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Artikel der Rubrik: 'Internet'E-Commerce heißt das Zauberwort. Immer mehr Verbraucher steigen in den Trend ein, ihr Einkäufe online zu tätigen. Ob Bücher, Kleidung, Reisen oder Multimedia, die Onlineshops boomen. In erster Linie ist dies auf die günstigen Preise zurückzuführen. Durch heruntergefahrene Verwaltungskosten, die einer geringen Mitarbeiterzahl zuzurechnen sind, sind die Preise um einiges günstiger als im Handel. Des Weiteren bietet das Internet etliche Möglichkeiten für einen Preisvergleich. Günstig, günstiger, am günstigsten – zahlreiche Onlineportale helfen bares Geld zu sparen. Die Angst vor Betrügereien ist unbegründet. SSL-Verschlüsselungen sorgen für eine sichere Übertragung der persönlichen Daten. Bankleitzahl und Kontonummer sind somit für fremde Dritte nicht einsehbar. Viele Shopbetreiber haben die Zahlungsmodalitäten gelockert. Wo bisher nur Kreditkarte und Nachnahme geboten wurden, reichen sich mittlerweile auch Firstgate und Paypal, die zusätzlich einen Käuferschutz bieten. Stammkunden können sogar von der Zahlung per Rechnung profitieren. Der Bundesverband des Deutschen Versandhandels e.V. hat aktuell die Umfrage „Distanzhandel in Deutschland 2007“ durchgeführt und kam zu dem Ergebnis, dass rund 73 % der Befragten positiv auf die Onlineangebote reagieren. Es ist davon auszugehen, dass der Online-Einkaufsmarkt immer weiter steigen wird. Vor allem Nischenprodukte lassen sich hier leicht finden und günstig erwerben. Gerade zur bevorstehenden Weihnachtszeit ist Onlineshopping eine gute und vor allem erholsame Alternative. Unabhängig von Wind und Wetter sowie überfüllten Kaufhäusern werden die Geschenke pünktlich ins Haus geliefert. Private KrankenversicherungDonnerstag, Januar 25th, 2007Teil 2: Single oder Familie Luxus oder Standard Krank oder gesund Typfrage Online-Vergleich und Online-Beratung irreführendDonnerstag, Dezember 15th, 2005Online-Vergleich und Online-Beratung als Begriffe irreführend Im Law-Blog habe ich einen interessanten Artikel in der Rubrik Wettbewerbsrecht gefunden. Der Fall: Dies wurde von der Klägerin als wettbewerbswiedrig angesehen, da der User einer Webseite bei dem Begriff “Online” eine sofortige und nicht zeitlich verzögerte Antwort wie bei zum Beispiel einem Chat erwarte. Nun wurde vom Landgericht Berlin der Webseitenbetreiberin das weitere Verwenden der Begriffe untersagt. Meiner Meinung nach ist dieses Urteil eine krasse Fehlentscheidung, denn der Begriff “Online” wird im Internet in allen möglichen Bereichen verwendet und hat sich bei der Eingabe, von Suchenden, in Suchmaschinen etabliert. Wenn das Gericht also davon ausgeht das “Online” als Synonym für Chat steht, wie verhält sich das dann bei dem Suchbegriff “Online Kontaktvermittlung”. Muss ich dann nicht erwarten sofort bei der Anfrage einen Kontakt zu einer Frau/Mann zu bekommen? Ich kann nur hoffen das diese Entscheidung nicht wieder zu einer neuen Abmahnwelle führt. Falls Sie mehr zum Thema erfahren möchten, erhalten Sie unter Begriffe “Online-Beratung” und “Online-Vergleich” irreführend einen Auszug des Gerichtsurteil und weitere Informationen zum Thema. Streit um Internetadresse: bundeskanzlerin-merkel.deMittwoch, November 30th, 2005Der Mannheimer Werbefachmann Holger Schmid hatte sich im Jahr 2001 die Internetadresse www.bundeskanzlerin-merkel.de schützen lassen. Nun setzt sich die neue Bundeskanzlerin Angela Merkel gegen die Webadresse mit Ihrem Namen zur wehr. Unter der Internetadresse ist derzeit nur eine Testseite des Apache-Webservers zu finden. Informationen über die Bundeskanzlerin werden auf der Webseite aktuell keine online gestellt. Nach der Ausage von Herrn Schmid habe er nicht vor den Eintrag der Internetadresse löschen zu lassen. Er habe sich die Internetadresse gesichert um sie Frau Merkel kostenlos zu übergeben und Sie dabei in einem Gespräch auf die Probleme des Mittelstandes aufmerksam zu machen. Auch würde wohl das Löschen der Regestrierung bei der DENIC die Probleme der Bundeskanzlerin nicht wirklich lösen. So könnte die Domain nach dem Löschen sofort neu belegt werden und welche Probleme Frau Merkel hätte falls die URL über einen Strohmann im Ausland regestriert werden würde kann sich jeder selbst ausmalen. Das Problem mit den Internetadressen wird Frau Merkel wohl noch etwas länger beschäftigen, denn auch die Webadresse www.bundeskanzlerin.de kann von Frau Merkel nicht genutzt werden. Diese gehört derzeit dem Berliner PR-Berater Lars Heitmüller, der sich die Domain im Jahr 1998 gesichert hatte. Auf der URL kündigt er an diese der ersten Amtsträgerinnen offiziell zu übergeben, dies würde in kürze nach Vereinbarung eines Übergabetermins kostenlos geschehen. Wann dies passieren wird läßt der Berliner, der nach seinen eigenen Angaben auf diese Weise dafür Eintritt das die “Gleichberechtigung in Deutschland Normalität” wird, jedoch offen. Bis all dies geklärt ist können Sie die Homepage der Bundeskanzlerin unter der Subdomain der Bundesregierung bundeskanzlerin.bundesregierung.de erreichen. |
