Versicherungsblog

Im Bereich Versicherung ist es nicht leicht bei den vielen änderungen den Überblick zu behalten. Mit unserem Blog halten wir sie über Themen aus den Bereichen Versicherungen, Kapitalanlagen und Finanzen auf dem Laufenden.





Der private Unfallschutz

4th Januar, 2008 von Katrin

Wie in fast allen Bereichen gibt es auch hier im Bereich des privaten Unfallschutzes ein breit gefächertes Angebot von den verschiedensten Anbietern. Unbedingt empfehlenswert ist ein Vergleich der unterschiedlichen Versicherungsleistungen, um das Optimum an Preis und Leistung heraus zu holen. Als hilfreich bei der Auswahl könnte sich der Besuch eines Fachmanns erweisen.

Die klassische Variante der Unfallversicherung ist die Einzel-Unfallversicherung. Diese bietet Einzelpersonen umfassenden Schutz, der anhand des Leistungsangebotes individuell zusammengestellt werden kann. Natürlich gibt es auch die Möglichkeit, einen Unfallschutz für die gesamte Familie abzuschließen und die Leistungen für den Schadensfall dementsprechend anzupassen.

Eine andere Variante stellt die Unfallversicherung speziell für Kinder dar. In das Leistungspaket eines solchen Angebotes sind diverse Risiken, die besonders bei Kindern auftreten, mit eingeschlossen, wie z. B. Vergiftungsfälle. Sie sind normalerweise nicht im Leistungsumfang enthalten.

Besonders interessant erscheint inzwischen die Freizeitversicherung, eine weitere Variante der privaten Absicherung im Falle eines Unfalls. Hierbei wird einzig und allein der Freizeitbereich des Versicherungsnehmers abgedeckt, d. h. alles, was außerhalb des Berufslebens passiert. Bei der Auswahl des entsprechenden Versicherungsangebotes ist unbedingt zu beachten, dass gerade die selbst praktizierten Sportarten, die evt. ein erhöhtes Verletzungsrisiko mit sich bringen können (zum Beispiel eventuell: Kraftsport oder Fallschirmspringen) nicht vom Leistungsumfang ausgeschlossen sind. Bei einem Unfall können Leistungen, wie z. B. das Krankenhaustagegeld oder das Genesungs- oder auch Tagegeld, die finanziellen Engpässe, die durch umfangreiche Behandlungsmaßnahmen entstehen könnten, auffangen und abdecken.


Aufatmen für Versicherungsnehmer

2nd Januar, 2008 von Sven

Oft ist es doch so, dass Versicherungsnehmer im Allgemeinen nur als Kunden betrachtet wurden. Die Versicherungsgesellschaft ist höher gestellt und der Kunde darf auf die Gnade dieser hoffen. Grundlage des Tun und Handelns ist noch immer das Versicherungsvertragsgesetz, welches 1908 ins Leben gerufen wurde.

Was lange währt wird ewig halten – dieses Motto kann das bisherige Versicherungsvertragsgesetz leider nicht mehr einhalten. Im Zuge der Modernisierung des gesamten Versicherungssystems und mit Zutun der Europäischen Union wird das Versicherungsvertragsgesetz nun komplett umgearbeitet. Unnötige Passagen werden gestrichen bzw. dem Zeitgeist angepasst und der Versicherungsnehmer bekommt eine völlig neue Rolle zugeschrieben. Die bisherige Verteilung von Pflichten und Rechten innerhalb eines Versicherungsvertrages wird in Zukunft ad acta gelegt. Vielmehr soll nun darauf geachtet werden, dass eine gleichberechtigte Rollenverteilung bei Versicherungsnehmer und Versicherungsgesellschaft vorliegt.

Was das neue Gesetz wohl bringen mag? Fest steht, dass das neue Versicherungsvertragsgesetz ab 2008 greifen wird, womöglich bereits ab Januar des neuen Jahres. In Folge dessen wird beispielsweise auch die Schadensregulierung aufgelockert. Was früher an verstaubten Gesetzestexten scheiterte, hat nun mehr große Chancen auch tatsächlich als Versicherungsfall anerkannt und abgewickelt zu werden.
Hinzu kommt, dass sich auch die Versicherungsprämien um ein Vielfaches auflockern werden. Neue Rabattsysteme, Einstiegsprämien und weitere Vergünstigungen warten auf den Versicherungsnehmer.


Zulagenförderung der Riester Rente

2nd Januar, 2008 von Katrin

Das alte Jahr ist nun gegangen und eín neues Jahr liegt jetzt vor uns. Die Steuererklärungen sind schon unter Dach und Fach, so dass ein neues Jahr unbeschwert beginnen kann.
Soweit so gut. Doch im Zuge der Einkommenssteuererklärung wird die Riester Rente leider noch immer viel zu oft vernachlässigt oder schlichtweg vergessen. Wer diese in der Erklärung nicht angibt, verschenkt kostbares Geld.

Die Zulagenförderung des Staates ist eine feine Sache, allerdings muss man schon etwas dafür tun. Einfach einen Vertrag abzuschließen bringt recht wenig, denn die Förderung erhalten Sparer tatsächlich nur, wenn sie einen Antrag stellen.

Wer diesen Aspekt in den letzten Jahren außer Acht gelassen hat, hatte sozusagen noch eine Gnadenfrist. Bis zum 31.12.2007 konnten die Zulagen bis 2005 noch rückwirkend beantragt werden. Und es lohnte sich, aus dem Winterschlaf zu erwachen, denn für jedes Jahr sind es mehrere Hundert Euro, die andernfalls verstreichen.
Der Antrag beläuft sich auf schlichte vier Seiten, die entweder alleine oder mit Hilfe des Versicherungsmaklers ausgefüllt werden können. Scheinbar recht unbürokratisch wird nach dem Vertrag und der privaten Steuernummer gefragt – vielmehr ist es nicht.

Für die Vergesslichen und den Sparern gibt es einen Dauerzulagenantrag. Einmal ausgefüllt, erfolgt die Förderung automatisch und wird auch dementsprechend vom Finanzamt verarbeitet.


Kreditkosten im Auge behalten

27th Dezember, 2007 von Sven

Gerade Ratenkredite erfreuen sich einer großen Beliebtheit. Ob kleine oder große Beträge, mit einem Gehaltsnachweis und einer entsprechenden Bonität kann nahezu jeder Verbraucher schnell über liquide Mittel verfügen.

Die Werbebotschaften sind meiste eindeutig – schnelles Geld, wenig Zinsen und natürlich glückliche Bankkunden. Zahlen wie 4 % oder gar 3 % werden vage in den Raum gestellt und machen Kreditnehmer glauben, dass sie ein günstiges Angebot gefunden haben.
Das Kleingedruckte wird dabei oft außer Acht gelassen. Denn je höher die Kreditsumme, umso höher sind auch die Zinsen. Die versprochenen 4 % vervierfachen sich dann gern einmal. Hinzu kommt, dass einige Banken eine Besicherung erwarten. Nicht immer genügt ein Bürge. Gerade bei Baufinanzierungen muss eine Restschuldversicherung her, die selbst redend mit zusätzlichen Kosten verbunden ist.

Schon mal Gedanken über eine Zinsbindung gemacht? Viele Sofortkredite arbeiten nicht mit einer Zinsbindung, so dass auch bei einer Laufzeit von beispielsweise 5 Jahren eine enorme Zinsbelastung auf den Kreditnehmer zukommen kann. Das Zinsen einem stetigen Auf und Ab ausgesetzt sind, ist kein Geheimnis.
Ein weiterer Aspekt ist, dass Zinsen gern nach der Bonität des Kreditnehmers vergeben werden. Je nach Einstufung ist die Bank einem erhöhten Kreditausfallrisiko ausgesetzt, welches in erster Linie durch erhöhte Zinserträge ausgeglichen werden soll.

Vergleichen lohnt sich also. Wer aus Angst einer Absage gleich zum erst besten Kredit greift, muss unter Umständen tief in die Tasche greifen. Eine Kreditaufnahme, egal in welcher Höhe, ist eine finanzielle Belastung. So sollte bereits im Vorfeld geklärt werden, ob die monatliche Rückzahlung mit den aktuellen Vermögensverhältnissen problemlos abgegolten werden kann.