Artikel der Rubrik: 'Allerlei'


Fragen zu gefahrerhöhenden Umständen

Montag, Januar 28th, 2008

In Bezug auf die Nennung von gefahrerhöhenden Umständen bei Vertragsabschluß hat der Gesetzgeber mit dem neuen Versicherungsvertragsgesetzt ganz klar dem Versicherer eine Hol-Schuld zugewiesen.
Allgemeine Fragen diesbezüglich reichen nicht mehr aus, wenn ein neuer Vertrag abgeschlossen wird. Jedenfalls nicht mehr, um im Schadensfall dem Versicherungsnehmer den Vorwurf des arglistigen Verschweigens zu machen und daraufhin die Regulierung des Schadens zu verweigern.

Hier hat der Gesetzgeber nach der Flut von Klagen und Beschwerden von Seiten der bisher betroffenen Versicherungsnehmer mittlerweile erkannt – und nun auch geregelt -, dass der Versicherungskunde generell als Laie einzuschätzen ist und damit üblicherweise nicht wissen kann, was Versicherer mit dieser allgemeinen Formulierung meinen. Versicherungen müssen nun also generell die genauen Gefahrensumstände individuell erfragen und können dann je nach den Umständen die Absicherung verweigern. Tun sie dieses nicht und wird das Vertragsverhältnis ohne weitere Nachfragen policiert, dann können sie im Schadensfall die Regulierung auch nicht mehr verweigern.


Zulagenförderung der Riester Rente

Mittwoch, Januar 2nd, 2008

Das alte Jahr ist nun gegangen und eín neues Jahr liegt jetzt vor uns. Die Steuererklärungen sind schon unter Dach und Fach, so dass ein neues Jahr unbeschwert beginnen kann.
Soweit so gut. Doch im Zuge der Einkommenssteuererklärung wird die Riester Rente leider noch immer viel zu oft vernachlässigt oder schlichtweg vergessen. Wer diese in der Erklärung nicht angibt, verschenkt kostbares Geld.

Die Zulagenförderung des Staates ist eine feine Sache, allerdings muss man schon etwas dafür tun. Einfach einen Vertrag abzuschließen bringt recht wenig, denn die Förderung erhalten Sparer tatsächlich nur, wenn sie einen Antrag stellen.

Wer diesen Aspekt in den letzten Jahren außer Acht gelassen hat, hatte sozusagen noch eine Gnadenfrist. Bis zum 31.12.2007 konnten die Zulagen bis 2005 noch rückwirkend beantragt werden. Und es lohnte sich, aus dem Winterschlaf zu erwachen, denn für jedes Jahr sind es mehrere Hundert Euro, die andernfalls verstreichen.
Der Antrag beläuft sich auf schlichte vier Seiten, die entweder alleine oder mit Hilfe des Versicherungsmaklers ausgefüllt werden können. Scheinbar recht unbürokratisch wird nach dem Vertrag und der privaten Steuernummer gefragt – vielmehr ist es nicht.

Für die Vergesslichen und den Sparern gibt es einen Dauerzulagenantrag. Einmal ausgefüllt, erfolgt die Förderung automatisch und wird auch dementsprechend vom Finanzamt verarbeitet.


Sicher in den Ski Urlaub

Donnerstag, November 22nd, 2007

Stürze lassen sich mit Sicherheit beim Ski fahren nicht vermeiden. Mal mehr oder weniger harmlos, bleiben sie oft ohne Folgen. Doch gerade in vollen Skigebieten lassen sich Unfälle durch Zusammenstöße nicht vermeiden. Auch das Fahren abseits der befestigten Pisten birgt immense Risiken. Zu den meisten Verletzungsarealen gehören Kopf, Schultern, Arme und Beine.

Gerade bei einem Ski Urlaub in Österreich oder der Schweiz ist das Handling der Krankenkassen nicht ganz einfach. Ein Auslandsversicherungsschutz muss auf jeden Fall abgeschlossen werden, um die Kosten für etwaige Behandlungen oder Transporte gering zu halten.

Wer einer privaten Krankenversicherung angehört sollte sich vor Reiseantritt unbedingt über die Auslandsmodalitäten erkundigen. Nicht jeder Unfall wird getragen. Gesetzliche Krankenkassen kommen für derartige Unfälle nicht auf. Wird auf eine Auslandskrankenversicherung verzichtet, steigen die Kosten schnell ins Unermessliche.
Eine Unfallversicherung kann ebenfalls hilfreich sein, sofern sie Unfälle im Ausland abdeckt.

Besonders ratsam ist der Abschluss einer Krankentagegeldversicherung. In den meisten privaten Versicherungstarifen bereits integriert, können gesetzlich Versicherte diese als Zusatzversicherung abschließen. Sollten aus dem Unfall eine längere stationäre Behandlung oder eine längere Krankschreibung daraus resultieren, können etwaige Verdienstausfälle abgefedert werden. Aber Vorsicht, die Berufsunfähigkeitsversicherung greift in solch einem Fall nicht, selbst wenn das Arbeiten vorübergehend nicht möglich ist.

Grundsätzlich sollte jede Urlaubsreise mit einem ausreichenden Versicherungsschutz belegt werden, das Unfallrisiko in Skigebieten ist jedoch weit höher.


Riester-Rente als private Vorsorge

Dienstag, November 6th, 2007

Die Riester Rente ist eine zulagengeförderte private Vorsorge. Sie sollte die Menschen dazu bewegen etwas zu tun, um ihre gefährdete Vorsorgelücke zu schließen.
Mit Erfolg. Am Anfang weniger, dann ist das Produkt durch ein paar Nachbesserungen durch den Gesetzgeber zum Renner geworden.

Zwischen April und Juni 2007 schlossen fast 60.000 Deutsche einen Vertrag ab, die Gesamtzahl stieg auf 9,1 Millionen. Wer Anspruch auf staatliche Förderungen hat, sollte eine Riester-Rente abschließen, um drohende Rentenlücken zu schließen. Staatliche Zulagen und ggf. Steuervorteile sorgen für attraktive Rendite.
Wer die vollen Zulagen ausschöpfen möchte muss folgende Voraussetzung erbracht haben: er muss 2007 einschließlich Zulagen 3% des Vorjahreseinkommens, maximal 1575€, einzahlen.
Eine Familie mit Kind kassiert dann 504€ Grund- und Kinderzulage, ab 2008 sind es bei entsprechender Beitragsanpassung 678€. Wenn ein weiteres Kind hinzukommt steigt die Förderung auf fast 1000€ pro Jahr, was etwa eine Förderquote von 50€ ausmacht. Über den Sonderausgabenabzug bei der Steuer, profitieren auch Kinderlose und Besserverdiener kräftig.
Auch die Gewinne aus Produkten wie Fonds kommen jeweils noch obendrauf.

Einzahlung + Zulagen + Zinseszinseffekt heißt die Zauberformel.
So wird aus recht geringen Einzahlungen eine ansehnliche Zusatzversorgung.

Riester-Rente-Police

Die Riester Rente ist flexibler als man denkt.
Für eine private Rentenversicherung entscheiden sich vier von fünf Riester-Sparern. Das Produkt überzeugt: Nicht nur eingezahlte Beiträge und Zulagen sind sicher sondern auch eine garantierte Mindestverzinsung von 2,25% gewähren Versicherer zurzeit. Da die Versicherten an den erwirtschafteten Überschüssen beteiligt werden, fallen die Rendite meist immer viel höher aus.

So könnte beispielsweise ein Familienvater statt mit 179€ im Monat mit 324€ Zusatzrente in den Ruhestand gehen.
Die Riester-Rente muss in der Auszahlungsphase versteuert werden, da man aber im Alter einem niedrigen Steuersatz unterliegt, ist das weniger tragisch. Sollte mal ein Riester-Kunde wegen eines finanziellen Engpasses nicht bezahlen können, kann man den Vertrag für eine Zeit stilllegen.
Zu Rentenbeginn ist eine Auszahlung von bis zu 30% des Kapitals möglich. Wenn ein Ehepartner stirbt, kann der andere das vorhandene Guthaben in einen eigenen Vertrag fließen lassen.
Gut zu wissen: Die Riester-Rente ist Hartz IV sicher, d.h. auch wer arbeitslos wird muss keine Angst um seine Ersparnisse haben.