Die Beiträge zur Krankenversicherung werden steigen

Obwohl viele Versicherte schon jetzt die Krankenversicherungsbeiträge als zu hoch empfinden, müssen die gesetzlich Versicherten im nächsten Jahr mit weiteren Erhöhungen rechnen.



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Krankenversicherungsbeiträge werden steigen

Dienstag, Dezember 11th, 2007

Auch wenn die Beitragssätze der Krankenversicherungen in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen sind und Versicherte zusätzlich mit Kosten in Form von Praxisgebühren und höheren Kostenbeteiligungen an Arzneimitteln stark in die finanzielle Pflicht genommen werden, ist das Ende der Gesundheitskostenspirale noch längst nicht erreicht.

Gesetzlich Krankenversicherte müssen auch im Jahr 2008 mit weiteren deutlichen Beitragserhöhungen für ihre gesetzliche Krankenversicherung rechnen. Obwohl die Krankenkassenbeiträge bei derzeit ca. 14.8 Prozent des Bruttolohns angesetzt sind, und hiermit schon rekordartige Beiträge gezahlt werden, planen die Versicherungen im nächsten Jahr weitere Erhöhungen.
Entwarnung bezüglich der geplanten Beiträge kann auch die Vorstandschefin des neuen Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen, Doris Pfeifer, nicht geben. Die Stabilisierung der Beiträge für einen längeren Zeitraum sei noch längst nicht in Sicht.

Begründet werden die geplanten weiteren Steigungen der Beitragssätze in der GKV mit höheren Kosten. Sowohl Arzneimittel als auch Arzthonorare haben laut den gesetzlichen Versicherungen deutlich angezogen. Auch der Gesundheitsfonds mache sich ab 1. Januar 2009 deutlich in den Kassen der Krankenversicherer bemerkbar. Konnten die gesetzlichen Versicherungen bisher noch Finanzpolster zum Abfangen von Kostensteigerungen anlegen, um verschiedene Preiserhöhungen ohne nennenswerte Beitragserhöhungen abzufangen, so müssen die neuerlichen Preissteigerungen mit weiteren Erhöhungen der Beitragssätze einhergehen.

Der neue Beitragssatz wird nun einheitlich für alle Kassen von Bundesgesundheitsministerium festgelegt. Somit kann der Vorstandschef der Techniker Krankenkasse (TK) schon heute Gerüchte bestätigen, die von Beitragserhöhungen ab 2009 sprechen. Gesundheit werde somit für alle ab diesem Zeitpunkt teurer. Dieses Kostenumlage ergebe sich zwangsläufig, wen der Beitrag kostendeckend sein soll. Die Beitragssätze sind aber noch längst nicht am Ende der Fahnenstange angekommen. Zwar müsse der Beitrag ab 2009 dann für einige Jahre in dieser Höhe gehalten werden. Dies sei einfach wichtig, um dem Wählerunmut Rechnung zu tragen. Der Gesundheitsfonds führt übrigens in erster Linie zu den geplanten Erhöhungen ab 1. Januar 2009. Insgesamt könnten sich damit Beitragssätze in Höhe von 15,5 Prozent eher realistisch als abwegig einpendeln.

Vielleicht nur ein kleiner Trost für alle die nicht in eine PKV wechseln können, aber auch die private Krankenversicherung wird 2009 auf Grund des allgemeinen Gleichstellungsgesetzes und der Einführung eines Basistarifes teurer werden.


BGH zum Kündigungsrecht gegenüber privat Versicherten

Montag, Dezember 10th, 2007

Der Bundesgerichtshof hat nach langen Verhandlungen ein Urteil hinsichtlich des Kündungsrechts der Gesellschaft gegenüber dem Versicherten gefällt. Eine gute Nachricht kommt als aus Karlsruhe. Private Versicherungen können nicht ohne weiteres einem langjährigen Mitglied die Private Versicherung kündigen, wenn dieser sich nur einmal ein Fehlverhalten zuschulden kommen ließ.

Hier wurde sich auf einen konkreten Fall bezogen, in dem einem Versicherten sämtliche Verträge gekündigt wurden, weil dieser während der Beanspruchung von Krankentagegeld, und somit einer Krankschreibung, trotzdem gearbeitet hatte. Der Versicherte war bereits seit 15 Jahren ohne jegliches Fehlverhalten versichert bei der Gesellschaft. Der Bundesgerichtshof räumte ein, dass vertraglich auch ein Kündigungsrecht bei einem einmaligen Fehlverhalten bestehe. Da dieses Fehlverhalten nur einmal in einer langjährigen Versicherungszeit passiert sei, müsse die Kündigung der Gesellschaft zurückgenommen werden.

Ein Festhalten am Versicherungsvertrag müsse für die Gesellschaft unzumutbar sein, um gerechtfertigt zu sein. Dieses Urteil ist jedoch nicht konkret auf alle Kündigungsfälle umzulegen. Vielmehr müsse auch künftig der Einzelfall entschieden werden. Die Versicherungen werden auch weiterhin versuchen, einen Versicherten nach dem ersten Fehlverhalten zu kündigen und so müsse es zu Einzelentscheidungen hinsichtlich der Zumutbarkeit einer Weiterversicherung des Versicherten kommen. Grundsätzlich müsse sich ein Versicherter sich nämlich an Vereinbarungen im Vertrag halten und bei Krankentagegeldbezug tatsächlich die Arbeit nicht aufnehmen.

Trotzdem sollten sich Versicherte aber nicht von einer Kündigung einschüchtern lassen und diese sofort widerspruchslos hinnehmen. Ein Widerspruch ist ein Weg, diese Kündigung rückwirkend unwirksam zu machen. Zudem besteht für jeden Versicherten das Recht, den entsprechenden Rechtsweg zu beschreiten, um seinen langjährigen Versicherungsschutz wieder aufleben zu lassen, wenn die Interessen des Versicherten eindeutig höher zu bewerten sind als das erschütterte Vertrauen seitens der Versicherungsgesellschaft. Das generell nur Leistungen im tatsächlichen Versicherungsfall bezogen werden sollten, erklärt sich von selbst, denn spätestens bei wiederholtem Fehlverhalten besteht ein gesetzliches Kündungsrecht seitens der Gesellschaft.


Die Risikolebensversicherung

Donnerstag, Dezember 6th, 2007

Die Risikolebensversicherung ist ein wichtiger Vertrag für Familien, die auf das Einkommen eines Hauptversorgers angewiesen sind. Wer Mann, Frau, Kind oder zu pflegende Eltern absichern möchte, ist mit dem Abschluss einer Risikolebensversicherung gut beraten. Im Todesfall der versicherten Person wird die vereinbarte Versicherungssumme an die bezugsberechtigte Person ausgezahlt.
Tritt der Versicherungsfall während der Laufzeit nicht ein, kommt es zwar nicht zu einer Auszahlung, dafür sind die Prämien im Gegensatz zur kapitalbildenden Lebensversicherung auch sehr günstig.

Berufstätige sollten zur kompletten Absicherung der finanziellen Situation der Familie den Einschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung, die sogenannten BU, nicht vergessen. Statistisch ist belegt, dass fast jeder fünfte Arbeitnehmer wegen Krankheit oder Unfall seinen Beruf nicht mehr ausüben kann und damit früher in den Ruhestand geht.

Bedenkt man, dass die gesetzliche Rente nicht einmal mehr ausreichend ist, wenn das reguläre Rentenalter erreicht ist, so lässt sich schnell herausfinden, dass es bei einer vorgezogenen Rentenzahlung durch Krankheit oder Unfall erst recht eng auf dem Konto wird. Die Absicherung der Berufsunfähigkeit sollte also dringend abgesichert werden, nicht nur, wenn eine Familie vom eigenen Einkommen abhängig ist.

Die Kombination zwischen Risikolebensversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung lassen sich in einer Police und mit einer zusammengefassten Prämie versichern.
Die Kombination beider Verträge kann auch unter Umständen preiswerter ausfallen.

Wichtig vor dem Abschluss einer Versicherung, egal ob Lebensversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung, ist immer, die Leistungen zu vergleichen. Eine reine Preisentscheidung kann schnell zu einer finanziellen Falle werden. Im Antrag muss das Kleingedruckte gelesen werden, um sowohl Leistungen als auch künftige Prämienerhöhungen überblicken zu können. Als Köder dienende Dumping-Preise einiger Gesellschaften werden gern sukzessive angepasst und letztlich ist die Prämie genauso hoch wie beim Wettbewerb, die Leistungen allerdings entsprechen nur dem offerierten Sonderangebot.


Preissteigerungen bei privaten Krankenversicherern

Dienstag, November 20th, 2007

Die ersten Züge der Gesundheitsreform 2007 sind verkraftet, 2009 steht in den Starlöchern und schon jetzt erleben privat Versicherte eine böse Überraschung.

Es ist davon auszugehen, dass die Beiträge zur Krankenversicherung im nächsten Jahr immens steigen werden. Für den einen ein Vorteil, für den anderen ein Nachteil. Steigerungen um 20 % können zum jetzigen Standpunkt nicht ausgeschlossen werden.

Frauen, Männer und Kinder sind gleichermaßen betroffen, wobei das Allgemeine Gleichstellungsgesetz sein möglichstes dazu tut. Kosten, die nunmehr nur auf Frauen abgewälzt wurden, müssen nun anteilig auch von den männlichen Versicherungsnehmern getragen werden. Frauen sind in diesem Zusammenhang letztlich die großen Gewinner, da sich ihre Beitragssätze unter Umständen nach unten korrigieren können. Männer hingegen bekommen die Kosten aufgebrummt.

Ein weiterer Faktor ist die Einführung des Basistarifes. Noch in den Kinderschuhen, wird er Anfang 2009 ein integraler Bestandteil der PKV. Die fehlende Risikoprüfung und die damit verbundenen etwaigen Kosten der Krankenversicherer müssen abgefedert werden – leider auf Kosten von langjährigen Bestandskunden.

Es gilt abzuwarten, ob die prognostizierten 20 % tatsächlich eingehalten werden. Falls ja, empfiehlt sich ein unbedingter Versicherungsvergleich, um die Kosten möglichst gering zu halten.