Die Steueränderungen für das Jahr 2008

Eine Steueränderungen sind für das Jahr 2008 beschlossen worden. Nicht nur die Abgeltungssteuer ist schon sicher, sonder auch Spender, sozial Engagierte und Selbständige können sich mit einer anstehenden Steueränderung vertraut machen.



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Steueränderungen 2008

Freitag, November 16th, 2007

Der Bundesrat hat im Juli die Unternehmenssteuerreform der Bundesregierung abgesegnet und die Abgeltungssteuer auch festgelegt. Und der Bundestag hat am selben Tag das „Gesetz zur weiteren Stärkung des Bürgerschaftlichen Engagements“ beschlossen. Für nächstes Jahr 2008 liegt auch schon der Entwurf für die Lohnsteuerrichtlinien da.

Neu für Anleger

Ab Januar 2008 müssen Anleger für Zinsen, Dividenden und Kursgewinne über dem Sparerpauschbetrag von 801/1 602 Euro (Alleinstehende/Ehepaare) 25 Prozent Abgeltungssteuer zahlen. Ansonsten wurde von dem Bundesrat für Anleger nichts geändert. Für Zinseinkünfte zahlen alle, die ab 2009 ein Jahreseinkommen über 15.000/30.000 Euro versteuern müssen, weniger Steuern. Jeder der seinen Sparerpauschalbetrag aufgebraucht hat, kann ihn jetzt schon nutzen, indem er Papiere wie Bundesschatzbriefe vom Typ B kauft. Wenn die Abgeltungssteuer schon gilt, sind die Zinsen erst am Ende der Laufzeit fällig. Papiere wie Aktien und Aktienfonds werden ab 2009 ungünstiger, da dass Finanzamt für Kursgewinne 25% Abgeltungssteuer haben will. Wenn Anleger frühestens ein Jahr nach dem Kauf abstoßen, sind Kursgewinne zurzeit steuerfrei.
Sie müssen vor 2009, wenn es so bleiben soll, Aktien und Fondsanteile kaufen. Außer für Zertifikate gilt eine Sonderreglung. Wer sich die Papiere im März am 14.03.2007 zugelegt hat, muss diese mindestens ein Jahr behalten und auch bis 30.Juni 2009 wieder verkauft haben. Ansonsten ist für Kursgewinne die neue Abgeltungssteuer für Anleger fällig.

Neu für Selbstständige

Für freie Mitarbeiter, Arbeitnehmer und Gewerbetreibende mit Nebeneinkünften aus selbstständiger Tätigkeit ändert sich ab 2008 die Abschreibung für Büroeinrichtungen, Computer, Firmenwagen und andere bewegliche Wirtschaftsgüter. Unter den Selbstständigen wird dem Besserverdienenden die 20-prozentige Sonderabschreibung und die Ansparrücklage ersatzlos gestrichen. Es fällt auch die degressive Abschreibung weg.
Ein Anwalt als Beispiel schafft sich 2008 eine Büroeinrichtung an. Er kann nur noch die lineare Abschreibung nutzen, bei der das Finanzamt die Kosten gleichmäßig über die Nutzungsdauer verteilt. Wenn er sich allerdings bis Ende 2007 die Einrichtung liefern lässt, kann er im ersten Jahr dreimal so viel abschreiben, höchstens sind es aber 30 Prozent des Kaufpreises.
Wird im Januar 2008 eine 9.100 Euro teure Einrichtung geliefert, erkennt das Finanzamt im ersten Jahr 700 Euro an (9.100 Euro verteilt auf 13 Jahre). Hat der Anwalt die Möbel schon im Januar 2007 erhalten, sind es 1.400 Euro mehr. Mit 35 Prozent Grenzsteuersatz hat er durch die degressive Abschreibung im ersten Jahr 490 Euro mehr auf dem Konto.
Auf die degressive Abschreibung müssen künftig alle verzichten. Wenn ihr Gewinn oder Betriebsvermögen nicht so hoch ist, können Selbstständige ab 2008 aber einen neuen Investitionsabzugsbetrag und eine Sonderabschreibung von 20 Prozent nutzen und stehen oft sogar besser da als zuvor.
Machen sie einen Einnahme-/Überschuss- Rechnung, darf ihr Gewinn dafür maximal 100. 000 Euro im Jahr betragen. Das jährliche Betriebsvermögen muss unter der Grenze von 235.000 Euro bleiben, wenn sie bilanzieren.
Für die 9.100 Euro teuren Büromöbel des Anwalts beträgt die Sonderabschreibung 1.820 Euro (20 Prozent) im Jahr. Er kann sie auf einen Schlag oder über fünf Jahre absetzen. Im ersten Jahr erkennt das Finanzamt bis zu 2.520 Euro an mit der regulären Abschreibung von 700 Euro.
Zurzeit kommt die Sonderabschreibung nur für Anschaffungen infrage, für die eine Ansparrücklage gebildet wurde. Das ist für Käufe ab 2008 nicht mehr nötig.
Man kann auch vor dem Kauf den neuen Investitionsabzugsbetrag nutzen und maximal 40% der voraussichtlichen Anschaffungskosten von seinem Gewinn abziehen. Will unser Anwalt für 60.000 Euro ein Firmenauto kaufen, muss er 24.000 Euro weniger versteuern, wenn er den Höchstbetrag nimmt.
Den Investitionsabzugsbetrag gibt es für alle Wirtschaftsjahre, die nach Verkündung der Unternehmensteuerreform im Bundesgesetzblatt enden. Viele können ihn dieses Jahr schon für den geplanten Kauf von neuen oder gebrauchten Gütern nutzen. In den nächsten drei Wirtschaftsjahren müssen sie dann investieren.
Nach dem Kauf beginnt die Abschreibung der restlichen Anschaffungskosten. Für das Firmenauto unseres Anwalts sind es 36.000 Euro. 7.200 Euro (20%) kann er als Sonderabschreibung auf einen Schlag oder über fünf Jahre absetzten. Dazu kommt die lineare Abschreibung. Weil das Finanzamt die 36.000 Euro über die sechsjährige Nutzungsdauer des Neuwagens verteilt, beträgt bei Kauf im Januar im ersten Jahr 6.000 Euro.
Schöpft der Anwalt die Sonderabschreibung gleich voll aus, kann er im ersten Jahr 13.200 Euro absetzten. Über die nächsten fünf Jahre macht er den Rest geltend.

Neu für sozial Engagierte

Rückwirkend zum 1.Januar sollen Menschen, die sich sozial engagieren, mehr Steuern sparen.
Der im Juli beschlossene Gesetzentwurf vom Bundestag, sieht einen Freibetrag von 500 Euro vor. Er kommt für alle infrage, die sich nebenberuflich in gemeinnützigen Vereinen, öffentlichen Jugendclubs, Kirchen oder mildtätigen Organisationen wie dem Malteser Hilfsdienst engagieren.
Wenn sie eine Aufwandsentschädigung erhalten, soll sie bis zur Höhe von 500 Euro im Jahr steuer- und sozialabgabenfrei sein. Vorstände können genauso profitieren wie der Platzwart, der sich nebenbei im Sportverein engagiert. Den Freibetrag soll aber nur bekommen, wer keine steuerfreie Entschädigung aus öffentlichen Kassen und keinen Übungsleiterfreibetrag enthält.
Mit dem Übungsleiterfreibetrag fördert der Staat soziales Engagement in Nebenjobs. Er soll von 1.848 auf 2.100 Euro steigen. Stimmt der Bundesrat dem zu, können Trainer in Sportvereinen, Dozenten an Volkshochschulen und viele andere dieses Jahr 2.100 Euro ohne Steuern und Sozialabgaben dazuverdienen.

Neu für Spender

Der Bundestag hat auch für Spender Steuervorteile beschlossen. Sie sollen für Spenden an Kirchen oder Einrichtungen wie die Lebenshilfe bis zu 20 Prozent vom Gesamtbetrag ihrer Einkünfte als Sonderausgaben absetzen können. Betragen sie 30.000 Euro, sind das 6.000 Euro. Zurzeit ist der Betrag höchstens halb so hoch.
Für Spenden bis 200 (bisher 100) Euro sollen außerdem weniger Belege als für größere Spenden nötig sein. Gehen sie an städtische Jugendclubs, die Kirchen, Universitäten oder andere juristische Personen des öffentlichen Rechts, reichen Zahlungsbelege wie der Kontoauszug. Darauf müssen der Betrag, Buchungstag sowie die Namen und Kontonummern des Auftraggebers und Empfängers stehen. Ob die Änderungen für sozial Engagierte so kommen, muss der Bundesrat aber im September noch entscheiden.


Wichtige Änderung für 2007

Dienstag, Januar 16th, 2007

Teil 2:

Sparerfreibetrag: Einbußen für Anleger
Der Fiskus wird 2007 von den Sparzinsen wesentlich mehr kassieren. Der Freibetrag sinkt für Alleinstehende auf 750 Euro (Verheiratete 1.500 Euro). Das sind satte 620 Euro bzw. 1.240 Euro weniger als noch 2006. Immerhin bleibt der Werbungskostenpauschbetrag von 51 Euro erhalten. Der Sparerfreibetrag erhöht sich somit rechnerisch auf 801 Euro (Alleinstehende) bzw. 1.602 Euro (Verheiratete).

Sozialabgaben: Mehr für die Rente
2007 müssen alle gesetzlich Rentenversicherten tiefer in die Tasche greifen. Von 19,5 Prozent auf 19,9 Prozent steigt der Beitragssatz an. Für Arbeitnehmer bedeutet das, dass sein eigener Beitrag um 0,2 Prozent von 9,75 Prozent auf 9,95 Prozent steigt. Der Chef zahlt die andere Hälfte.

Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung sinkt im Gegenzug um 2,3 Prozent von 6,5 Prozent auf 4,2 Prozent. Dass jede Partei um 1,15 Prozent entlastet wird, teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber auch diesen Beitrag.

Das Arbeitszimmer ist kaum noch absetzbar.
2007 gehen viele Arbeitnehmer und Selbstständige, die bisher bis zu 1.250 Euro für ihr Arbeitszimmer von der Steuer absetzen konnten, leer aus. Das häusliche Arbeitszimmer erkennt der Fiskus nur noch dann an, wenn es den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit bildet. Beispielsweise Lehrer sind von dieser neuen Regelung betroffen.

Elterngeld: Babypause wird belohnt.
Für Familien kommt neben dem Kindergeld eine neue Förderung: Vom neuen Elterngeld profitieren kann, wer 2007 Nachwuchs bekommt. Vater Staat spendiert für maximal 14 Monate 67 Prozent des bisherigen Nettoeinkommens, höchstens aber 1.800 Euro pro Monat, wenn Vater und Mutter nacheinander eine Jobpause einlegen, um sich um ihren Sprössling zu kümmern. Das Elterngeld wird maximal über zwölf Monate gezahlt, wenn nur ein Elternteil eine Babypause macht.

Das Netto-Einkommen der letzten zwölf Monate ist Maßgeblich für die Berechnung des Elterngeldes, nicht berücksichtigt werden Sonderzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld werden.

Besonders Geringverdiener können profitieren, denn bei einem Nettoeinkommen von weniger als 1.000 Euro im Monat überweist der Staat neben den 67 Prozent des bisherigen Nettoeinkommens noch einen Finanzzuschuss. Dieser berechnet sich folgendermaßen:

Das Elterngeld steigt um 0,1 Prozentpunkt, für jeweils zwei Euro, die das Gehalt unter 1.000 Euro liegt. Verdient beispielsweise eine Frau 500 Euro, in diesem Fall beträgt der Aufschlag 25 Prozentpunkte ( 500 : 2×0,1 ). Die Förderquote beträgt statt 67 Prozent 92 Prozent. Der Staat überweist damit monatlich 460 Euro. Ebenfalls einen Bonus besitzen Nichtberufstätige, denn Sie erhalten einen Sockelbetrag in Höhe von 300 Euro monatlich.

Weniger Kindergeld für die Großen.
Ärgerlich wird es für Eltern größerer Kinder, denn Kindergeld zahlt Vater Staat nur noch bis zu einem Alter von 25 Jahren, wenn sich die Kinder noch in der Ausbildung befind Kinder, die im Laufe des Jahres 2006 das 25. oder 26. Lebensjahr vollendet haben, sind von dieser Regelung ausgenommen.


Wichtige Änderung für 2007

Freitag, Januar 12th, 2007

Teil 1:

Ihr Geld 2007, Abzocke oder Euro-Regen?
Die Koalition zeigt sich in anderen Bereichen spendabler, während Rot-Schwarz durch die höhere Mehrwertsteuer den Bürgern milliardenschwere Zusatzausgaben aufbrummt: der Überblick über die wichtigsten Änderungen für Ihren Geldbeutel.
Die Bürger werden ab dem nächsten Jahr bei den Steuern zusätzlich kräftig zur Kasse gebeten, unter dem Strich hingegen bleibt bei den Sozialbeiträgen eine Entlastung. Die Änderungen für 2007 lassen sich so pauschal zusammenfassen.

Zum wiederholten Male werden die Berufspender zur Melkkuh: Erst ab Kilometer 21 können sie die 30 Cent Entfernungspauschale geltend machen. Viele Erwerbstätige werden unter dem Strich kaum noch mit einer Erstattung der Fahrtkosten rechnen können.

Tiefer in die Tasche greifen müssen auch Sparer. Dass Anleger einen größeren Teil der Zinserträge an den Fiskus abgeben müssen, dafür sorgt der verringerte Sparerfreibetrag.

Neu-Eltern werden dagegen profitieren. In den Genuss der neuen Elterngeldregelung kommen kann, wer 2007 Nachwuchs bekommt, wenn Vater oder Mutter (oder beide) eine Jobpause einlegen.

Wo zeigt sich Vater Staat großzügig und wo zahlen Sie drauf?

Bitter ist die größte Steuererhöhung
Durchschnittlich wird jede Tankfüllung bis zu zwei Euro teurer, im nächsten Jahr kostet ein Auto für 30.000 Euro 900 Euro mehr. Die bisher größte Steuererhöhung in der Geschichte der Bundesrepublik ist das Anheben der Mehrwertsteuer von 16 Prozent auf 19 Prozent. Immerhin wird der tägliche Einkauf im Supermarkt kaum teurer, denn der für Lebensmittel verringerte Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent bleibt unangetastet.

Versicherungssteuer: Autofahren wird teurer
Versicherungsnehmer müssen im Jahr 2007 mit höheren Beitragsrechnungen rechnen, da die Versicherungssteuer von 16 Prozent auf 19 Prozent steigt. Die Kfz-Haftpflichtversicherung, die Kaskoversicherung und die private Haftpflicht werden teurer.
Der Steuersatz steigt bei der Feuerversicherung auf 14 Prozent, was sich wiederum auf die Wohngebäude- und Hausratversicherung niederschlägt.
Lebens-, Renten- und Krankenversicherungen sind von der Steuererhöhung ausgenommen.

Für viele lohnt sich die Pendlerpauschale nicht mehr.
Ab 2007 können Berufstätige erst ab dem 21. Kilometer die Entfernungspauschale von 30 Cent pro Kilometer geltend machen. Nach Angaben des Steuerzahlerbundes sind davon rund 15 Millionen Steuerzahler betroffen. In Sachen Fahrtkostenzuschuss vom Chef tut sich auch was. Die gute Nachricht ist, dass Benzingutscheine oder Jobtickets im Wert von 44 Euro monatlich unangetastet bleiben. Denn sie sind weiterhin steuer- und sozialabgabenfrei.

Neue Regeln gelten für andere Fahrtkostenzuschüsse, die sich nach der Länge der Arbeitswegs richten:

    – Auf den Fahrtkostenzuschuss die volle Steuer zahlen und auch entsprechend Sozialabgaben entrichten muss, wer weniger als 21 Kilometer Arbeitsweg hat.

    – Der Fahrtkostenzuschuss ist ab 21 Kilometer sozialabgabenfrei und muss pauschal mit 15 Prozent versteuert werden.

Wichtig: Nur noch bis zum Jahresende kann der finanzielle Schaden aus Unfällen mit dem eigenen PKW auf dem Arbeitsweg als Werbungskosten geltend gemacht werden. Vater Staat beteiligt sich nicht mehr an diesen Kosten.


KanAm Fonds schütten 7% bis 11% aus

Mittwoch, Mai 10th, 2006

Lange Rede, kurzer Sinn. Das letzte Jahr lief gut für KanAm Anleger. Auch wenn Immobilienfonds nicht immer die Sicherheit in den Medien vermittelteten, die sie vielleicht innehaben, so ist der Abschluss doch versöhnlich.

Wie KanAm meldet, werden Ausschüttungen in der Höhe von 7% bis 11% auf einzelne Fonds vorgenommen, insgesamt war das Jahr erfolgreich – auch und besonders im Hinblick auf die US amerikanischen Immobilien. Vielleicht eines der besten Signale, wenn die Nachrichtenlage nicht so positiv ist.

Gute Ergebnisse sind die beste Gegenargumente.