Gebäudeversicherung Lexikon - P

Die Wohngebäudeversicherung deckt zwar durch Leitungswasser verursachte Schäden ab, jedoch zählt das Badewasser, oder auch Planschwasser nicht dazu. Wenn sie also wegen eines Anrufs vergessen, dass sie sich Badewasser haben einlaufen lassen und die Badewanne nun über läuft und einen Schaden z. B. an den Wänden verursacht, kommt dafür die Wohngebäudeversicherung nicht auf.




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Begriffe Erklärung - P

Parabolantennen
Parabolantennen zählen zum Gebäudezubehör und somit versichert, wenn sie am oder im versicherten Gebäude angebracht sind.

Planschwasser
Schäden durch Planschwasser (Überschwappendes Wasser aus Badezimmereinrichtungen, Becken usw.) sind nicht gedeckt, da der Nutzer unmittelbaren Einfluss auf einen möglichen Schadeneintritt hat und dieser verpflichtet ist, diesen zu vermeiden.