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Artikel der Rubrik: 'Versicherungen'Der Gang zum Anwalt stellt für viele Verbraucher heute kein Problem mehr dar. Wurde vor einigen Jahren noch die gütliche und vor allem außergerichtliche Einigung gesucht, treffen sich viele gegnerische Parteien vermehrt vor dem Richter wieder. Die Gründe sind vielseitig. Oft stecken Arbeitsschutzklagen, offene Forderungen von Versandhäusern, von Privatperson zu Privatperson oder auch Mietstreitigkeiten dahinter. Wer in solch einem Fall nicht mit einer Rechtschutzversicherung aufwarten kann, muss im Fall der Fälle tief in die Tasche greifen. Die Rechtschutzversicherung übernimmt grundsätzlich Anwalts- und Gerichtskosten, die im Zuge einer Streitigkeit auftreten. Je nach Instanz können die Kosten schnell ein paar Hundert Euro betragen, die es zunächst zu begleichen gilt. Ab zur Vollendung des 18. Lebensjahres können Kinder und Jugendliche bei ihren Eltern versichert werden, allerdings empfiehlt es sich spätestens mit Beginn einer Ausbildung eine eigene Rechtsschutz-Versicherung abzuschließen. Aber auch dann, wenn die eigenen Wohnung bezogen wird. Die Kosten sind im Verhältnis zu den entgegenstehenden Gerichtskosten gering und bewahren somit vor einem finanziellen Griff in die eigene Tasche. Dennoch ist ein Versicherungsvergleich angeraten, denn auf diesem Wege lässt sich noch einmal bares Geld sparen. Vorsicht ist allerdings geboten, wenn sich der Rechtsstreit bereits angebahnt hat. Die meisten Versicherungsgesellschaften führen eine Wartezeit von 3 Monaten, wenige von 6 Monaten. Für den Versicherungsnehmer heißt das, dass der Versicherungsvertrag vor Beginn einer Rechtsstreitigkeit bereits 3 bzw. 6. Monate gelaufen sein muss und auch die Versicherungsbeiträge ordnungsgemäß beglichen worden sind. Berufsunfähigkeitsversicherung auch Burn-out-Syndrom absichernMittwoch, November 14th, 2007Was vor einigen Jahren noch ein unsicherer Faktor war, wurde wird nun durch das Landgericht München entschieden. Das Burn-out-Syndrom ist eine Krankheit, dieser Faktor lässt sich nicht verleugnen. Je nach Schweregrad kann das Burn-out-Syndrom zu einer völligen Arbeitsunfähigkeit führen. Einfach auf das Burn-out-Syndrom zu beharren, ist allerdings der falsche Weg. So einfach machen es uns die Versicherungsgesellschaften nicht. Nur mit einem gültigen Gutachten, meist durch den Medizinischen Dienst der jeweiligen Versicherung, geht der Versicherer in Leistung. Dabei muss ausgeschlossen werden, dass die Symptome möglicherweise durch andere Krankheitsbilder hervorgerufen werden. Hilfreich ist es daher, mögliche Symptome bereits vor Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung abklären zu lassen. Zum einen lassen sich auf diese Weise die Versicherungsbeiträge minimieren und zum anderen können Streitfälle im Vorhinein ausgeschlossen werden. Wichtig ist auch, auf die Versicherungsbedingungen zu achten. Der im Vertrag vereinbarte Leistungszeitpunkt ist maßgebend für die Leistungspflicht des Versicherers. Sofern trotzt Burn-out-Syndrom ein Beruf ausgeübt werden kann, beispielsweise andere Branche, gleichwertige Löhne/ Gehälter, besteht zunächst keine Leistungspflicht. Die Berufsunfähigkeitsversicherung zählt heutzutage zu einer der wichtigsten Vorsorgeleistungen. Für Jung und Alt gleichermaßen ist ein Abschluss bereits mit einer geringen monatlichen Belastung möglich. Oft belächelt, kann eine Berufsunfähigkeit schneller eintreten als vermutet. Das daraus resultierende finanzielle Loch, kann dann in den seltensten Fällen dauerhaft mit den eigenen Ersparnissen und staatlichen Transferleistung gestopft werden. Wohngebäudeversicherung hilft Schäden zu mindernMontag, November 12th, 2007Wie in den vergangenen Jahren auch, wüten in Deutschland zunehmend Herbststürme, teils sogar mit Orkanböen. Erst Anfang dieses Jahres hat „Kyrill“ Hauseigentümer in Angst und Schrecken versetzt. Abgedeckte Dächer sind dabei keine Seltenheit, Bäume stürzen auf parkende Fahrzeuge und nicht fachgerecht befestigte Gebäudebestandteile wie Markisen oder Parabolantennen können abgerissen werden. Die Schäden können dabei immens ausfallen. Wer zu diesem Zeitpunkt an der Versicherung spart, wird am Ende hart zu knabbern haben. Die Wohngebäudeversicherung sichert Haus- und Grundstückseigentümer ab, unabhängig davon, ob als Vermietobjekt oder zur eigenen Nutzung. Abgedeckte Dächer und überschwemmte Keller sind nur einige Schadensereignisse, die durch die Wohngebäudehaftpflichtversicherung abgedeckt werden. Vorsicht ist bei Glasbruch geboten, denn nicht jede Versicherung sichert diesen ab. Achten Sie bei Abschluss einer Wohngebäudehaftpflicht auf den Einschluss einer Glasbruchversicherung, andernfalls muss dieser Aspekt gesondert versichert werden. Über Sinn und Unsinn dieser Versicherung wird allerdings allzu gern diskutiert. Wer nicht gerade in einem Glashaus sitzt oder einen großen Wintergarten besitzt, benötigt nicht zwangsläufig eine Glasbruchversicherung. Fahrzeuge, die nicht durch eine Garage geschützt werden können, sind über die Kfz-Haftpflichtversicherung abgesichert. Derartige Schäden sind sowohl in der Teil- und Vollkasko inbegriffen. Beachten Sie hier jedoch, dass der Versicherer auch die Leistung verweigern kann, nämlich dann, wenn davon auszugehen ist, dass das Fahrzeug beispielsweise mutwillig unter einen Baum gestellt wurde. Droht ein Sturm ist es daher ratsam, dass Fahrzeug umzuparken und somit der Schadensminderungspflicht nachzukommen. Grundsätzlich gilt, dass sowohl Wohngebäudehaftpflicht und auch Kfz-Haftpflichtversicherung das ganze Jahr über vor Schäden bewahren. Gerade letztere gilt in Deutschland als Pflichtversicherung. Autoversicherung wechselnMontag, November 5th, 2007Das Jahr neigt sich dem Ende zu und die hastige Suche nach einem neuen Kfz-Versicherer beginnt aufs Neue. Wer die aktuellen Kündigungsfristen einhält, kann im nächsten Jahr bares Geld sparen. Alle Jahre wieder, könnte es lauten, wenn es um die Auswahl des Kfz-Versicherers geht. Mit Bekanntgabe, dass sich die Einstufungskriterien für das Jahr 2008 verschärft haben, gehen immer mehr Versicherungsnehmer in die Offensive. Die Risikoeinstufung der einzelnen Modelle erfolgt, anhand der jährlichen Statistik, wesentlich präziser. Mehr als 40 % der Fahrzeugbesitzer sollten sich daher auf die Anhebung der Versicherungsbeiträge einstellen. Mit einem Versicherungsvergleich der KFZ-Versicherung lässt sich aus den zahlreichen Anbietern ein möglichst günstiger herausfiltern. Es bedarf dabei nicht der Hilfe eine Versicherungsberaters. Vielmehr bietet das Internet eine gute Plattform, um auch selbstständig Vergleiche ziehen zu können. Als Berechnungsgrundlage dienen das Alter des Fahrzeugshalter, des Fahrzeuges selbst, die Schadensfreiheitsjahre und vor allem auch die Motorisierung. Liegt ein geeignetes Angebot vor, sollte zum jetzigen Zeitpunkt schleunigst ein Antrag beim neuen Kfz-Versicherer gestellt werden. Ein Wechsel ist nur mit einer Kündigung bis zum 30. November möglich. Allerdings sollte die Kündigung erst eingereicht werden, wenn eine Übernahmebestätigung der neuen Versicherungsgesellschaft vorliegt. Mit einem gezielten Vergleich der Autoversicherung lassen sich mehrere Hundert Euro im Jahr sparen. Aus Bequemlichkeit auf einen Vergleich zu verzichten, lohnt sich also nicht. |
