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Begriffe Erklärung - G
Garagen
Versichert sind die in der Versicherungs-police genannten Gebäude mit ihren Bestandteilen. Hierzu gehören auch Garagen. Zusätzlich sind Nebengebäude in Holz oder Leichtbauweise mit-versichert, sowie weiteres Gebäude-zubehör.
Gebäude
Aus Sicht des Versicherers handelt es sich um Gebäude wenn es sich um ein Bauwerk handelt, das Räume umschließt und betreten werden kann. Es dient dem Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen und muss über ein Dach verfügen. Versichert werden nur oberirdische bauliche Anlagen die sich in die Bauartklassen einstufen lassen. Andere Bauwerke sind nur durch individuelle Absprache versicherbar.
Gebäudebestandteile
Gebäudebestandteile sind gegen alle Risiken der Gebäudeversicherung ebenfalls gedeckt. Hierzu zählen zum Beispiel die Heizungsanlagen, Klingelanlagen, Beleuchtungsanlagen, Überdachungen, Anbauten, Wintergärten, Terrassen und Balkone.
Gefahrerhöhung
Eine Gefahrerhöhung liegt dann vor, wenn sich ein Umstand ändert, nach dem im Antrag ausdrücklich gefragt wurde. Ist das Gebäude derzeit unbewohnt oder wird neuerdings gewerblich genutzt, sind dies Umstände welche die Gefahr eines Schadeneintritts oder die Gefahr der Vergrößerung eines möglichen Schadens darstellen. Ebenso wenn erhebliche Baumassnahmen durchgeführt werden die das Gebäude derzeit nicht nutzbar machen oder die Abnahme des ursprünglichen Daches zur Folge haben.
Nach den vertraglichen Vereinbarungen sind Sie verpflichtet solche Gefahrerhöhungen anzuzeigen und sich vorher die Genehmigung einzuholen. Ein Verstoß gegen diese Obliegenheit kann zu Leistungsfreiheit des Versicherers führen.
Gemeiner Wert
Der Gemeine Wert stellt den Preis einer Sache dar, der unter Berücksichtigung aller Faktoren wie Standort, Erhaltungszustand usw. beim Verkauf einer Sache zu erzielen wäre. Persönliche Belange oder Vorlieben spielen hierbei keine Rolle. Der Gemeine Wert ist immer ein Bruttowert incl. aller Steuern.
Glasversicherung
Neben den üblichen Gefahren der Gebäudeversicherung ist es möglich für die bestehende Gebäudeverglasung eine Glasversicherung abzuschließen. Versicherungsschutz besteht wenn der Schaden durch Zerbrechen zerstört oder beschädigt wurden. Gebäudeverglasung ist nur dann versichert, wenn sich diese an Ihrem bestimmungsgemäßen Ort befindet.
Versichert sind ins Gebäude fertig eingefügten und vollständig montierten Scheiben, Platten oder Spiegel aus Glas oder Kunststoff. Glasbausteine oder Profilbaugläser gehören ebenfalls zu den versicherten Glasteilen. Lichtkuppeln, Veranda/Terrassenabdeckungen aus Glas oder Kunststoff sind im Versicherungspaket ebenso enthalten. Hohlkörper oder Beleuchtungskörper sind nicht gedeckt (z.B. Lampen, Vasen).
Die Glasversicherung beinhaltet nicht nur den Ersatz der beschädigten Sachen, sondern auch die notwendigen Kosten zur Wiederherstellung wie Gerüstbau, Notverglasung, Entsorgungskosten, Schadenminderungs- und Schutzkosten.
Oberflächen-beschädigungen wie Kratzer, Schrammen oder Muschelausbrüche sowie das Blind werden von Mehrscheiben-Isolierverglasungen ist nicht versichert.
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