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Artikel der Rubrik: 'Allerlei'Ein rundes Jubiläum ist immer ein bischen etwas Besonderes könnte man meinen. Ob Lloyd Fonds das ebenso sieht ist nicht bekannt, bekannt ist aber, dass das neue Flottenfonds Beteiligungsangebot des Hamburger Initiators als sehr konsevativ einzuschätzen ist. Gesucht werden Geldanleger, die eine Mindestbeteiligungssumme von 15.000 Euro in zwei Panamax-Containerschiff Neubauten investieren. Bauen wird die beiden Vollcontainerschiffe die Hanjin Heavy Industries & Contruction in Korea. Der BGH entscheidet: Auch Grabmale sind pfändbarDonnerstag, März 23rd, 2006Im konkreten Fall hatten Hinterbliebene einen Grabstein in Auftrag gegeben und waren dem Steinmetz die dafür anfallenden Kosten schuldig geblieben. In einer Entscheidung vor dem Bundsgerichtshof wurde nun beschieden, dass die Rücknahme des Grabmals statthaft ist. Der Stein ist nicht der unmittelbaren Verwendung für die Bestattung unterlegen, da er weder zwingend für die Bestattung notwendig. Pietätsgründe, die durchaus eine Überlegung sein können, müssen jedenfalls dann zurücktreten, wenn, wie hier, der Steinmetz auch seinen Herausgabeanspruch aus dem vorbehaltenen Eigentum geltend machen kann. Wohl dem der sich vorher mit dem Thema beschäftigt hat und finanzielle Vorsorge z.B. in Form einer Sterbegeldversicherung oder Bestattungsvosorge getroffen hat. Mieter kann den Vermieter bei Wohnungsmängel zur Reparatur zwingenSamstag, Februar 25th, 2006Werden Mängel an einer Wohnung vom Vermieter nicht behoben, obwohl der Mieter ihn zur Beseitigung aufgefordert hat, kann der Mieter einen nicht unerheblichen Teil der Monatsmiete vorläufig zurückhalten (s. Berliner Verfassungsgericht, Az. VerfGH Az. 84/04). Nicht zu verwechseln mit einer Mietminderung, bei der man solange einen Minderungsbetrag festlegt bis der Mangel behoben wird. Eine Mietminderung muss nach Beseitigung des Mangels nicht mehr an den Vermieter zurück bezahlt werden. Das Verhältnis zwischen einer Mietminderung und des Betrages der zurückbehalten wird, könnte z.B. dieser sein. Gasversorger darf den Gashahn nicht abdrehenDonnerstag, Februar 23rd, 2006Sollte ein Kunde eines Gasversorgers einer Erhöhung des Gaspreise widersprechen, darf der Versorger dem Kunden das Gas nicht abdrehen noch damit drohen. In einem Fall entschied das Landgericht Düsseldorf (Az. 12 O 544/05) zugunsten des Mieters, der sich weigerte 13% mehr für Gas an seinen Versorger zu bezahlen und verlangte die Preiskalkulation für diesen Anstieg der Preise. Der Gasversorger drohte dem Kunde mit der Sperrung seines Gasanschlusses und verweigerte Diesem die Einsicht der Preiskalkulation. |
