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ElementarschadenversicherungNeben den gängigen Gefahren wie Brand, Feuer und Leitungswasser, sowie Glasbruchschäden gewinnt die Einschlussmöglichkeit von Elementarschäden immer mehr an Bedeutung. Wie aus allen Medien (TV, Zeitungen ) zu entnehmen ist werden die Schäden aufgrund der Wetterkapriolen bedingt durch den Weltklimawandel weiter zunehmen. Durch die heftigen Wetterreaktionen ist das Ausmaß der Schäden in finanzieller Hinsicht ebenfalls gestiegen. Stürme werden zu Orkanen und führen nicht selten, durch die Mengen von mitgeführten Niederschlägen, zu erheblichen Schäden an Gebäuden und Einrichtung.
Feuerwehren und andere Hilfskräfte stellen Ihre Dienste immer häufiger nicht unter die Brandbekämpfung sondern sie pumpen Keller leer und helfen bei der Bergung von durch Überschwemmungen mitgerissenen Kraftfahrzeugen. Auch die Versicherungswirtschaft hat sich auf die neue Situation eingestellt und durch Erweiterungsmöglichkeiten des Wohngebäudevertrages dem Kunden die Chance eingeräumt Versicherungsschutz zu erlangen. In der Elementarversicherung wurden die gängigsten Gefahren zusammengefasst und ein Versicherungsschutzpaket geschnürt welches Sie auch in den kommenden Zeiten des Klimawandels vor den finanziellen Folgen eines Schadens schützt. Der Schutz gegen Naturgewalten ist beinhaltet Schäden durch Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbrüchen. Bei der Überschwemmung handelt es sich um eine Überflutung von Grund und Boden aufgrund Ausuferung von oberirdischen Flüssen oder Seen. Aber auch die lokale Überschwemmung Ihres Grundstücks aufgrund Witterungsniederschläge ist inbegriffen. Mitversicherter Rückstau ist dann gegeben, wenn durch eben erwähnte Ereignisse das Wasser direkt bestimmungswidrig aus Ihren Wasserleitungen (Rohrsystem und sonstige Einrichtungen) zurück ins Gebäude läuft und dort Schäden verursacht. Da es sich entgegen von reinen Leitungswasserschäden meist um Schmutzwasser handelt sind die Schadenbeseitigungsmaßnahmen besonders umfangreich. In manchen Verträgen besteht nach Abschluss der Sicherung von Elementarschäden eine Wartezeit. Aus diesem Grund sollten Sie bei Bedarf schnell handeln. Wir stehen Ihnen hierbei mit Rat und Tat gerne zur Seite. |

