Gebäudeversicherung Lexikon - N

Bei der Wohngebäudeversicherung gibt es verschiedenen Einstufungen der Gebäude. Es wird unterschieden zwischen Ferien- und Wochenendhäusern sowie den reinen Wohngebäuden und den Wohngebäuden die teilweise (bis zu maximal 50 %) gewerblich genutzt werden.
Unter einem Neuwert wird der Wert verstanden, den man aufbringen muss um den Gegenstand angemessen zu ersetzen.




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Begriffe Erklärung - N

Neuwert
In der Regel ist in der Gebäudeversicherung der Neuwert (ortsüblicher Neubauwert) des beschädigten Gebäudes versichert. Die Regelungen der Neuwertversicherung greifen hauptsächlich im Falle des Totalschadens eines Gebäudes. Zunächst hat der Versicherungsnehmer den Anspruch auf Ersatz des Schadens auf Basis des Zeitwertes. Die Differenz zum Neuwert wird erstattet, sobald der Wiederaufbau des Gebäudes in gleicher Art und Zweckbestimmung stattgefunden hat. In den meisten Versicherungs-bedingungen ist hierfür eine Frist vorgesehen.

Nutzung des Gebäudes
Es gibt zunächst verschiedene Nutzungsmöglichkeiten eines Gebäudes. Wird es nicht genutzt stellt dies eine erhöhtes Risiko für das Gebäude dar. Ein Schadeneintritt bleibt womöglich unbemerkt und da durch kommt es zu einem weit größeren Schadenfall. Daher stellt die Veränderung des Umstandes der Bewohnung eine Gefahrerhöhung dar und ist dem Versicherer anzuzeigen. Die Art der Nutzung einer Immobilie unterscheidet sich über die private Nutzung bis zur gewerblichen Nutzung oder industriellen Nutzung. Je nach Gewerbe ist das Risikopotential anders zu bewerten. Veränderungen hierzu müssen ebenfalls dem Versicherer angezeigt werden.