Gebäudeversicherung Lexikon - M

Gerade für Vermieter, die auf die Mieteinnahmen angewiesen sind, sind leer stehende
Gebäude ein großes Problem, da ihnen so Einnahmen fehlen.
Vor diesem Risiko kann man sich allerdings durch den Abschluss einer separaten Mietverlustversicherung, zusätzlich zur Wohngebäudeversicherung, absichern.




A B E F G H K L    M    N O P R S T U V W Z

Begriffe Erklärung - M

Markisen
Markisen sind außen am Gebäude angebrachte Einrichtungen die dem Sonnenschutz dienen oder den Wärmeeinfall durch die direkte Sonnenbestrahlung von Glasflächen vermindern können. Kommt es zu einem Sturmschaden sind diese ebenfalls über die Gebäudeversicherung gedeckt.

Mietereinbauten
Als Mietereinbauten versteht man solche Sachen, die der Mieter auf eigene Kosten ins Gebäude eingebracht hat und dieser hierfür die wirtschaftliche Gefahrtragung trägt. Dies bedeute im Falle der Zerstörung oder der Beschädigung hat er keinen Anspruch auf Ersatz durch den Gebäudeeigentümer. Hierzu gehören nicht nur Sachen die der Mieter selbst beschafft hat, sondern auch Dinge die er gegen Kostenübernahme übernommen hat. Hierzu gehören aber nicht ausgetauschte Sachen (zum Beispiel Austausch des alten Teppichbodens gegen einen neuen Bodenbelag). Mietereinbauten sind grundsätzlich nicht versichert, dies kann aber auf Wunsch vereinbart werden. Übernommene Gegenstände des Mieters vom Vormieter wie zum Beispiel dessen Küche sind damit nicht gemeint, da diese keine Gebäudebestandteile darstellen, sondern unter den Bereich des Mobiliars fallen.

Mietverlustversicherung
Ist ein Gebäude privat vermietet und kommt es durch einen Schadenfall zu dem Umstand, das es nicht mehr oder nur noch teilweise nutzbar ist, oder die Nutzung nicht zumutbar ist, so hat der Mieter das Recht auf Kürzung oder Einbehaltung der Miete. Der Mietausfall ist zeitlich begrenzt und endet spätestens zu dem Zeitpunkt an dem das Gebäude wieder bezogen werden kann. Mit Vereinbarung ist auch die Versicherung von Mietausfall für gewerblich genutzte Räume möglich.