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Begriffe Erklärung - A
Absturz eines Luftfahrzeuges
Diese Gefahr wird in machen Policen auch als Aufprallen von Luftfahrzeugen bezeichnet.
Versicherungsschutz besteht also beim direkten Aufprall des Luftfahrzeuges an sich. Sollten Sie einmal tatsächlich Betroffener eines solchen Vorfalles sein, sind Sie sehr froh über die Abdeckung dieses Schaden, denn in den meisten Fällen handelt es sich um einen Totalverlust des Gebäudes und Zerstörung des Grundstücks. Aber auch Schäden welche durch Flugzeugteile oder dessen Ladung eines verursacht werden sind abgedeckt. Im Falle eines Absturzes eines Luftfahrzeuges ist die Streuwirkung von abgelösten Teilen sehr groß.
Allmählichkeitsschaden
Unter Allmählichkeitsschaden versteht man solche Schäden die nicht unmittelbar zu einem sichtbaren Schadeneintritt führen. Somit kann auch nicht festgestellt werden wann genau der Ursprung der Schädigung entstanden ist.
Die Versicherungsbranche versichert Allmählichkeitsschäden die auf das Einwirken von Temperatur, Gasen, Dämpfen und Feuchtigkeit entstanden sind. Hinzu kommen Schäden durch Niederschläge wie Rauch, Russ oder Staub. So kommt es häufig vor, dass durch das allmähliche Eindringen von Leitungswasser in das Mauerwerk eines Gebäudes aufgrund einer undichten Silikonfuge im Duschbereich erst durch Schimmelbildung an der angrenzenden Zimmerwand der Schadenfall festgestellt wird.
Allmählichkeitsschäden durch Regenwasser, Schnee oder Schmelzwasser sind nicht gedeckt.
Anlagen der Warmwasserversorgung
Unter Anlagen der Warmwasserversorgung versteht man unter anderem den gesamten Heizungskreislauf eines Gebäudes. Angefangen von der Wasserzuleitung, über Kesselanlagen, Boiler oder anderem technischen Equipment welches zur Warmwasserbereitung notwendig ist.
Hierzu zählen auch die damit verbundenen Schläuche und Pumpen. Versichert ist der bestimmungswidrige Wasseraustritt aus diesen Anlagen und dessen schädigende Wirkung auf die Substanz des Wohngebäudes oder seiner mitversicherten Teile.
Anpassung der Versicherungssumme
Ihre Immobilie stellt einen erheblichen Vermögenswert dar. Genau wie andere Kapitalanlagen auch unterliegen Immobilien im Laufe der Zeit einer Wertsteigerung. Das erkennen Sie schon allein daran, wenn Sie sich veranschaulichen wie viel ein Haus vor 25 Jahren gekostet hat und wie viel Haus Sie heute für dieses Geld bekommen würden. Durch die jährliche Anpassung der Versicherungssumme, auf Basis der Daten die das statistische Bundesamt ermittelt sind Sie daher immer optimal versichert. Die Grundlage der Anpassung der Versicherungssumme ist der ermittelte Baupreisindex in Kombination mit dem Tariflohnindex des Baugewerbes.
Das Zahlenmaterial mit dem die Versicherer bei der Anpassung der Versicherungssummen arbeiten ist daher von staatlicher Seite vorgegeben und für alle Versicherer bindend.
Antennen / Gemeinschaftsantennen / Parabolantennen
Antennen gleich welcher Art gehören zum Gebäudezubehör und sind in den Vertragswerken der Gebäudeversicherung mitversichert. Handelt es sich um ein Einfamilienhaus besteht bei der Verwirklichung der Sturmgefahr eventuell eine Doppelversicherung mit der Hausratversicherung. Bei einem Mehrfamilienhaus gehören die Gemeinschaftsantennen welche mehreren Mietern nutzen ebenfalls zur versicherten Sache.
Anzeige des Versicherungsfalles
Ist einmal ein Schadenfall eingetreten so gehört es zu Ihren vertraglichen Obliegenheiten diesen Schadenfall unverzüglich dem Versicherer anzuzeigen. Diese Pflicht ist oft mit einer Frist verbunden und gegebenenfalls ist die Form vorgeschrieben. Eine frühe Kenntnis über den Einritt des Schadenfalls ist dem Versicherer deshalb sehr wichtig, weil er durch ergreifen von Sofortmassnahmen oder Rettungsmaßnahmen das Schadenausmaß eventuell positiv beeinflussen kann. Ein Verstoß gegen die Anzeigepflicht kann dazu führen, dass der Versicherer die Versicherungsleistung verweigern kann.
Aufräumungskosten
Neben dem Gebäude selbst und den mitversicherten Sachen eines Gebäudes sind auch verschiedene Kostenarten gedeckt. Eine dieser Kostenarten sind die Aufräumkosten.
Hierunter fallen zum Beispiel Kosten für den Abbruch des Gebäudes im Falle eines Totalschadens durch Brand oder anderer Gefahren. Hierzu gehört auch das Abfahren von Schutt oder Resten von versicherten Sachen wie beispielsweise das durch Sturm beschädigte Gartenhaus und dessen Entsorgung oder Vernichtung.
Weitere Kostenarten sind Bewegungs- und Schutzkosten.
Ausschlüsse
Welche Gefahren ein Versicherer versichern kann wird durch mathematische Berechnungen ermittelt. Hierbei spielen viele verschiedene Faktoren eine Rolle. Bei den Ausschlüssen handelt es sich um Risiken die der Versicherer im Rahmen der Interessengemeinschaft aller Versicherten nicht abdecken kann, oder deren Versicherung die Versicherungsprodukte zu teuer machen würde. Die Ausschlüsse sind in den Versicherungsbedingungen hinterlegt. Vom Versicherungs-schutz ausgeschlossen bedeutet, das der Versicherer in einem solchen Fall keine Leistung erbringen muss, da kein Versicherungsschutz vereinbart wurde. Die Ausschlüsse variieren je nach Bedingungswerk. Der Ausschluss von Vorsatz ist jedoch immer fester Bestandteil aller Verträge.
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