeläge gehören zu den Bestandteilen eines Gebäudes. Liegt unter dem bewohnten Teppichboden allerdings ein bewohnbarer Bodenbelag (Holz, Fliesen) so wird der Teppichboden dem Hausrat zugeordnet. Dies spielt besonders dann eine Rolle wenn durch bei einem Schadenfall durch Leitungswasser die Hausratversicherung und die Wohngebäudeversicherung gleichzeitig zum Einsatz kommen und das Gebäude vermietet ist.