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Artikel der Rubrik: 'Recht & Leben'Wie in fast allen Bereichen gibt es auch hier im Bereich des privaten Unfallschutzes ein breit gefächertes Angebot von den verschiedensten Anbietern. Unbedingt empfehlenswert ist ein Vergleich der unterschiedlichen Versicherungsleistungen, um das Optimum an Preis und Leistung heraus zu holen. Als hilfreich bei der Auswahl könnte sich der Besuch eines Fachmanns erweisen. Die klassische Variante der Unfallversicherung ist die Einzel-Unfallversicherung. Diese bietet Einzelpersonen umfassenden Schutz, der anhand des Leistungsangebotes individuell zusammengestellt werden kann. Natürlich gibt es auch die Möglichkeit, einen Unfallschutz für die gesamte Familie abzuschließen und die Leistungen für den Schadensfall dementsprechend anzupassen. Eine andere Variante stellt die Unfallversicherung speziell für Kinder dar. In das Leistungspaket eines solchen Angebotes sind diverse Risiken, die besonders bei Kindern auftreten, mit eingeschlossen, wie z. B. Vergiftungsfälle. Sie sind normalerweise nicht im Leistungsumfang enthalten. Besonders interessant erscheint inzwischen die Freizeitversicherung, eine weitere Variante der privaten Absicherung im Falle eines Unfalls. Hierbei wird einzig und allein der Freizeitbereich des Versicherungsnehmers abgedeckt, d. h. alles, was außerhalb des Berufslebens passiert. Bei der Auswahl des entsprechenden Versicherungsangebotes ist unbedingt zu beachten, dass gerade die selbst praktizierten Sportarten, die evt. ein erhöhtes Verletzungsrisiko mit sich bringen können (zum Beispiel eventuell: Kraftsport oder Fallschirmspringen) nicht vom Leistungsumfang ausgeschlossen sind. Bei einem Unfall können Leistungen, wie z. B. das Krankenhaustagegeld oder das Genesungs- oder auch Tagegeld, die finanziellen Engpässe, die durch umfangreiche Behandlungsmaßnahmen entstehen könnten, auffangen und abdecken. Geld vom Fiskus bekommenMittwoch, Dezember 19th, 2007Mit ein wenig Geschick und dem richtigen Grundwissen können sich Arbeitnehmer Geld vom Staat holen und Lücken nutzen. Gerade die Problematik der Pendlerpauschale sollte Arbeitnehmer dazu anregen, sich Freibeträge eintragen zu lassen. So ist es ratsam, sich für das Jahr 2008 dennoch die Pendlerpauschale eintragen zu lassen, denn nach wie vor sind die neuen Regelungen noch nicht ganz durchgesetzt und schlüssig. Wichtig ist dabei nur, dass die Werbungskostenpauschale von 920,00 Euro überschritten wird. Das gute Arbeitszimmer, oft Knackpunkt in mancher Steuererklärung, hilft Arbeitnehmern jedoch Geld zu sparen. Am besten ist es, mit dem Vorgesetzten praktisch eine Home Office zu vereinbaren. Auch wenn das Arbeitszimmer als solches in der Steuererklärung nicht mehr geltend gemacht werden kann, so lassen sich zumindest in den meisten Fällen Nebenkosten anteilig absetzen. Bilden Sie sich fort! Alles was in den Bereich Weiterbildung fällt, kann als Werbungskosten abgesetzt werden. Wie dies gehandhabt wird, obliegt jedem Steuerzahler selbst. Günstig ist es, die Kurse bereits im Vorfeld zu bezahlen, da die Rückerstattung der Werbungskosten dann mildern auf die Steuerlast wirkt. Thema Riester Rente: Riestersparen lohnt sich! Wer einen Riestersparvertrag abgeschlossen hat, kann mit der Steuererklärung die staatliche Zulagen einstreichen. Für 2007 sind es 114 Euro Grundzulage und 138 Euro Kinderzulage. Einigung im Post-TarifstreitDonnerstag, November 29th, 2007Zum Jahresbeginn 2008 könnte nun doch noch der Mindestlohn für Briefzusteller in Kraft treten. Die Post-Tarifvertragsparteien kamen zu einem Ergebnis, das von Unions-Fraktionschef Kaufer insofern bestätigt wurde, das die Koalition die Einführung von Mindestlöhnen beschließen werde. Bedenken der Union sei hiermit Rechnung getragen worden. Die Tarifkommission stimmte dieser Tarifvereinbarung inzwischen zu. Die Mindestlohnvereinbarung stieß bei Union und privatem Post-Wettbewerb auf Widerstand, weil noch nicht geklärt war, ob diese Vereinbarung die für allgemeinverbindliche Lohnuntergrenzen erforderlichen über 50 Prozent der Beschäftigten erfassen könne. Vom CSU-Chef Erwin Huber gab es klares Lob für die Einigung der Tarifparteien. Er bestätigte, dass damit der Weg für eine schnelle Einführung des gesamten Post-Mindestlohns freigegeben worden sei. Das ganze fände unter der vollen Wahrung tarifautonomischer Aspekte statt. Ergänzend fügte Brigitte Pothmer als Grünen-Arbeitsmarktexpertin hinzu, dass die Änderung eines Entsendegesetztes noch vor Jahresende durch Bundesrat und Bundestag müsse. Sie sei aber zuversichtlich und gehe aber stark davon aus, dass sowohl die Koalition als auch die Länder sich mit einem Post-Mindestlohn einverstanden erklären werden. Freibetrag für PendlerpauschaleDienstag, November 6th, 2007Das heiß diskutierte Thema flammt auch zum Jahresende wieder auf. Bisher ab dem 21. Kilometer zugesprochen, sind die Diskussionen noch lange nicht beendet. Wer sich für das Jahr 2007 und 2008 einen Freibetrag in die Lohnsteuerkarte eintragen lässt, kann dieser Regelung jedoch entgehen. Bis zum 30. November diesen Jahres kann der Freibetrag noch nachträglich eingetragen werden, so dass sich das monatliche Nettogehalt immens erhöht. Wenn auch erst im November beantragt, wird der Freibetrag rückwirkend für das gesamte Jahr 2007 berechnet und bei der Einkommensteuererklärung zu Gunsten des Arbeitnehmers berücksichtigt. In diesem Zuge sollte gleich eine Beantragung des Freibetrages für das Jahr 2008 erfolgen. Wichtig ist hierbei, dass die Werbungskostengrenze von 600,00 Euro überschritten werden muss. Ist abzusehen, dass die Kosten diese Kapitalgrenze nicht überschreiten, wird der Beantragung nicht stattgegeben. Vorsicht ist dennoch geboten. Bisher hat noch kein Gericht geklärt, ob die derzeitigen Regelungen zur Pendlerpauschale verfassungswidrig sind oder nicht. Der Freibetrag ist momentan noch ein zweigleisiges Schwert. Kommt es zu der Entscheidung, dass die Gewährung der Pendlerpauschale ab dem 21. Kilometer gesetzeskonform ist, laufen Steuerzahler Gefahr, eine Nachforderung auf zu wenig erhobene Steuern zu erhalten. Wird dieser jedoch als gesetzeswidrig anerkannt, werden die Steuern jedoch erstattet. Wer eine Nachforderung vom Finanzamt erhält, sollte im nächsten Schritt ein Einspruch mit dem Antrag auf Aussetzung eingereicht werden. Es obliegt jedoch dem zuständigen Finanzamt, diesem stattzugeben oder nicht. Im Grunde liegt die Entscheidung für einen Freibetrag bei jedem Arbeitnehmer selbst. Mit dem Vorgenannten im Hinterkopf sollte jedoch die jährliche Mehrbelastung mit den zu erwartenden Steuerrückzahlungen aber auch möglichen Nachforderungen ins Verhältnis gesetzt werden, damit das böse Erwachen nicht mit der Einkommensteuererklärung. Die große Koalition hat in der Nacht vom 04.11.2007 auf den 05.11.2007 beschlossen, dass sich hinsichtlich der Pendlerpauschale vorerst keine Änderungen ergeben werden, bis das Urteil des Bundesverfassungsgericht vorliegt. |
