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Artikel der Rubrik: 'Finanzen'Nach der Hochzeit gibt es zwei Möglichkeiten für die Ehegatten. Zum einen ist dies die Kombination der Steuerklassen III / V oder IV / IV. Die andere Kombination, nämlich III / V ist dann ratsam, wenn enorme Einkommensunterschiede zwischen den Ehepartner bestehen. Der besser Verdienenden sollte dabei in die Steuerklasse III zurückkehren. Der Ehegatte mit dem geringeren Einkommen sollte die Lohnsteuerklasse V nutzen. Auch wenn es sich einfach anhört, die Auswahl der Lohnsteuerklasse wirkt sich maßgeblich auf die Lohnnebenkosten aus, somit auch auf die Höhe von Elterngeld, Arbeitslosengeld, Krankengeld oder gar dem Unterhalt. Einfach die Lohnsteuerklasse zu wechseln, nur um die schnelle Ersparnis auszunutzen zu können, ist daher nicht ratsam, da sich die daraus resultierenden finanziellen Auswirkungen meist erst mit der Einkommenssteuererklärung zeigen. Wird ein Wechsel angestrebt, kann der Antrag noch bis zum 01. Januar 2008 an Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung gerichtet werden. Wer diesen Termin versäumt, muss nicht das Nachsehen haben. Es ist bis zum 30. November des jeweiligen Folgejahres möglich die Steuerklasse zu wechseln, allerdings nur einmal und mit Unterschrift beider Ehegatten. Trotz der scheinbar winkenden Ersparnis, sollte ein Wechsel der Lohnsteuerklasse genauestens abgewogen und vor allem nicht überstürzt werden. Die StudienkrediteMittwoch, November 21st, 2007Noch im ersten Studienjahr hatte Maria M. neben dem Studium noch einen Job. Dafür fuhr sie jedes Wochenende von Frankfurt am Main nach Mainz – sie war in einer Bar tätig und half auf einem Wochenmarkt aus. „ Das hätte ich auf Dauer nicht durchgehalten“, sagt die angehende Grundschullehrerin. „ Selbst wenn ich in Frankfurt eine Arbeit gefunden hätte, wäre mir keine Zeit fürs Studium geblieben.“ Günstige Zinsen Drei-Phasen-Kredit Mal fester mal variabler Zins Vorsicht! Zinsfalle! Sondertilgung immer möglich Zinssätze bei der NeuwagenfinanzierungFreitag, November 16th, 2007Aus der Traum – die Schnäppchenangebote der Autohäuser könnten bald in der Versenkung verschwinden. Mit günstigen Finanzierungsangeboten und Rabatten locken die Autohäuser ihre Kunden in die Verkaufsräume. Selten waren auf Deutschlandsstraßen so viele Neuzulassungen zu sehen. Das Neuwagen üblicherweise auf Kredit gekauft werden, ist kein Geheimnis. Bei den heutigen Ausstattungen und Preisen ist das nicht verwunderlich. Glücklich kann sich der schätzen, der aufgrund seiner finanziellen und persönlichen Verhältnisse eine Kreditbewilligung der Automobilbanken erhält. Aber Vorsicht, zukünftig könnten die Zinsen bei den Automobilbanken wieder immens ansteigen. Attraktive Angebote, wie beispielsweise die 0 % – Finanzierung für das Auto gehören dann der Vergangenheit an. Gerade Alfa Romeo, Nissan, Opel, Lancia, Fiat und Honda konnten ihre Verkaufsumsätze durch eine 0 % – Autofinanzierung steigern. Aber auch Audi, BMW, Mercedes oder Ford bieten mit 2,99 % oder 3,99 % effektivem Jahreszins einen guten Anreiz. Mit bekanntwerden dieser Informationen kann vor allem im November und Dezember diesen Jahres mit einer nochmaligen Preisschlacht zu Gunsten der Kunden gerechnet werden. Wer später die teuren Konditionen der Automobilbank nicht hinnehmen möchte, für den haben wir noch einen kleinen Tipp auf Lager. Auch wenn die Zinssätze bei der Hausbank unter Umständen etwas höher oder in naher Zukunft sogar auf dem gleichen Niveau wie bei den Automobilbanken sind, lohnt es sich, diesen in Anspruch zu nehmen. Reform der ErbschaftssteuerDienstag, November 13th, 2007Mit der Reform der Erbschaftsteuer sind wieder zahlreiche neue Fragen aufgeworfen worden. Die große Koalition bewegt sich mit den geplanten Neuerungen zwischen den Stühlen, die Steuereinnahmen sollen nicht sinken, gleichzeitig soll jedoch eine Entlastung der Erbnehmer erfolgen. Im Grunde läuft die Erbschaftssteuerreform darauf hinaus, dass nicht nur Ehepartner gut da stehen, vielmehr werden Lebenspartnerschaften begünstigt. Für direkte Familienangehörige wie Ehemann / Ehefrau, Kinder und Enkelkinder stehen zukünftig höhere Freibeträge zur Verfügung. Die Freigrenze von Ehepartnern wurde von 307.000 Euro auf 500.00 Euro angehoben, während Kinder nunmehr statt 205.000 Euro bis zu 400.000 Euro steuerfrei erben können. Auch die Grenze für Enkelkinder wurde von bisher 51.200 Euro auf 200.000 Euro angehoben. Eine wesentliche Neuerung, die vor allem dem AGG zu verdanken ist, ist ein Abgleich der Freibeträge in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften. Mit einer Anhebung von 5.200 Euro auf 500.000 Euro scheinen diese der große Gewinner der Reform zu sein. Unternehmenserben und Nachfolgen sollen im Zuge der Erbschaftssteuerreform ebenfalls entlastet werden. Die Koalition verspricht eine Steuerermäßigung in Höhe von 85 % auf das Erbe, sofern das Unternehmen mindestens 10 Jahre mit annähernd gleicher Mitarbeiterzahl fortgeführt wird. Verlierer sind hingegen entfernte Verwandte, das heißt Geschwister, Nichten und Neffen, die bei Beträgen über 20.000 Euro mit einer Besteuerung von 30 – 50 % rechnen müssen. Bundesfinanzminister Steinbrück gibt sogleich das erste Steuerschlupfloch Preis. „Finden Sie in der Steuerklasse III einen, den Sie adoptieren. Das ist ein kostenloser Rat von mir.“ So waren seine Worte letzte Woche Mittwoch. Es gilt zunächst jedoch einmal abzuwarten, wann die Neuerungen durchgesetzt werden und letztlich greifen. |
