Artikel der Rubrik: 'Kapitalanlagen'
Montag, Februar 5th, 2007
Teil 1:
Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen haben mehr als 23 Millionen Arbeitnehmer in Deutschland. Sie müssen nur einen Sparvertrag abschließen, dann zahlt der Chef.
Es ist keine gute Idee jeden Monat auf ein paar Euro vom Chef zu verzichten, passiert jedoch leicht. Längst nicht alle fest angestellten Mitarbeiter, die vermögenswirksame Leistungen (VL) vom Arbeitgeber bekommen können, nutzen sie.
Der Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung regelt, ob eine Firma ihren Arbeitnehmern monatlich VL zahlt. Es gibt je nach Branche zwischen 6,45 Euro und 40 Euro im Monat.
Wenn ihre Firma sie nicht darauf hingewiesen hätte, hätte auch Petra F. die Chance verpasst.
Sie erführ so aber gleich zu Beginn ihrer Ausbildung, dass allen fest angestellten Mitarbeitern 18 Euro im Monat VL spendiert werden. Die 21-Jährige wusste überhaupt nicht, dass es so etwas gibt. Erst im September des vergangenen Jahres hat sie eine Ausbildung zur Groß- und Einzelhandelskauffrau begonnen und studiert zusätzlich Betriebswirtschaft.
Sparvertrag in der Firma vorlegen
Der Mitarbeiter muss, um die VL vom Chef zu kassieren, einen speziellen VL-Sparplan abschließen und eine Durchschrift davon seinem Arbeitgeber vorlegen. Die monatliche Sparrate überweist der Chef dann direkt in den Sparvertrag.
Der Arbeitnehmer darf erst nach einer sechsjährigen Sparphase und einer höchstens einjährigen Sperrfrist über sein Kapital verfügen. Zusätzlich erhält noch Geld vom Staat, wer in diesen sieben Jahren die Einkommensgrenzen nicht überschritten hat.
Nicht an die siebenjährige Laufzeit gebunden sind Sparer, die keine staatlichen Zuschüsse erhalten. Viele Verträge sind aber so gestrickt, dass auch für sie kein vorzeitiger Ausstieg möglich ist.
Viele Geldanlagen zur Auswahl
Von Banksparplänen über Investmentfonds bis hin zur betrieblichen Altersvorsorge können Anleger zwischen zahlreichen Anlageformen wählen. Laut Gesetz sind sogar VL-Sparpläne für Genossenschaftsanteile oder Genussscheine zulässig.
Ihre VL zahlt Petra F. in einen Bausparvertrag ein und liegt damit im Trend. Neben den Aktienfonds ist er die beliebteste Sparform, da es für diese beiden Anlageprodukte eine staatliche Förderung gibt.
Für Petra F. war es wichtig, dass es eine sichere Anlage ist und dass sie weiß, was am Ende rauskommt.
Für sicherheitsorientierte Anleger wie sie käme auch ein Banksparplan infrage. Jedoch hätte er den Nachteil, dass sein Basiszins variabel ist und die Anleger nicht genau wissen, wie hoch ihr Auszahlungsbetrag sein wird. Für Banksparpläne gibt es außerdem keine staatliche Förderung.
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Geldanlage ist wieder “in”.
Nach Rentenschreck und Riester Sorge wird jetzt wieder Geld angelegt. Auch wenn im ersten Quartal traditionsgemäß Rentenfonds und Geldmarktfonds nahezu uneinholbar in Führung liegen – nach Neumittelzufluss wohlgemerkt – konnten Aktienfonds doch das beste Neukapital Quartal seit 5 Jahren melden.
Kapitalabflüsse melden nur nur offene Immobilienfonds, denen im ersten Quartal rund 7,5 Mrd. Euro entnommen wurden. Hier hat sich Lage allerdings zusehends beruhigt, nach spektakulären Fondsschliessungen und überraschend starken Wiedereröffnungen kehrt das Vertrauen langsam aber sicher wieder zurück.
Angesichts einer starken Performance nahezu aller Weltbörsen ist mit einem baldigen zurückfliessen dieses Kapitals eher nicht zu rechnen.
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Die Zeiten für Immobilienfonds waren auch schon besser.
Nicht, dass das Geschäftsmodell in Frage stehen würden, aber der Ruf der als sicheren und beständigen Geldanlage geltenden Immobilienfonds ist zurzeit stark angekratzt.
Durch vermehrte Mittelabflüsse mussten verschiedentlich Immobilienfonds geschlossen und wie im Falle des Deutschen Bank Immobilenfonds Grundbesitz-Invest sogar neu bewertet werden.
Eigentlich hatte KanAm mit solchen Entwicklungen wenig Probleme, eine eher kritische Einschätzung der Rating Agentur Scope brachte aber auch hier den Kapitalabzug in Schwung. KanAm hatte an dieser Stelle ebenfalls den Fonds geschlossen und ist nun im Rahmen einer geplanten Liquiditätsaufstockung in die Offensive gegangen.
Im Rahmen eines Bieterverfahrens wurde ein Portfolio aus fünf Immobilien in der französischen Hauptstadt Paris für insgesamt 1,11 Mrd. Euro an den von Morgan Stanley Real Estate Funds V International gemanagte Fonds Mines de la Lucette veräußert.
Gegenüber dem Erwerbspreis konnte ein Mehrerlös von rund 180 Mio. EUR erzielt werden.
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Sonntag, Februar 26th, 2006
Leichter haben es ab sofort Anleger, denen ein Vermittler zu Hause ein Immobiliengeschäft auf Kredit aufgeschwatzt hat. Praktisch dürfen diese Anleger den Kreditvertrag in jedem Fall widerrufen.
Weder kommt es darauf an, ob die Bank von der Haustürsituation wusste, noch ist der zeitlich enge Zusammenhang zwischen dem Hausbesuch und dem Abschluss des Kreditvertrages relevant.
Der Vertrag kann sogar widerrufen werden, wenn er nach dem Kauf von einem Notar unterzeichnet und somit abgeschlossen wird.
(s. Bundesgerichtshof, AZ. II ZR 327/04)
Sollte der Vermittler den Käufer nicht über das Widerrufsrecht aufgeklärt haben, so kann der Käufer sogar nach Jahren den Vertrag widerrufen.
Das Gericht sprach das Urteil im Falle eines Anlegers, der auf Kredit Anleihe an einem geschlossenen Immobilienfonds gekauft hatte.
Der Widerruf des geschlossenen Kreditvertrages umfasst nach dem neuen Urteil des Bundesgerichtshofes auch den Kauf der Fondsanteile.
Dieses neue Urteil ändert dadurch die bisherige BGH-Rechtssprechung.
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