Artikel der Rubrik: 'Allerlei'


Lloyd Fonds startet Verkauf der 10. Auflage des Lloyd Flottenfonds

Mittwoch, April 26th, 2006

Ein rundes Jubiläum ist immer ein bischen etwas Besonderes könnte man meinen. Ob Lloyd Fonds das ebenso sieht ist nicht bekannt, bekannt ist aber, dass das neue Flottenfonds Beteiligungsangebot des Hamburger Initiators als sehr konsevativ einzuschätzen ist.
Aber ist besonders sicher auch besonders beliebt bei Investoren?

Gesucht werden Geldanleger, die eine Mindestbeteiligungssumme von 15.000 Euro in zwei Panamax-Containerschiff Neubauten investieren.
Das dafür benötigte Kapital von 52,5 Mio Euro soll binnen der nächsten Monate von Anlegern eingeworben werden, die eine prognostizierte Auszahlung von rund 234% bei langer Laufzeit und hoher Bonität der Charterer (Maersk und APL) gewagteren Modellen mit höherer Wertsteigerung vorziehen.

Bauen wird die beiden Vollcontainerschiffe die Hanjin Heavy Industries & Contruction in Korea.


Der BGH entscheidet: Auch Grabmale sind pfändbar

Donnerstag, März 23rd, 2006

Im konkreten Fall hatten Hinterbliebene einen Grabstein in Auftrag gegeben und waren dem Steinmetz die dafür anfallenden Kosten schuldig geblieben.
Der Steinmetz hatte sich einen Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Bezahlung vorbehalten und pochte nun auf Bezahlung oder Rückgabe des Grabsteins.

In einer Entscheidung vor dem Bundsgerichtshof wurde nun beschieden, dass die Rücknahme des Grabmals statthaft ist. Der Stein ist nicht der unmittelbaren Verwendung für die Bestattung unterlegen, da er weder zwingend für die Bestattung notwendig.

Pietätsgründe, die durchaus eine Überlegung sein können, müssen jedenfalls dann zurücktreten, wenn, wie hier, der Steinmetz auch seinen Herausgabeanspruch aus dem vorbehaltenen Eigentum geltend machen kann.
Es besteht in diesem Fall kein Grund, den Zahlungsanspruch anders zu behandeln.

Wohl dem der sich vorher mit dem Thema beschäftigt hat und finanzielle Vorsorge z.B. in Form einer Sterbegeldversicherung oder Bestattungsvosorge getroffen hat.


Mieter kann den Vermieter bei Wohnungsmängel zur Reparatur zwingen

Samstag, Februar 25th, 2006

Werden Mängel an einer Wohnung vom Vermieter nicht behoben, obwohl der Mieter ihn zur Beseitigung aufgefordert hat, kann der Mieter einen nicht unerheblichen Teil der Monatsmiete vorläufig zurückhalten (s. Berliner Verfassungsgericht, Az. VerfGH Az. 84/04).

Nicht zu verwechseln mit einer Mietminderung, bei der man solange einen Minderungsbetrag festlegt bis der Mangel behoben wird. Eine Mietminderung muss nach Beseitigung des Mangels nicht mehr an den Vermieter zurück bezahlt werden.
Beim Zurückhalten eines bestimmten Betrages der Monatsmiete, muss der zurückbehaltene Mietanteil, nach der Mängelbeseitigung wieder an den Vermieter erstattet werden, d.h. rückwirkende Auszahlung der Miete.
Doch aufgepasst! Wer nicht zurückbezahlen kann riskiert eine Kündigung des Vermieters.
Zudem muss der zurückbehaltene Betrag einer Miete immer im Verhältnis stehen. Somit kann ein Mieter keine 60% der Miete wegen einem feuchten Fleck einbehalten oder mindern.

Das Verhältnis zwischen einer Mietminderung und des Betrages der zurückbehalten wird, könnte z.B. dieser sein.
Ein Mieter, der eine Bruttomiete von € 1.000,- im Monat bezahlt, kann wegen einer defekten Heizung eine Mietminderung in Höhe von 10%, also € 100,- erzielen.
Einbehalten könnte er aber einen Betrag bis zu. € 500,-.


Gasversorger darf den Gashahn nicht abdrehen

Donnerstag, Februar 23rd, 2006

Sollte ein Kunde eines Gasversorgers einer Erhöhung des Gaspreise widersprechen, darf der Versorger dem Kunden das Gas nicht abdrehen noch damit drohen.

In einem Fall entschied das Landgericht Düsseldorf (Az. 12 O 544/05) zugunsten des Mieters, der sich weigerte 13% mehr für Gas an seinen Versorger zu bezahlen und verlangte die Preiskalkulation für diesen Anstieg der Preise.

Der Gasversorger drohte dem Kunde mit der Sperrung seines Gasanschlusses und verweigerte Diesem die Einsicht der Preiskalkulation.
In einem weiteren Fall hat das Landgericht Mönchengladbach (Az. 7 O 116/05) dem Kunden eines Gasversorgers Recht gegeben, der die höhere Gasrechnung nicht bezahlen wollte, solange ihm die Kalkulation des Unternehmens nicht vorgelegt wurde.