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Artikel der Rubrik: 'Kapitalanlagen'Unter vier Prozent Zinsen sollte sich kein Bankkunde mehr zufrieden geben. Bei gutem Vergleich lassen sich auch bis zu fünft Prozent für das Ersparte erzielten. Bei der Topermittlung hinsichtlich Zinsertrag ist inzwischen auch die Commerzbank mit den Höchstbietenden im Rennen. Sehr gute 4,6 Prozent bei einer Anlagezeit von zwölf Monaten bietet das Bankinstitut dem Kunden. Diese Offerte macht die Commerzbank allerdings nur noch bis Jahresende – Eile ist hier bei der Geldanlage zu Topzinsen geboten. Weitere Bedingung des Unternehmens ist, dass das Geld „frisch“ angelegt wurde, das heißt, nicht bereits auf anderen Konten beim Institut lagerte. Dieser Vorstoß der Commerzbank ist derzeit einzig am Markt. Experten vermuten aber, dass zum Anfang des kommenden Jahres verschiedene Kreditinstitute nachziehen werden. Hier werden von Finanzexperten Angebote des Wettbewerb erwartet, die der Offerte der Commerzbank nahe kommen könnten und mit entsprechenden Zinsanpassungen reagieren. Die derzeitigen Top-Anbieter hinsichtlich der Zinserträge kurzfristiger Geldanlage sind die Parex-Bank und die Credit Europe Bank. Der kleine Pferdefuß bei der Parex-Bank ist allerdings, dass fünf Prozent Zinsen auf einem Festgeldkonto vom Kunden nur erzielt werden können, wenn das Geld für mindestens ein Jahr angelegt wurde. Darüber hinaus beträgt die Mindestanlage 500 Euro und abgesichert sind dabei nur Anlagen bis zu 20.000 Euro. Die Credit Europe Bank bietet ebenfalls fünf Prozent für das fest angelegte Geld. Hier ist der Haken, dass dieser Zinssatz nur Neukunden gewährt wird und die auch nur, wenn die Anlage bis zum Jahresende 2007 erfolgt. Insgesamt lassen sich hier trotz gewisser Bedingungen aber mit der Anlage bis zum Jahresende noch einige Euro im künftigen Jahr verdienen. AbgeltungssteuerFreitag, November 2nd, 2007Zum 01. 01. 2009 wird die Abgeltungssteuer in Höhe von 25% eingeführt, die für Kapitalerträge gilt, die nach diesem Datum erwirtschaftet werden. Wie bei der bisherigen Kapitalertragssteuer handelt es sich hierbei um eine Quellensteuer, die vom Kreditinstitut einzubehalten und an das zuständige Finanzamt abzuführen ist. Der Steuerzahler ist nicht mehr wie bisher verpflichtet, seine Kapitaleinkünfte in der Steuererklärung anzugeben. Der Abgeltungssteuer unterliegen im Einzelnen Zinserträge aus Spareinlagen, Kapitalerträge aus Wertpapieren, Dividendenzahlungen aus Aktien, Erträge aus Investmentfonds bzw. Termingeschäften und Zertifikaten. Darüber hinaus besteht für Veräußerungsgewinne aus Aktien, Anteilen und Wertpapieren keine Spekulationsfrist mehr, durch die die Abführung von Steuern bisher vermieden werden konnte. Auch die in diesem Zusammenhang geltende Freigrenze von 512€ wird demnächst abgeschafft. Bei Lebensversicherungen ist zu prüfen, wann der Vertrag abgeschlossen wurde. Für Verträge, die vor dem 31. 12. 2004 abgeschlossen wurden gilt die Steuerbefreiung, wobei bestimmte Bedingungen wie z.B. die Einhaltung der Mindestvertragslaufzeit von 12 Jahren und eine Beitragszahlungsdauer von mindestens 5 Jahren eingehalten werden müssen. Für Lebensversicherungen, die nach 2004 abgeschlossen wurden, greift die Abgeltungssteuer. Allerdings unterliegt nur die Hälfte des Ertrages der Steuer, sofern auch hier die Mit Einführung der Abgeltungssteuer wird es nicht mehr möglich sein, Werbungskosten gesondert geltend zu machen. Diese können aber wie bisher über den Freistellungsauftrag abgezogen werden, der wie die Nichtveranlagungsbescheinigung weiterhin gelten wird. Der Freistellungsauftrag beinhaltet einen Sparerfreibetrag von 750€ für Alleinstehende bzw. 1500€ für Ehepaare und eine Werbungskostenpauschale von 51€ für ledige bzw. 102€ für verheiratete. Nicht jeder Steuerzahler ist verpflichtet die Abgeltungssteuer zu erbringen. Steuerpflichtige, die wegen ihres geringen Einkommens einen persönlichen Steuersatz von 25% unterschreiten, zahlen die Steuer auf Kapitalerträge entsprechend ihres Steuersatzes. In diesem Falle sollte der Einkommensteuererklärung eine Bescheinigung über die Kapitalerträge beigefügt werden. Eine Rentenversicherung mit FondsDonnerstag, Oktober 25th, 2007Genießen Sie alle Vorteile einer Rentenversicherung, aber investieren Sie gleichzeitig in europäische oder weltweite Kapitalmärkte. Für den unbeschwerten Ruhestand, bauen Sie so systematisch Vermögen auf. Fondsgebundene Rentenversicherungen bestehen aus Rentenversicherung und Fondssparplan, sie ist somit ein Kombiprodukt. In einem oder mehreren Investmentfonds werden die Sparanteile des Beitrags angelegt. Dieses Vermögen wird von konzerneigenen oder externen Kapitalanlagegesellschaften verwaltet und in einem separaten Anlagestock der Versicherer geführt. Die Fonds investieren vor allem in Aktien, aber auch in Anleihen oder Immobilien, in die das Geld der Kunden in der Ansparphase fließt. Die Rentenhöhe kann nicht garantiert werden, da die Wertentwicklung der Fonds nicht vorhersehbar ist. Bei einer guten Wertentwicklung der gewählten Fonds erhält der Sparer sehr hohe Gewinne, bei schlechter Wertentwicklung, Verluste. Für Leute mit wenig Geld ist die Fondspolice nicht unbedingt geeignet. Wer wenig verdient oder unregelmäßige Einnahmen hat ist, wie auch bei jeder ansparenden Lebensversicherung schlecht bedient, wegen der meist langen vertraglichen Zahlungspflicht. Denn er muss sich im Voraus Gedanken machen, ob er die vereinbarten Beiträge immer aufbringen kann. Wenn er die Zahlung stoppt oder den Vertrag kündigt, verliert er Geld, was er eigentlich dringend nötig hätte. Für „Gutverdiener“, die auch persönlich in gesicherten Verhältnissen leben, ist die Fondspolice eine gute Entscheidung, sie kann auch künftig wegen steuerlichen Gründen interessant werden. Hier können sie in überdurchschnittliche und stark überdurchschnittliche Fonds investieren und sie steuerfrei wechseln. Die Geldanlage können sie Fondsmanagern überlassen. Bevor sie sich für eine Fondspolice entscheiden, sollte ihre Grundversorgung im Alter – gesetzliche Rente, Riester-, Betriebsrente und (bei Selbstständigen) die klassische PrivatRente – gesichert sein. Das Anlagerisiko auf die Kunden abzuwälzen ist für die Versicherer bequem, einerseits lassen sie ihrem Kunden die Fondsauswahl, anderseits sind sie für die Wertentwicklung der Fonds nicht verantwortlich. Je besser die Börse, desto einfacher lassen sich Kunden von den Modellrechnungen blenden. Kostenbelastung Für ihre eigene Leistung verlangen die Versicherer unterschiedliche Gebühren. Die Kosten schwanken enorm. 300 Euro Rente Die Höhe der Rente hängt von den Kursgewinnen oder –verlusten im Fondsinvestment ab, neben den üblichen Faktoren (Höhe des eingezahlten Beitrags, Geschlecht, Alter bei Rentenbeginn, Garantiezeiten usw.). Vertrag richtig gestalten Achten sie auf einen wichtigen Punkt im Vertrag, wenn sie sich für eine Fondspolice entscheiden. Zuerst einmal sollten sie sich sicher sein, dass sie den vereinbarten Beitrag auf Dauer bezahlen können. Ein jährlich steigender Beitrag ist nicht zu empfehlen, sinnvoll dagegen ist eine Abruf- und auch eine Aufschuboption. Mit einer Abrufoption kann der Rentenbeginn i.d.R. bis zu 5 Jahren vorgezogen werden, mit einer Aufschuboption können sie die Auszahlung hinausschieben. Beide Aspekte sind bei einer fondsgebundene Rentenversicherung wegen der Kursschwankungen um den eigentlichen Ablauftermin herum besonders wichtig. Ein Kapitalwahlrecht sollte auf jeden Fall gewährt sein. Oftmals wird bei einer Fondspolice eine kleine Berufsunfähigkeitsversicherung mit angeboten. Was Sinn macht, wenn der Kunde seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, übernimmt der Versicherer an seiner Stelle die Beitragszahlung für die Rentenversicherung. Diese Option ist für junge Kunden sehr günstig und ist unter allen Umständen eine ernste Überlegung wert. Vermögenswirksame LeistungenDonnerstag, Februar 8th, 2007Teil 2: Baukredit mit VL tilgen Zugabe vom Staat
Wie kommen Sparer nun an ihre staatliche Förderung? Jedes Jahr müssen sie die Arbeitnehmersparzulage mit der Steuererklärung beantragen. Sie bekommen dazu eine Bescheinigung von ihrem Anlageinstitut, die sie der Anlage N ihrer Steuererklärung beifügen. Über ihre Bausparkasse beantragen sie die Wohnungsbauprämie. Für beide gilt, dass die Fördersumme das Finanzamt erst am Ende der siebenjährigen Sperrfrist in den Sparvertrag einzahlt. Petra F. erhält Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage. Sie kann sich am Ende ihres VL-Sparvertrags über etwa 4 100 Euro freuen. Davon hat rund 1 300 Euro der Chef und 335 Euro der Staat spendiert. |
