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Artikel der Rubrik: 'Haftpflicht'Wie in den vergangenen Jahren auch, wüten in Deutschland zunehmend Herbststürme, teils sogar mit Orkanböen. Erst Anfang dieses Jahres hat „Kyrill“ Hauseigentümer in Angst und Schrecken versetzt. Abgedeckte Dächer sind dabei keine Seltenheit, Bäume stürzen auf parkende Fahrzeuge und nicht fachgerecht befestigte Gebäudebestandteile wie Markisen oder Parabolantennen können abgerissen werden. Die Schäden können dabei immens ausfallen. Wer zu diesem Zeitpunkt an der Versicherung spart, wird am Ende hart zu knabbern haben. Die Wohngebäudeversicherung sichert Haus- und Grundstückseigentümer ab, unabhängig davon, ob als Vermietobjekt oder zur eigenen Nutzung. Abgedeckte Dächer und überschwemmte Keller sind nur einige Schadensereignisse, die durch die Wohngebäudehaftpflichtversicherung abgedeckt werden. Vorsicht ist bei Glasbruch geboten, denn nicht jede Versicherung sichert diesen ab. Achten Sie bei Abschluss einer Wohngebäudehaftpflicht auf den Einschluss einer Glasbruchversicherung, andernfalls muss dieser Aspekt gesondert versichert werden. Über Sinn und Unsinn dieser Versicherung wird allerdings allzu gern diskutiert. Wer nicht gerade in einem Glashaus sitzt oder einen großen Wintergarten besitzt, benötigt nicht zwangsläufig eine Glasbruchversicherung. Fahrzeuge, die nicht durch eine Garage geschützt werden können, sind über die Kfz-Haftpflichtversicherung abgesichert. Derartige Schäden sind sowohl in der Teil- und Vollkasko inbegriffen. Beachten Sie hier jedoch, dass der Versicherer auch die Leistung verweigern kann, nämlich dann, wenn davon auszugehen ist, dass das Fahrzeug beispielsweise mutwillig unter einen Baum gestellt wurde. Droht ein Sturm ist es daher ratsam, dass Fahrzeug umzuparken und somit der Schadensminderungspflicht nachzukommen. Grundsätzlich gilt, dass sowohl Wohngebäudehaftpflicht und auch Kfz-Haftpflichtversicherung das ganze Jahr über vor Schäden bewahren. Gerade letztere gilt in Deutschland als Pflichtversicherung. Haftpflichtversicherung für Grund & HausMontag, Oktober 29th, 2007Rund 400.000 Immobilien werden jedes Jahr in Deutschland vererbt. Man muss sich um den passenden Versicherungsschutz kümmern, wenn man sein Erbe vermieten will. Eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung ist unerlässlich. Egal wer ein Einfamilienhaus oder eine Wohnung vermietet, ein Mehrfamilienhaus besitzt, alle Vermieter brauchen eine Police. Aber auch Besitzer unbebauter Grundstücke und Eigentümer selbstbenutzter Wohnungen müssen eine haben. Denn wenn vor dem Gebäude, im Treppenhaus oder im Garten jemand zu Schaden kommt, haftet der Eigentümer. Das finanzielle Risiko deckt die Police ab. Wenn ein loser Dachziegel ein Auto beschädigt oder einen Passanten trifft, zahlt das der Versicherer. Er springt ein wenn ein Besucher auf dem nicht gestreuten Grundstück ausrutscht und sich ein Bein bricht oder wenn an einer Dachrinne festgefrorener Eiszapfen abbricht und den Nachbarn verletzt. Versicherungssumme nicht niedriger als 3. Millionen Euro Ein Hauseigentümer muss mit Geldforderungen in Millionenhöhe rechnen z.B. Behandlungskosten, eine lebenslange Rente oder Schmerzensgeld wenn ein Besucher auf einer maroden Treppe so unglücklich Stürzt, dass er erwerbsunfähig wird. Pauschal für Personen- und Sachschäden sollte deshalb die Versicherungssumme nicht niedriger als 3. Millionen Euro sein. Nicht alle Versicherer bieten dies an. Dagegen haben andere Anbieter die Versicherungssumme auf mindestens 3. Millionen Euro erhöht. Allmählichkeitsschäden Auch für Allmählichkeitsschäden kommt ein guter Versicherer auf. So heißen im Versicherungsdeutsch Schäden, die sich erst allmählich zeigen z.B. Der Versicherte hat bei Renovierungsarbeiten aus Versehen eine Wasserleitung angebohrt, sodass mit der Zeit ein Wasserschaden entsteht. Die meisten Versicherungsgesellschaften kommen dafür auf. Die Eigentümergemeinschaft spart Den Eigentümergemeinschaften machen viele Gesellschaften günstigere Angebote. Das Geld für eine Police, sollten die Wohnungseigentümer unbedingt investieren. Wenn jemand innerhalb der Wohnung selbst zu Schaden kommt, zahlt die Privatpflichtversicherung. Wenn im Garten, auf dem Gehsteig oder im Treppenhaus etwas passiert zahlt die Privathaftpflichtversicherung nämlich nicht. Für unbebaute Grundstücke Ein Hauseigentümer muss mehr Beitrag zahlen, als jemand der nur ein unbebautes Grundstück versichern will. Wenn sich z.B. jemand eine brachliegende Wiese gekauft hat, und diese in ein paar Jahren als Baugrundstück nutzen will, der braucht diesen Schutz. Der Versicherte muss innerhalb einer Woche die Versicherungsgesellschaft im Schadenfall informieren. Die Gesellschaft kann ansonsten die Zahlung verweigern. Gewässerschaden-HaftpflichtversicherungMontag, Oktober 8th, 2007Rund 6,3 Millionen Ölheizungen gibt es in Deutschland, aber für eine Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung gibt es nur 570000 Verträge. Und die allermeisten Privathaftpflichtversicherungen decken dieses Risiko nicht ab. Es wurde festgestellt, dass der Schutz nicht soviel kosten muss. Der teuerste Versicherer verlangt 91€, fast das Vierfache vom günstigsten. Beim günstigsten Anbieter kostet die Police bei einer Versicherungssumme von 3 Millionen für einen oberirdischen Tank mit einem Fassungsvermögen von 3000 Litern 23 €, Risiko trotz hoher Sicherheit Von der Größe des Tanks und ob er ober- oder unterirdisch ist, hängt der Beitrag ab. Tanks in Hauskellern gelten als oberirdisch, unterirdische sind teurer als oberirdische. Große Tanks kommen teurer als kleine. |
