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	<title>Versicherungsblog</title>
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	<pubDate>Tue, 22 Jan 2008 13:50:21 +0000</pubDate>
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	<language>en</language>
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		<title>Beratungspflicht des Versicherers</title>
		<link>http://www.versicherung-online24.com/versicherungsblog/2008/01/22/beratungspflicht-des-versicherers-2/</link>
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		<pubDate>Tue, 22 Jan 2008 13:50:21 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Katrin</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Recht &#038; Leben]]></category>

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		<description><![CDATA[	Die Beratungspflicht von Versicherungsgesellschaften endet entgegen der bisherigen Rechtssprechung nun nicht mehr bei Vertragsabschlu&#223;. Versicherungsgeber m&#252;ssen nun auch dar&#252;ber hinaus bei laufenden Vertr&#228;gen ihrer Beratungspflicht nachkommen, wenn Ver&#228;nderungen im Versicherungsinhalt auftreten.

	Zum Beispiel, wenn der Versicherungsnehmer bei einer Hausratversicherung einen Adresswechsel meldet: nach der neuen Rechtssprechung muss das Versicherungsunternehmen damit ab sofort die genauen Daten und [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[	<p>Die Beratungspflicht von Versicherungsgesellschaften endet entgegen der bisherigen Rechtssprechung nun nicht mehr bei Vertragsabschlu&#223;. Versicherungsgeber m&#252;ssen nun auch dar&#252;ber hinaus bei laufenden Vertr&#228;gen ihrer Beratungspflicht nachkommen, wenn Ver&#228;nderungen im Versicherungsinhalt auftreten.</p>

	<p>Zum Beispiel, wenn der Versicherungsnehmer bei einer Hausratversicherung einen Adresswechsel meldet: nach der neuen Rechtssprechung muss das Versicherungsunternehmen damit ab sofort die genauen Daten und Umst&#228;nde des neuen Versicherungsumfanges genau hinterfragen und unter Umst&#228;nden den Versicherungsnehmer ganz neu beraten und danach unter Umst&#228;nden explizit schriftlich darauf hinweisen, dass eine Anpassung der Versicherungssumme n&#246;tig oder sinnvoll ist.<br />
S&#228;mtliche Ver&#228;nderungen im Versicherungsumfang einer <a href="http://www.versicherung-online24.com/private-hausratversicherung/hausratversicherung.php">Hausratversicherung</a> m&#252;ssen seit dem 1.1.2008 bei einer solchen Umzugsmeldung von Seiten des Versicherers nun genau hinterfragt und ggf. beraten werden.</p>

	<p>Das gilt nicht nur f&#252;r die Ver&#228;nderung bez&#252;glich der Wohnfl&#228;che. Unter Umst&#228;nden kann es dar&#252;ber hinaus auch sein, dass zum Beispiel durch den Umzug bisher mitversicherte Risiken wegfallen oder neue hinzukommen. Zum Beispiel in Bezug auf Ceranfelder, Aquarien oder gro&#223;e Vitrinen. Diese Ver&#228;nderungen im Versicherungsumfang m&#252;ssen nun vom Versicherungsgeber explizit hinterfragt und dokumentiert werden, auch bei Altvertr&#228;gen.<br />
Und sofern &#196;nderungen n&#246;tig oder sinnvoll sind muss das Versicherungsunternehmen nicht nur das Abfragen des neuen Versicherungsinhaltes, sondern auch die entsprechende Beratung schriftlich dokumentieren.</p>
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		<title>Baufinanzierung - am Anfang steht die Information</title>
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		<pubDate>Fri, 18 Jan 2008 10:38:28 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sven</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Finanzen]]></category>

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		<description><![CDATA[	Einige grundlegende Informationen zu Voraussetzungen und Gegebenheiten k&#246;nnen Interessenten recht einfach &#252;ber eine Internet-Recherche in Erfahrung bringen. Verschiedene Anbieter stellen im Internet zum Beispiel spezielle Baufinanzierungsrechner zur Verf&#252;gung &#8211; meist kostenlos -, die recht einfach erste Ergebnisse und M&#246;glichkeiten aufzeigen. Hier k&#246;nnen Nutzer schnell erfahren, welcher Finanzierungsrahmen f&#252;r die ihre finanziellen Verh&#228;ltnisse realistisch ist und [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[	<p>Einige grundlegende Informationen zu Voraussetzungen und Gegebenheiten k&#246;nnen Interessenten recht einfach &#252;ber eine Internet-Recherche in Erfahrung bringen. Verschiedene Anbieter stellen im Internet zum Beispiel spezielle Baufinanzierungsrechner zur Verf&#252;gung &#8211; meist kostenlos -, die recht einfach erste Ergebnisse und M&#246;glichkeiten aufzeigen. Hier k&#246;nnen Nutzer schnell erfahren, welcher Finanzierungsrahmen f&#252;r die ihre finanziellen Verh&#228;ltnisse realistisch ist und mit welcher Belastung durch Hypothekenzinsen und Tilgung zu rechnen ist. Auch die aktuellen Zinsangebote verschiedener Finanzdienstleister k&#246;nnen im Internet einfach und schnell miteinander verglichen werden.</p>

	<p>Solche Informationen k&#246;nnen jedoch nur erste Hinweise geben, denn bei einer tats&#228;chlichen <a target="_blank" href="http://www.immobilienscout24.de/de/finanzen/baufinanzierung/index.jsp">Baufinanzierung</a> sind weit mehr Dinge zu beachten als diese einfachen Berechnungen. Ein Kreditgeber pr&#252;ft vor Kreditvergabe noch wesentlich mehr Umst&#228;nde, die nur im Zuge einer individuellen Beratung seri&#246;s betrachtet werden k&#246;nnen. So ist zum Beispiel der f&#252;r den Kreditgeber relevante Wert einer Immobilie nicht unbedingt der Kaufpreis. Und f&#252;r die Feststellung der Zahlungsf&#228;higkeit des Kreditnehmers gelten spezielle Vorgaben, die weitreichende Abfragen bez&#252;glich der individuellen Lebensumst&#228;nde bedeuten.</p>

	<p>Die Angebote verschiedener potenzieller Kreditgeber unterscheiden sich meist erheblich, deshalb sollten mehrere Finanzierungsvorschl&#228;ge eingeholt und genau miteinander verglichen werden.</p>
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		<title>Versicherungsbedingungen vor Vertragsabschlu&#223;</title>
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		<pubDate>Thu, 17 Jan 2008 13:20:41 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Katrin</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Recht &#038; Leben]]></category>

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		<description><![CDATA[	Diese &#196;nderung ist seit dem Inkrafttreten des neuen Versicherungsvertragsgesetztes zum 1.1.2008 ganz neu: dem Versicherungskunden m&#252;ssen alle wichtigen Vertragsunterlagen vor dem endg&#252;ltigen Vertragsabschlu&#223; vorliegen. Das h&#246;rt sich zun&#228;chst seltsam an, denn welcher Kunde unterschreibt schon einen rechtswirksamen Vertrag ohne Kenntnis der genauen Bedingungen? Aber genau so war es bisher im Versicherungsgewerbe: in der Regel musste [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[	<p>Diese &#196;nderung ist seit dem Inkrafttreten des neuen Versicherungsvertragsgesetztes zum 1.1.2008 ganz neu: dem Versicherungskunden m&#252;ssen alle wichtigen Vertragsunterlagen vor dem endg&#252;ltigen Vertragsabschlu&#223; vorliegen. Das h&#246;rt sich zun&#228;chst seltsam an, denn welcher Kunde unterschreibt schon einen rechtswirksamen Vertrag ohne Kenntnis der genauen Bedingungen? Aber genau so war es bisher im Versicherungsgewerbe: in der Regel musste der Versicherungsnehmer erst den Vertrag unterschreiben, bevor er detaillierte Informationen zum Versicherungsumfang durch das Versicherungsunternehmen zugesandt bekam. Die genauen Vertragsinhalte sollten ihm bisher vorab m&#252;ndlich durch einen Versicherungsvertreter aufgef&#252;hrt worden sein. Und falls dieser ihm falsche oder nicht ausreichende Auskunft gegeben hatte galt ein R&#252;cktrittsrecht von vier Wochen nach Zusendung der Versicherungspolice, also nachdem der Versicherungsnehmer die Bedingungen auch schriftlich vorliegen hatte und im Detail nachlesen konnte.</p>

	<p>Diese bisherige Vorgehensweise ist jetzt neu geregelt, das so genannte Policenmodell ist nun abgeschafft. Jetzt m&#252;ssen dem Anfrager bzw. potenziellen Versicherungsnehmer alle vertraglichen Bestandteile schon vor Vertragsabschlu&#223; vorliegen, also auch die allgemeinen Gesch&#228;ftsbedingungen des Versicherungsunternehmens.</p>

	<p>Was also schon seit langem im gesch&#228;ftlichen Verkehr selbstverst&#228;ndlich ist findet nun auch im Versicherungsgewerbe endlich eine gesetzliche Grundlage: der Kunde kann das &#8222;Kleingedruckte&#8220; auch schon vor Vertragsabschluss studieren.</p>
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		<title>Risikoeinsch&#228;tzung beim Versicherungsabschlu&#223;</title>
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		<pubDate>Wed, 16 Jan 2008 10:16:49 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sven</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Recht &#038; Leben]]></category>

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		<description><![CDATA[	Es gilt mit Inkrafttreten des neuen Versicherungsvertragsgesetzes seit 2008 nicht nur eine allgemein versch&#228;rfte Beratungspflicht f&#252;r die Versicherungsunternehmen, auch f&#252;r die allgemeine Fragestellung im Antragsformular gelten neue und wesentlich strengere Regeln. Der Gesetzgeber hat festgestellt, dass allgemeine Fragen &#8211; zum Beispiel nach gefahrerh&#246;henden Umst&#228;nden &#8211; nicht nur durch den Versicherungsnehmer oft nicht sachkundig beantwortet werden [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[	<p>Es gilt mit Inkrafttreten des neuen Versicherungsvertragsgesetzes seit 2008 nicht nur eine allgemein versch&#228;rfte Beratungspflicht f&#252;r die Versicherungsunternehmen, auch f&#252;r die allgemeine Fragestellung im Antragsformular gelten neue und wesentlich strengere Regeln. Der Gesetzgeber hat festgestellt, dass allgemeine Fragen &#8211; zum Beispiel nach gefahrerh&#246;henden Umst&#228;nden &#8211; nicht nur durch den Versicherungsnehmer oft nicht sachkundig beantwortet werden k&#246;nnen, sondern auch recht oft von Versicherungsunternehmen ausgenutzt wurden, um sich aus einer Regulierung des Schadens heraus mogeln zu k&#246;nnen. Diesem Vorgehen ist jetzt ein Riegel vorgeschoben: ab sofort m&#252;ssen Versicherungsgesellschaften die genauen Risiken f&#252;r den jeweilige Einzelfall abfragen. Damit kann bei ordnungsgem&#228;&#223;er Beantwortung dem Versicherungsnehmer im Schadenfall kein Vorwurf mehr aus laienhaft ungenauen Angaben aufgrund von schwammiger Fragestellung gemacht werden.</p>

	<p>F&#252;r eine <a href="http://www.versicherung-online24.com/private-hausratversicherung/hausratversicherung.php">Hausratversicherung</a> bedeutet dieses nun zum Beispiel, dass die Versicherungsgesellschaft das Risiko f&#252;r einen Einbruch durch Beschreibung der direkten Nachbarschaft direkt bei Vertragabschluss genau erfragen muss. Ein nachtr&#228;glicher Vertragsausschluss durch erh&#246;htes Einbruchs-Risiko zum Beispiel durch erhebliche Laufkundschaft in der n&#228;heren Umgebung der Wohnung ist damit ausgeschlossen.</p>
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