Gebäudeversicherung Lexikon - O

Im Bereich der Versicherungen wird des Öfteren der Begriff Obliegenheit verwendet. Dieser bezeichnet sowohl die gesetzlichen als auch die vertraglichen Pflichten eines Versicherungsnehmers.
Dazu gehört auch die Meldepflicht im Falle eines Schadens. Kommt der Versicherungsnehmer diesen Pflichten nicht nach, so riskiert er, dass die Versicherungsgesellschaft nicht mehr leisten muss.




A B E F G H K L M N    O    P R S T U V W Z

Begriffe Erklärung - O

Obliegenheiten
Obliegenheiten sind vertragliche Verpflichtungen des Versicherungs-nehmers. Es gibt verschiedene Arten von Obliegenheiten. Zunächst die Obliegenheiten vor Vertragsbeginn, hierzu gehört unter anderem die Verpflichtung zu wahrheitsgemäßen Angaben. Des Weiteren gibt es die Obliegenheiten während des Vertrages, hierzu gehört zum Beispiel die Meldung einer Gefahrerhöhung. Ebenfalls wichtig ist die Beachtung der Obliegenheiten im Schadenfall. Missachtung von Obliegenheiten kann zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.