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Artikel der Rubrik: 'Versicherungen'Für diesen Fall ist es gut, wenn man mit einer Reisekrankenversicherung vorgesorgt hat. Denn die Behandlungskosten im Ausland sind oft nicht durch in Deutschland ansässige gesetzliche Krankenversicherungen abgedeckt und müssen meist direkt beim ausländischen Arzt in bar bezahlt werden. Reisekrankenversicherungen sind meist sehr preisgünstig und unproblematisch abzuschließen, bei Pauschalreisen werden sie oft direkt über den Reiseveranstalter vermittelt. Es gibt aber auch viele Angebote im Internet, hier können Reisekrankenversicherungen meist direkt online abgeschlossen werden. Üblicherweise wird keine Gesundheitsprüfung durchgeführt, Vorerkrankungen müssen jedoch angegeben werden. Ein ausdrücklicher Ausschluss besteht allerdings bei allen Versicherern für bereits im Vorfeld geplante Behandlungen im Ausland – zum Beispiel Schönheits-OPs – oder wenn schon vor Reisebeginn feststeht, dass eine regelmäßige ärztliche Behandlung während der Urlaubsreise ansteht. Die meisten Reisekrankenversicherungen decken nur reine Urlaubsreisen ab. Ist der Aufenthalt im Ausland beruflich bedingt sollten beim Versicherer die Bedingungen genau unter die Lupe genommen werden, denn oft sind Geschäftsreisen ausgeschlossen. Reisekrankenversicherungen werden in zwei Varianten angeboten: als Jahres- oder als Tagespolice. Eine Jahrespolice ist empfehlenswert, wenn mehrfach pro Jahr eine Urlaubsreise ins Ausland ansteht, diese jedoch einen Zeitraum von 6 Wochen nicht übersteigt. Bei längeren Auslandsaufenthalten ist eine Tagespolice sinnvoller. Chronische Erkrankungen in der GKVFreitag, Januar 11th, 2008Im Zuge der Gesundheitsreform können ab Mitte 2008 unter Umständen für einige chronisch Erkrankte noch weitere finanzielle Belastungen dazukommen. Bisher gilt die Regelung: wer bereits vorher chronisch erkrankt war, zahlt nur ein Prozent seines Jahreshaushaltseinkommens. Dieses kann sich jedoch ab Mitte 2008 ändern, denn dann werden auch bereits chronisch eingestuften Patienten von den gesetzlichen Krankenkassen erneut auf den Prüfstand gestellt. Den ermäßigten Satz von einem Prozent Zuzahlung erhält dann nur noch derjenige, der sich absolut therapiegerecht verhält und spezielle Auflagen seiner Krankenkasse erfüllt. Zum Beispiel an einem kasseneigenen Chronikerprogramm teilnimmt. Und zusätzlich weitere Kriterien erfüllt: entweder mindestens Pflegestufe 2 in der Pflegeversicherung, ein festgestellter Grad der Behinderung von mindestens 60 Prozent oder ein Attest des Arztes, dass eine spezielle medizinische Versorgung notwendig ist, um eine lebensbedrohliche Verschlechterung der chronischen Krankheit zu verhindern Versicherungspflicht für KrankenkassenDonnerstag, Januar 10th, 2008Viele Existenzgründer oder Erwerbslose ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld II konnten sich die Versicherungsbeiträge für eine Krankenkasse einfach nicht leisten. Tragisch im Ernstfall, vor allem bei Unfällen oder schweren Krankheiten, die einer stationären Behandlung im Krankenhaus bedürfen. Das dachte sich auch der Gesetzgeber, und der reagierte mit einer allgemeinen Versicherungspflicht. Schon seit April 2007 gilt die Versicherungspflicht für alle Krankenkassen und alle Versicherten, die aufgrund ihres Einkommens dem System einer gesetzlichen Krankenkasse zuzuordnen sind. Das bedeutet: Krankenkassen müssen nun jeden Antragsteller aufnehmen, akute oder chronische Leiden sowie Vorerkrankungen sind keine Grund für Ablehnung der Versicherung mehr. Für gesetzliche Krankenkassen kein Novum, aber ehemalige Privat-Versicherte können nun auch zu ihrer privaten Krankenvollversicherung zurückkehren, selbst wenn sie mittlerweile chronisch erkrankt sind. Die Versicherungspflicht bedeutet jedoch auch, dass sich alle Personen versichern müssen. Und die Versicherungsbeiträge bei längerer Nicht-Versicherung rückwirkend zum April 2007 nachzahlen müssen. Sollte hierfür nicht genügend Geld vorhanden sein, kann beim Sozialamt ein zweckgebundener Zuschuss beantragt werden, auch wenn ansonsten kein Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt besteht. KrankenzusatzversicherungMontag, Januar 7th, 2008In der heutigen Zeit, in der staatliche Zuschüsse ständig mehr gekürzt werden, wo die einfachen Kassenpatienten oft nur Patienten zweiter Klasse sind und die Kassen immer weniger Leistungen erbringen, erfreuen sich Zusatzversicherungen wachsender Beliebtheit. Mit Hilfe dieser oftmals sehr günstigen Versicherungen ist es möglich, den bestehenden Versicherungsschutz durch die Krankenkasse zu erweitern und zu ergänzen. Im Bereich der Zahnbehandlungen und des Zahnersatzes zahlen die gesetzlichen Krankenversicherungen nur noch die Hälfte der festgelegten Regelversorgung. Für viele Patienten bedeutet dies oftmals, auf qualitativ weniger gute und unästhetische Zahnersatzprodukte zurückgreifen zu müssen, da finanziell einfach nicht mehr drin ist. Für solche Fälle, die ja wirklich absolut jeden treffen können, bietet sich eine sogenannte Zahnzusatzversicherung an. Diese kann für einen geringen monatlichen Beitrag bei verschiedenen Anbietern abgeschlossen werden und den Zuzahlungssatz der Krankenkasse sogar verdoppeln, also eine wirklich lohnende Angelegenheit. Heutzutage nehmen stressbedingte Erkrankungen drastisch zu. Z. B. Migräne oder Rückenbeschwerden können häufig nur durch extrem starke Medikamente oder alternative Heilmethoden, wie z. B. Akupunktur, Akupressur usw. gelindert werden. Jedoch übernehmen die Krankenkassen die Kosten für Besuche beim Heilpraktiker so gut wie nie. Für den Einzelnen sind solche Heilmethoden undenkbar, weil sie finanziell nicht tragbar sind. Für solche Fälle bieten einige Versicherungen ebenfalls eine Zusatzversicherung zur bestehenden Krankenkasse an, mit der diese Kosten abgedeckt werden. Ebenso ist es möglich, Zusatzversicherungen für diverse andere Bereiche abzuschließen, wie eine Reiseversicherung für den Aufenthalt im Ausland oder für Brillenträger ist auch eine Brillenversicherung sinnvoll und sich so aus der Position eines „Patienten zweiter Klasse“ eine Ebene höher zu katapultieren. Zu beachten ist jedoch, dass es sich bei Zusatzversicherungen um Vorsorgeversicherungen handelt, d. h. dass sie vor Eintreten einer Krankheit abgeschlossen werden müssen, um unnötige Zusatzkosten, wie spezielle Risikozuschüsse zu vermeiden. |
