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Begriffe Erklärung - H
Hagel
Hagel ist der Witterungsbedingte Niederschlag in Form von Eis. Schäden durch Hagelschlag sind über die Gefahr der Sturmversicherung abgedeckt. Hagelschlag ist auch dann versichert, wenn kein Sturm (ab Windstärke 8) vorliegt. Gedeckt ist der unmittelbare Schaden durch den Hagel, nicht das Verstopfen von Regenabfallrohren oder Schmelzwasser.
Hochwasser
Unter dem Begriff der weiteren Elementargefahren ist die Überschwemmung des Versicherungsgrundstücks durch die Ausuferung von stehenden oder fließenden Gewässern (Hochwasser) versicherbar. Hochwasser liegt dann vor, wenn der Wasserstandspegel das Normalmass über einen längeren Zeitraum übersteigt. Nicht gedeckt sind Schäden durch Sturmflut und Schäden durch Veränderung des Grundwasserspiegels.
Hotelkosten
Ist ein Gebäude aufgrund eines versicherten Schadenfalles nicht mehr oder nur noch teilweise nutzbar, so ersetzt der Versicherer die Kosten für eine Unterbringung im Hotel. Voraussetzung hierfür ist das die Immobilie vom Versicherungsnehmer selbst genutzt wird. Die Kosten hierfür ohne Verpflegung oder sonstige Leistungen des Hotels sind bis zu einer gewissen Summe versichert. Es besteht eine Höchstgrenze in Bezug auf den Tagessatz sowie eine Summen-begrenzung. Dies bedeutet, je günstiger die Unterbringung ist umso länger kann diese genutzt werden.
Hypothek
Eine Hypothek zählt zu den Grundpfandrechten und dient im Bankwesen zur Absicherung eines Kredites. Besteht für ein Gebäude eine Hypothek dient das Gebäude dem Gläubiger als Pfand für die Rückzahlung des Kredites. Besteht eine Hypothek muss dies dem Versicherer angezeigt werden, da dieser dann im Falle eines Verlustes oder schweren Beschädigung eines Gebäudes den Hypothekeninhaber informieren muss. Bei einem Totalschaden muss der Versicherer die Ansprüche des Hypothekengläubigers befriedigen. Eine Hypothek wird meist nur gewährt, wenn der Schuldner eine ausreichende Versicherung des Gebäudes nachweisen kann.
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