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Begriffe Erklärung - F
Fahrlässigkeit
In manchen Versicherungsbedingungen sind Schäden durch die Folge von fahrlässigem Handel vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Fahrlässig handelt, wer die erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt. Man unter-scheidet zwischen der einfachen Fahrlässigkeit und der groben Fahrlässigkeit.
Einfache Fahrlässigkeit sind kleine Versehen oder Miss-geschicke. Unter grober Fahrlässigkeit versteht man auch das Unterlassen von gebotenen Vorsichtsmassnahmen.
Feuer-Rohbauversicherung
In der Feuerrohbauversicherung ist es möglich das sich im Bau befindliche Gebäude nebst der dort gelagerten Baustoffe und Gegenstände die zur Errichtung des Gebäudes notwendig sind gegen die Gefahr Feuer zu versichern. Die Versicherungssumme entspricht dem Neubauwert des Gebäudes. Sobald dieses Bezugsfertig ist, geht der Vertrag der Feuerrohbauversicherung in einen regulären Gebäudeversicherungsvertrag über. Die Feuerrohbauversicherung ist für maximal 24 Monate vorgesehen. Bei rechzeitiger Meldung beim Versicherer kann eine längere Geltungsdauer vereinbart werden.
Feuerwehr
Bei der Feuerwehr handelt es sich meist um öffentlich rechtliche Hilfsorganisationen der Gemeinde/Kommune. Die Aufgaben der Feuerwehr sind von staatlicher Seite vorgegeben.
Neben der Brandbekämpfung gehören auch andere Aufgaben zum Tätigkeitsbereich der Feuerwehren. Retten, Schützen, Bergen und Löschen sind die allgemeinen Schlagworte unter denen man die Aufgaben zusammenfassen kann.
Es gibt auch Betriebs- Feuerwehren, wie zum Beispiel die eigene Feuerwehr der BASF.
Kosten der Feuerwehr zur welche der Schadenbeseitigung oder der Schadenminderung dienen sind gedeckt.
Flugkörper
Flugkörper ist der Sammelbegriff für unbemannte Fluggeräte mit oder ohne Eigenantrieb, die sich auf einer bestimmten Flugbahn oder auf einer aus Antriebs- und ballistischer Freiflugbahn bestehenden Bahn bewegen. Hierbei spielt es keine Rolle ob der Flugkörper gelenkt wurde oder sich ohne Kontrollwirkung von Außen bewegt.
Folgeschaden
Als Folgeschäden bezeichnet man solche Schäden die als Folge einer nicht versicherten Schadenursache dennoch einen versicherten Schaden bilden.
Ist zum Beispiel durch eine defekte Heizungspumpe Wasser ausgetreten und hat das Gebäude beschädigt, so ist die Wasserpumpe über die Rohrbruchversicherung nicht gedeckt, der Folgeschaden durch den Wasseraustritt wird über die Gebäudeleitungswasserversicherung reguliert.
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