Banksparpläne nach Riester

Eine Altersvorsorge über Riester-Banksparpläne um die Versorgungslücke im Alter zu schließen ist sinnvoll. Diese Form der Riester-Vorsorge stellt eine preiswerte, flexible und auch sehr gut zu kalkulierente Möglichkeit da, um die Riester-Förderung vom Staat zu nutzen und um damit für die finanzielle Absicherung im Alter eine Vorsorge zu treffen.



Artikel der Rubrik: 'Altersvorsorge'


Die Riester-Banksparpläne

Mittwoch, Oktober 31st, 2007

Für den Kunden ist das Produkt genau das Richtige, wenn er seine Lücken im Rentenalter schließen möchte: flexibel, gut kalkulierbar und preiswert. Selbst die Rendite können sich sehen lassen, auch wenn Riester-Fondsparpläne bessere Chancen bieten. Die besten Banksparpläne haben knapp 3 bis ca. 3,8 Prozent pro Jahr Zinsen, und haben eine Renditeerwartung von 3,6 bis 4,5 Prozent. Je nach Kinderzahl des Sparers und Laufzeit seines Sparvertrages, kommen zu diesen Zinsen durch die staatliche Förderung aus Zulagen und Steuerersparnis leicht noch einmal mehrer Prozent Zuschlag dazu.

Die Besten

Im laufe der Jahre steigt der Startzins von 2.95 % kontinuierlich an und lässt auf Grundlage des aktuellen Zinsniveaus nach 25. Jahren eine Sparplanrendite von knapp über 4% pro Jahr erwarten. Es lässt sich zurzeit nicht genau sagen wie viel letztendlich bei diesem oder einen anderen Sparplan herausspringt. Es könnte deutlich höhere Rendite herauskommen wenn die Zinsen irgendwann einmal höher steigen. Die Gesamtrendite dagegen drücken könnte ein jahreslanges Niedrigzinsniveau.
Umlaufrendite wird börsentäglich ermittelt und veröffentlicht, der Sparer kann sie im Internet oder auch in vielen Tageszeitungen nachschauen. Wenn in Deutschland sich das allgemeine Zinsniveau verändert, schlägt dies unmittelbar auf die Umlaufrendite durch. Jeder Sparplan der an diese Maßzahl gebunden ist folgt mit kurzer Verzögerung. Das Besondere am Sparplan- und andere Umlaufrendite- Produkten ist die vorbildliche Transparenz. Der Sparer muss weder über versteckte Kosten nachgrübeln noch komplizierte Rechnungen nachvollziehen. Der Kunde kann sich überlegen ob ihm die Differenz, die Versicherer kassieren als Preisspanne einen bestimmten prozentualen Abstand zur Umlaufrendite angemessen ist.

Treue wird belohnt

Es gibt Genossenschaften oder auch Banken die Riester-Sparpläne anbieten, die aber etwas anders funktionieren. Im Allgemeinen wird der Sparer wenn er möglichst lange bei einer Gesellschaft bleibt belohnt. Dem Kunden erschwert der Durchblick, wenn Zinszuschläge und auch manchmal Schlussbohnuszahlungen die Rendite mit der Laufzeit steigen.
Wer durchschaut schon wie sich auf alle Einzahlungen aus 25 Sparjahren bei 5-prozentiger Schlussbonus auf die Gesamtrendite auswirkt?
Diese Sparpläne binden ihre Grundverzinsung nicht an die Umlaufrendite sondern an konstruierte gleitende Referenzgrößen, die verschiedenen Zinsbarometer kombinieren.

Alte Verträge bleiben so wie sie sind

Von solchen Veränderungen sind Riester-Sparer die einen alten Vertrag haben nicht betroffen. Banken dürfen weder die vereinbarten Zinszuschläge, den Referenzzins noch die Preisspanne ändern. Sie können aber nachträglich die Kontogebühren einführen oder erhöhen. Bei vorzeitiger Kündigung fallen Ausstiegsgebühren an und hier gilt das gleiche. Die Banken haben davon in letzter zeit wenig Gebrauch gemacht. Die Kontoführung ist bei den meisten Instituten kostenfrei, bei anderen Instituten muss man dafür zahlen. Die Anbieter wollen ja auch ihre Kunden behalten. Sie wissen dass bei einem Riester-Banksparplan es leichter zu einem anderen Anbieter zu wechseln ist, wie bei keinem anderen Riester-Vertrag.


Altersvorsorge

Mittwoch, Oktober 24th, 2007

Die gesetzliche Rente in Not:

Anfang August wurde bekannt gegeben, dass Neurentner (mit 67 Jahren) 14,5% weniger Rente bekommen, die Aufregung war groß! Männer, die 2006 in Rente gegangen sind, erhalten im Durchschnitt eine Nettorente von 790€. Im Vergleich zum Jahr 2000 entspricht das einem Minus von 10,5%.
Rentnern, die 2006 erstmals eine Erwerbsminderungsrente bezogen haben ging es schlimmer, sie erhielten im Schnitt 14,5% weniger als ein Neurentner im Jahr 2000.

Jedem Arbeitnehmer droht im Ruhestand eine Versorgungslücke. Das Niveau der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland sinkt enorm.
Zum Beispiel wird einem heute 45-jährigen Durchschnittsverdiener bei Renteneintritt jeden Monat 310€ fehlen, um mit seinem Ruhegeld mindestens die bislang üblichen 70% vom letzten Nettogehalt zu erreichen.
Erwerbstätige, die auch in Zukunft mit 65 Jahren ihn Rente gehen möchten, müssen noch einmal richtig kräftig drauf zahlen. Jeder Monat vorzeitiger Rentenbeginn kostet 0,3% Abschlag ein Leben lang.
Wer seinen Lebensabend nicht am Schreibtisch verbringen will, muss die Initiative ergreifen und seine persönliche Vorsorgelücke schließen.
Der Staat unterstützt uns mit dem Alterseinkünftegesetz. Die private und betriebliche Altersvorsorge, wie Riester-Rente, Rürup-Rente und Betriebsrente, werden vom Staat mit Zulagen und Steuervorteilen gefördert.

Ungefähr drei Viertel der Deutschen beschäftigen sich mit dem Thema.
Doch immer noch unterschätzen Frauen das Niveau ihrer Absicherung.
Besonders Frauen sind mit ihren geringen Rentenansprüchen häufig auf das Einkommen ihres Lebenspartners angewiesen.

Unsere heutige und junge Generation muss bis 67 arbeiten und muss somit noch stärker finanziell vorsorgen, um 70% vom letzen Netto Gehalt zu erreichen.


Informationen zur Riester-Rente

Dienstag, Oktober 23rd, 2007

Es ist gut wenn man eine Riester-Rente hat, man kann nichts falsch machen denn Vorsorge fürs Alter muss sein, und Sparer gehen hier so gut wie kein Risiko ein. Es ist egal, ob sich jemand als Riester-Vertrag einen Fondssparplan, eine Rentenversicherung oder einen Banksparplan aussucht. Jeder Anbieter versichert einem, dass zur Auszahlung mindestens das eingezahlte Geld vorhanden sein wird. Damit gemeint ist, dass was der Staat per Zulagen beitrug und natürlich das was der Sparer selbst überwiesen hat.

Im Jahr 2007 gibt es für jeden Sparer bis zu 114 € Zulage, ab 2008 werden es jedes Jahr 154 € sein. Wenn man ein Kind hat und Kindergeld dafür bekommt steht den Eltern außerdem 138 € zu. Im Jahr 2008 steigt die Kinderzulage auf 185 €. Und für alle die im Jahr 2009 geboren werden erhalten Eltern sogar 300 €.
Man kann den eingezahlten Riester-Sparer Beitrag von den Steuern absetzten. Die Staatliche Hilfe ist ein Anlageturbo, auch wenn man für den Riester-Vertrag keine Zinsen bekommen würde, geht es durch die Zulagen vom Staat und Steuervorteile aufwärts.

Wenn man seine Riester-Rentenversicherung nach kurzer Zeit wieder kündigt, kann man verlieren, weil einem alle Abschlusskosten oft in den ersten Jahren abgezogen werden. Wer aus einem Riester-Fondsparplan in ungünstiger Börsenphase aussteigt, kann Verluste machen. Bei einem Riester-Banksparplan ist das Kundenkonto immer sicher in den schwarzen Zahlen, es besteht weder das eine noch das andere Risiko.

Eine Riester-Rente funktioniert so:
Seit 2002 gibt es die Riester-Rente. Nach den Kürzungen von gesetzlicher Rente und Beamtenpension wurde die Riester-Rente eingeführt um die Bürger zum Sparen zu bewegen. Mittlerweile sind viele Menschen mit einer Riester-Rente in die private Altersvorsorge eingestiegen. Voraussichtlich werden 10 Millionen Verträge am Jahresende bestehen.

Wer ein rentenversicherungspflichtiges Einkommen hat, wenn er oder sein Partner weniger Geld hätte oder der Arbeitslosengeld erhält oder bekäme bekommt diese Förderung.
Alle Beamte, auch Mütter und Väter in der Elternzeit sind förderberechtigt. Leute die Selbstständig sind können nur riestern, wenn ihr Ehepartner ein Riester-Vertrag hat.

Der Staat gewährt volle Zulagen, wenn der Sparer mindestens 3 Prozent seines Jahresbruttoeinkommens im Vorjahr aufbringt. Der Mindesteigenbeitrag liegt bei 900 €, wenn beispielsweise jemand 30.000 € verdient. Er kann die ihm zustehende Zulage davon abziehen. Um die volle Grundzulage von 114 € kassieren zu können, müsste ein Single mit einem Vorjahreseinkommen in dieser Höhe im Jahr 2007 genau 786 € einzahlen. Zum Beispiel jemand hätte zwei Kinder mit diesem Einkommen dann reicht ihm 510 € für die volle Zulage von dann 390 € = 114 € plus 2×138 €.
Er erhält die Zulage anteilig wenn der Sparer weniger zahlt. 60 € im Jahr müssen Riester-Kunden und Geringverdiener in der Elternzeit überweisen.

Mehr einzahlen!

Wer möchte kann auch mehr zahlen. Damit sichert man sich oft einen noch größeren Steuervorteil und eine höhere Zusatzrente. Es werden Maximal bis zu 1.575 € im Jahr 2007 steuerlich gefördert.
Ab 2008 sind es 2.100 €. Inklusive Zulagen gelten die Beträge. Es dürfen beide Ehepartner nur einmal den Höchstbeitrag steuerlich absetzten allerdings wenn nur ein Ehepartner förderberechtigt ist.
Wenn beide Arbeitstätig und förderberechtigt sind können beide Ehepartner bis zu 1.575 € für dieses Jahr in die Steuererklärung nachträglich steuermindernd geltend machen.

Abgaben und Steuern!

Aus den Nettoeinkünften der Sparer überweisen sie ihre Riester-Beiträge. Sozialabgaben wie auch die Steuern sind vorher abgegangen, jedoch ist es bei den Steuern so das sie nach der Steuererklärung erstattet werden.
Auf die spätere Rente fallen Steuern an, da der Steuersatz im Alter meist niedriger ist als während der Berufstätigkeit, rechnet sich die Sache aber dafür keine Sozialabgaben.
Außer: Rentner, die freiwillig versichert sind.

Riesterrente für Arbeitslose!

Um seinen Anspruch auf Arbeitslosen Geld II zu erhalten, muss ein arbeitsloser Sparer nicht sein Riester-Vermögen antasten. Riester-Vermögen ist Hartz sicher.
Wenn der Sparer stirbt geht das Riester-Geld auch nicht verloren. In der Ansparphase des Spargelds kann bei Banksparplänen und Fonds immer vererbt werden. Wenn eine Leistung bei Tod vereinbart war, fließt aus einer Riester-Rentenversicherung das Geld nur an Erben. Die Förderungen müssen Erben zurückzahlen. Das ganze gesparte, kann nur der Ehepartner auf seinen eigenen Riester-Vertrag übertragen. Wenn der Ehepartner keinen Riester-Rentenvertrag hat, kann er für diesen Zweck einen abschließen.


Betriebsrente - News

Donnerstag, Oktober 18th, 2007

Es wurde von der Bundesregierung am 08.09.2007 beschlossen dass teile Ihres Einkommens für die betrieblichen Altersvorsorgungen sozial- und steuerabgabenfrei auch künftig ansparen können. Normalerweise sollte bis Ende 2008 die Sozialabgabenfreiheit befristet sein. Sicher ist die Zustimmung vom Parlament für den Gesetzentwurf und es dürfte auch weiterhin der Betriebsrente Schub verleihen. Es haben rund 3 Millionen Arbeitnehmer seit dem Start der Entgeltumwandlung 2002 aus den laufenden Gehälter eine Betriebsrente abgeschlossen.

Sie haben auch guten Grund dazu: Die Beiträge für die Zusatzrente werden vom Chef aus dem Bruttolohn entnommen. Das spart grundsätzlich Sozialabgaben, Steuern, auch für den Arbeitgeber.

Arbeitnehmer wie auch Teilzeitkräfte haben einen Rechtsanspruch (seit 2002) auf diese Rente vom Chef. Aber der Arbeitgeber entscheidet über den sogenannten Durchführungsweg. Bei der Betrieblichen Altersvorsorge ist die beliebteste Variante die Direktversicherung wegen dem geringen Verwaltungsaufwand. Bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung können Steuer- sozialabgabenfrei in eine solche Betriebliche Altersvorsorgung investiert werden. Wer möchte kann auch weitere 1800€ steuerfrei in ihren Vertrag investieren.

Finanziell besonders attraktiv sind Firmen- oder Branchenlösung. Versicherer geben sehr gute Gruppenrabatte, wenn die ganzen Mitarbeiter eines Betriebes eine Betriebliche Altersvorsorgung abschließen. Dies kann für den Versicherten bis zu 15 % Renditeplus ausmachen!

Die Mitnahmenmöglichkeiten der Betriebsrente bei einem Jobwechsel wurden deutlich verbessert. Auch bei Entgeltumwandlung sind die Anwartschaften auf Leistungen aus der Betrieblichen Altersvorsorge sofort unverfallbar. Die Vorsorgesparer können den Vertrag, wenn der neue Chef es zulässt, dem nächsten Arbeitgeber übertragen oder den Vertrag privat fortführen.

Zum Vorteil wäre es wenn man die Vermögenswirksame Leistungen für die betriebliche Zusatzrente einsetzt, es werden maximal 40 € vom Arbeitgeber dazu gesteuert. Nicht so gut ist beim herkömmlichen VWL- Sparen sind die Beiträge in voller Höhe sozial- und steuerabgabenpflichtig.