Reisekrankenversicherung




Artikel der Rubrik: 'Allerlei'


Reisekrankenversicherung

Freitag, September 14th, 2007

Frau Maier aus München wollte für ein paar Monate Ihren Sohn in den USA besuchen und flog Mitte des Jahres zu ihm. Ein Jahr später ist sie immer noch bei ihrem Sohn in den Vereinigten Staaten, denn sie ist die Treppe im Haus ihres Sohnes heruntergestürzt. „Statt meines 5. Wirbels habe ich jetzt eine Metallschiene im Rücken“, sagt die 66-jährige Rentnerin.

„Bis vor kurzem sollte ich nicht fliegen. Deshalb bin ich immer noch hier.“ Frau Maier ist allerdings überaus froh vor ihrer Anreise daran gedacht zu haben eine Auslandsreisekrankenversicherung abzuschließen. „Ich musste darüber nachdenken, was wäre, wenn ich in Amerika zum Arzt müsste und habe gleich eine Versicherung abgeschlossen. Die 59.000€ für die Operation hätte ich nicht alleine bezahlen können“, sagt sie.

Gesetzlich Krankenversicherte brauchen eine Zusatzkrankenversicherung, wenn sie im Ausland Urlaub machen. Die gesetzliche Kasse übernimmt außerhalb Europas und in Ländern wie Ägypten oder Thailand, mit denen Deutschland kein Sozialversicherungsabkommen hat, nichts.

In Europa bekommen Urlauber auch nicht alles erstattet, z.B. einen Krankenrücktransport übernimmt die gesetzliche Krankenkasse nie. Es gibt auch private Krankenversicherer, die den Rücktransport nicht übernehmen, man sollte vor Reiseantritt bei seinem jeweiligen Versicherer unbedingt nachfragen.

Die Krankenrücktransporte nehmen zu. Es gab 5% mehr Rücktransporte letztes Jahr im Vergleich zum Jahr 2005. Die meisten Urlauber werden laut Statistiken aus Spanien zurückgeholt. Ein Transport zum Beispiel von Mallorca nach Hamburg kostet ungefähr zwischen 9000€ und 12000€.

Schutz für Notfälle

Vielen Urlaubern reichen die preiswerten Jahresverträge für mehrere Reisen im Jahr aus. Wer allerdings, wie Frau Maier aus München, länger als 6 Wochen im Ausland bleiben möchte, benötigt einen speziellen Vertrag für die Reise. Reisedauer und Alter des Reisenden, manchmal auch das Reiseziel, bestimmen den Beitrag der Auslandsreiseversicherung. Langzeitreisende müssten aber wissen, dass Auslandsreise-Kranken-Versicherungen hauptsächlich nur für Notfälle bedacht sind.

Die Leistung zum Beispiel bei Zahnbehandlungen ist geringer als die der gesetzlichen Krankenkasse oder der privaten Vollversicherung. Psychotherapeutische Maßnahmen oder Vorsorgeuntersuchungen deckt sie nicht ab.

Die Auslandsreise-Kranken-Versicherung zahlt zum Beispiel:

  • ambulante ärztliche Behandlungen, Operationen

  • ärztlich verordnete Arznei-, Verband- und Heilmittel

  • schmerzstillende Zahnbehandlungen, einfache Zahnfüllungen

  • den Transport zum nächsten Krankenhaus oder Notarzt

Frau Maiers Versicherer hat die Kosten für ihre Operation und den Krankenhausaufenthalt übernommen.


Die Mehrwertsteuer

Dienstag, Dezember 12th, 2006

Ab 1. Januar steigt für viele Güter die Mehrwertsteuer. Entscheidend ist der Zeitpunkt der Lieferung.

Ab Januar steigt, vom Autokauf bis zur Wartung der Zentralheizung, die Mehrwertsteuer von 16 auf 19 Prozent. Manchen bringt das in Kaufstress.
Beim Kauf eines Hauses im Wert von 200 000 Euro können sich Kunden, die schnell handeln, immerhin noch 6 000 Euro Steuerersparnis sichern. Für einen Mittelklassewagen sind 500 Euro und für teure Möbel oder Computer rund 50 Euro drin.
Noch in diesem Jahr zu kaufen genügt aber nicht. Entscheidend ist der Zeitpunkt der Lieferung. Es kommt nicht auf das Datum des Vertrags, der Rechnung oder der Zahlung an.

Größere Anschaffungen
Die Mehrwertsteuer heißt auf der Rechnung übrigens Umsatzsteuer. 19 Prozent zahlen muss, wer jetzt ein Auto oder eine Küche kauft, die Lieferung aber auf das Jahr 2007 legt. Hier verwenden viele Händler Preisanpassungsklauseln wie „Es gilt die gesetzliche Umsatzsteuer bei Lieferung“.
Wenn im Vertrag steht, dass 16 Prozent fällig sind, egal wann geliefert wird, ist der Kunde davor geschützt. Ein Vertrag, der den Bruttopreis nennt: 116 Euro statt „100 Euro zzgl. Umsatzsteuer“ ist günstig.
Auch ohne Vereinbarung trägt der Verkäufer die erhöhte Mehrwertsteuer, wenn die Lieferung für 2006 geplant war, sich aber ohne Schuld des Kunden verzögert.

Ebay, Otto und Amazon
Im Versandhandel gilt die Ware als geliefert, wenn der Verkäufer sie bei der Post abgegeben hat, ob Bestellung aus dem Otto-Katalog oder im Internet bei Amazon. Wenn das spätestens am 31. Dezember 2006 war, sind nur 16 Prozent Steuer fällig.

Umtausch
Enttäuschte müssen diesmal unbedingt noch vor Silvester umtauschen, denn liegt die falsche Digitalkamera unter dem Weihnachtsbaum, wird beim Umtausch der Kauf rückgängig gemacht und ein neuer Kaufvertrag geschlossen. Dafür sind ab 2007 19 Prozent Mehrwertsteuer fällig.

Autokauf mit Kredit
Bei den beliebten Ballonfinanzierungen fürs Auto, der Anschaffung auf Raten mit einer großen Abschlusszahlung Achtung, wenn der Kauf nicht vor 2007 fest vereinbart ist. Der Kunde kann danach noch frei entscheiden, ob er kauft oder das Auto zurückgibt, ist der Vertrag so zu behandeln, als wäre er erst im Jahre 2007 geschlossen. Die Folge ist, dass für den Vertrag einschließlich der im Jahr 2006 gezahlten Raten die höhere Mehrwertsteuer berechnet wird.

Hausbau und Modernisierung
Manchmal können sich Bauherren, Haus- und Wohnungseigentümer, die bis in das Jahr 2007 hinein bauen oder modernisieren, noch die günstige Mehrwertsteuer von 16 Prozent sichern. Für wirtschaftlich abgrenzbare Werkleistungen und Materiallieferungen ist das möglich.
Selbst wenn der Innenausbau noch Baustelle ist, steht auf der Rechnung des Dachdeckers noch 16 Prozent, wenn er bis Ende des Jahres fertig ist.
Wenn der Fliesenleger aber im Bad bis zum Feuerwerk nur die halbe Wand gefliest hat und die andere Hälfte erst danach macht, wird der Handwerker für die gesamte Arbeitsleistung und alle Fliesen 19 Prozent Mehrsteuer berechnen. Denn der Zeitpunkt der Fertigstellung ist entscheidend.
Für Bauherren, die Immobilien zu Festpreisen kaufen kann es schwierig werden. Denn wenn der Käufer vor der Steuererhöhung sicher sein will, muss in diesem Fall der Bruttopreis, also inklusive Umsatzsteuer, im Vertrag vereinbart sein.

Festnetz und Handy
Dieses Jahr können auch Telefonkunden mit Festnetz- und Mobilfunkverträgen noch reagieren. Wenn sie Verträge für unbestimmte Zeit oder mit Mindestlaufzeiten von in der Regel 6 oder 24 Monaten haben, können sie vom Anbieter schriftlich eine Zwischenabrechnung zum 31. Dezember 2006 verlangen. Ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums sieht dies sogar vor.
Vor Silvester sind die Kosten dann nur 16 Prozent Mehrwertsteuer fällig.

Strom, Gas und Wärme
Viele Kunden sind bei Strom-, Gas- und Wärmelieferungen schlecht dran. Meist werden die Verträge nach einem festgelegten Ablesezeitraum abgerechnet, zum Beispiel vierteljährlich oder jährlich. Wenn der Ablesezeitraum bis in s nächste Jahr reicht, können die Anbieter auf den gesamten Verbrauch 19 Prozent Mehrwertsteuer berechnen.
Kunden sollten noch in diesem Jahr mit ihren Lieferanten oder Vermietern vereinbaren, den Zählerstand zum Jahresende abzurechnen, wenn der Vertrag zum 31. Dezember keine Zwischenabrechnung zulässt.
Manche Verträge sehen aber auch vor, dass die Rechnung auf die Jahre 2006 und 2007 aufgeteilt wird, in diesem Fall sind die Kunden gut bedient.


Lean Government - 2,5% weniger Beschäftigte bei Bund, Ländern und Gemeinden

Montag, Juni 26th, 2006

Der Eindruck mag ein wenig subjektiv sein, aber irgendwie kommt nach dem ersten betreten der örtlichen Orts- bzw. Stadtverwaltung das Gefühl auf als hätte sich etwas verändert. Aus Einzelzimmern vor denen reihenweise wartende Bürger saßen sind nun “Bürgerservice Zentren” geworden.
Statt im abgeschlossenen Raum wird eine offene Atmosphäre gepflegt, nicht immer von Vorteil, aber zumindest kann man auf den ersten Blick die Arbeitsgeschwindigkeit des städtischen Angestellten begutachten und abschätzen wie lange es eventuell dauern könnte wenn alle vor einem selbst wartenden Bürger sich an die goldene Regel des “keine ausgefallene Frage stellen” halten.
Den Wandel in Zahlen konnte zuletzt auch das Statistische Bundesamt in Wiesbaden benennen. Nur noch rund rund 3,8 Millionen Personen sind Stand 30. Juni 2005 bei Bund, Ländern, Gemeinden beschäftigt, was einem Personalbestandsabbau von ca. 2,5% entspricht. Lean Government ist dabei allerdings eher Lean Outsourcing. Die überwiegende Mehrzahl der statistischen Abgänger wurden in privatisierte Tochterunternehmen überführt und stehen dort zu einem günstigeren Preis auch wieder für Stadt, Land und Bund zur Verfügung.

Ingesamt stagnierend hat sich die Anzahl der arbeitenden Bevölkerung entwickelt. Der Saldo war per Vergleich März 2005 vs. März 2006 sogar leicht negativ, nur noch 38,36 Mio. Personen gegenüber 38,4 Mio im Vorjahr (bereinigte Werte) gehen einem Arbeitsverhältnis nach, was einem Anteil an der Gesamtbevölkerung von ca. 44% entspricht.
Um einen Ausflug in statistisches Absurdistan zu unternehmen – von 82,5 Mio. Deutschen (wir nehmen Freiberufler und Selbständige der Einfachheit aus der Statistik) arbeiten nur 38,36 Mio, davon sind 3,8 Mio. im öffentlichen Dienst beschäftigt. Die verbleibenden 34,56 Mio. Beschäftigten finanzieren zusätzlich weitere 4,59 Mio Arbeitslose – wer kann da noch sagen unserem Land würde es schlecht gehen? Wer sich so was leisten kann, der muss wohlhabend sein.


Der japanische Markt wächst sagt Kiyohide Nagata von Invesco

Dienstag, Mai 2nd, 2006

Die Durststrecke japanischer Unternehmen ist beendet. So einfach und vor allem so deutlich sagt es der für den INVESCO Nippon Select Equity Fund A (ISIN LU0028119369, ehemals INVESCO GT Nippon Growth Fund A Fonds) zuständige Fondsmanager Kiyohide Nagata.

Die jahrenlangen Restrukturierungen würden dauerhaft Früchte tragen und dem japanischen Aktienmarkt auch weiterhin Wachstum bescheren. Ob und wie die Nachbarländer Südkorea, China und Indien zu diesem mehr oder weniger dann doch unverhofften Aufschwung verhelfen ist indes ungewiss.
Die Tatsache aber sicherlich eine Überlegung wert. Besondere Erfolge binnen Jahresfrist können z.B. der VCH Expert Japan Opportunities B (+71% – ISIN LU0184391315) oder Vitruvius Japanese Equity EUR (+66% – ISIN LU0117772284) vorweisen.

Aber auch hier gilt wie immer:
Erfolge der Vergangenheit lassen keinen Schluss auf eine zukünftige Entwicklung zu. Egal, was der Fondsmanager in Tokio sagt.