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Artikel der Rubrik: 'Allerlei'Das alte Jahr ist nun gegangen und eín neues Jahr liegt jetzt vor uns. Die Steuererklärungen sind schon unter Dach und Fach, so dass ein neues Jahr unbeschwert beginnen kann. Die Zulagenförderung des Staates ist eine feine Sache, allerdings muss man schon etwas dafür tun. Einfach einen Vertrag abzuschließen bringt recht wenig, denn die Förderung erhalten Sparer tatsächlich nur, wenn sie einen Antrag stellen. Wer diesen Aspekt in den letzten Jahren außer Acht gelassen hat, hatte sozusagen noch eine Gnadenfrist. Bis zum 31.12.2007 konnten die Zulagen bis 2005 noch rückwirkend beantragt werden. Und es lohnte sich, aus dem Winterschlaf zu erwachen, denn für jedes Jahr sind es mehrere Hundert Euro, die andernfalls verstreichen. Für die Vergesslichen und den Sparern gibt es einen Dauerzulagenantrag. Einmal ausgefüllt, erfolgt die Förderung automatisch und wird auch dementsprechend vom Finanzamt verarbeitet. Sicher in den Ski UrlaubDonnerstag, November 22nd, 2007Stürze lassen sich mit Sicherheit beim Ski fahren nicht vermeiden. Mal mehr oder weniger harmlos, bleiben sie oft ohne Folgen. Doch gerade in vollen Skigebieten lassen sich Unfälle durch Zusammenstöße nicht vermeiden. Auch das Fahren abseits der befestigten Pisten birgt immense Risiken. Zu den meisten Verletzungsarealen gehören Kopf, Schultern, Arme und Beine. Gerade bei einem Ski Urlaub in Österreich oder der Schweiz ist das Handling der Krankenkassen nicht ganz einfach. Ein Auslandsversicherungsschutz muss auf jeden Fall abgeschlossen werden, um die Kosten für etwaige Behandlungen oder Transporte gering zu halten. Wer einer privaten Krankenversicherung angehört sollte sich vor Reiseantritt unbedingt über die Auslandsmodalitäten erkundigen. Nicht jeder Unfall wird getragen. Gesetzliche Krankenkassen kommen für derartige Unfälle nicht auf. Wird auf eine Auslandskrankenversicherung verzichtet, steigen die Kosten schnell ins Unermessliche. Besonders ratsam ist der Abschluss einer Krankentagegeldversicherung. In den meisten privaten Versicherungstarifen bereits integriert, können gesetzlich Versicherte diese als Zusatzversicherung abschließen. Sollten aus dem Unfall eine längere stationäre Behandlung oder eine längere Krankschreibung daraus resultieren, können etwaige Verdienstausfälle abgefedert werden. Aber Vorsicht, die Berufsunfähigkeitsversicherung greift in solch einem Fall nicht, selbst wenn das Arbeiten vorübergehend nicht möglich ist. Grundsätzlich sollte jede Urlaubsreise mit einem ausreichenden Versicherungsschutz belegt werden, das Unfallrisiko in Skigebieten ist jedoch weit höher. Riester-Rente als private VorsorgeDienstag, November 6th, 2007Die Riester Rente ist eine zulagengeförderte private Vorsorge. Sie sollte die Menschen dazu bewegen etwas zu tun, um ihre gefährdete Vorsorgelücke zu schließen. Zwischen April und Juni 2007 schlossen fast 60.000 Deutsche einen Vertrag ab, die Gesamtzahl stieg auf 9,1 Millionen. Wer Anspruch auf staatliche Förderungen hat, sollte eine Riester-Rente abschließen, um drohende Rentenlücken zu schließen. Staatliche Zulagen und ggf. Steuervorteile sorgen für attraktive Rendite. Einzahlung + Zulagen + Zinseszinseffekt heißt die Zauberformel. Riester-Rente-Police Die Riester Rente ist flexibler als man denkt. So könnte beispielsweise ein Familienvater statt mit 179€ im Monat mit 324€ Zusatzrente in den Ruhestand gehen. Pünktlich Ihre Verträge kündigenDienstag, Oktober 30th, 2007Die Rechtschutzversicherung ist schon 10 Jahre alt und die Privathaftpflichtversicherung läuft auch schon 15. Jahre, dann wird es Zeit, Preise und Leistungen bei den alten Verträgen zu vergleichen. In den meisten Fällen haben sich die Lebensumstände geändert und der Schutz ist nicht mehr in vollem Umfang nötig oder die Versicherungssummen sind zeitgerecht viel zu niedrig. Rechtsgemäße Kündigung Zum Ende des Versicherungsablaufs gilt in der Regel eine Kündigungsfrist von drei Monaten, für die Kündigungen älterer Versicherungsverträge. Der Termin lässt sich mit einem Anruf bei dem Versicherer klären oder er ist im Vertrag festgelegt. Meist stimmt das Kalenderjahr nicht mit dem Versicherungsjahr überein. Was schon heute gilt: Der Vertrag verlängert sich immer wieder um ein Jahr, wenn eine Kündigungsfrist abläuft. Diese Regeln gelten für die meisten Unfall- Glas- und Rechtschutzversicherungen sowie für Haftpflichtversicherungen. Einen einheitlichen Termin gibt es dagegen für die Autoversicherungen: Mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Kalenderjahres können fast alle Kunden kündigen. Die Kündigung muss spätestens am 30. November beim Versicherer sein. Kündigen bevor die Frist abgelaufen ist! In Sonderfällen kann man auch bei manchen Versicherungen vor der üblichen Frist aussteigen. Beide haben das Recht zum Aussteigen, wenn der Kunde einen Schaden meldet. Eine Frist von einem Monat nach Leistung oder Ablehnung der Kostenübernahme durch den Versicherer muss eingehalten werden. Der Kunde darf auch, wenn der Versicherer den Beitrag erhöht nach einmonatiger Frist kündigen. Sobald die Gesellschaft den Kunden über die Erhöhung informiert hat, beginnt die Frist zu laufen. Jeder Kunde sollte seine Kündigung schriftlich einreichen, und darauf hinweisen dass er es fristgerecht tut. Im Streitfall wird normalerweise ein Einschreiben mit Rückschein vor Gericht anerkannt. Vorsicht beim Ausmisten Man kann schnell eine Auto- oder Hausratversicherung wechseln. Doch die Kunden sollten beim Ausmisten von Policen aufpassen, ältere Menschen haben keine Chance auf eine neue private Krankenversicherung. Es ist abzuraten kurz vor dem Ruhestand seine Berufsunfähigkeitsversicherung zu kündigen. Selbst wenn man mit 60 Jahren Berufsunfähig wird, kann durch Behandlungskosten und Arbeitsausfall die finanzielle Belastung sehr groß sein. Auch eine Lebensversicherung lohnt es sich nicht kurz vor dem Ende der Laufzeit zu kündigen. Wie man Neuverträge wieder Kündigt Wenn man bei einer Versicherung einen Vertrag geschlossen hat, hat man ein Widerrufsrecht und kann in der Regel innerhalb von 14 Tagen den Vertrag wieder rückgängig machen. Gilt der Schutz mit sofortiger Wirkung bei einer Autoversicherung, ist kein Widerruf möglich aber der Rücktritt vom Vertrag. Ab Ausstellung der Police hat der Kunde normalerweise 14 Tage Zeit. Nach dem 8. Dezember 2004 wurde die Frist auf 30 Tage erweitert bei Neuabschlüsse bei Berufsunfähigkeits-, Renten- und Lebensversicherung. Nach der ersten Beitragszahlung verlängern sich die entsprechenden Fristen auf einen Monat, wenn die Gesellschaft nicht auf das Rücktritts / Widerrufsrecht hingewiesen hat. Widerspruch Auch nach Vertragsabschluss können Kunden aus allen Verträgen aussteigen. Das heißt dann Widerspruch und nicht Rücktritt. Ab dem Datum der Police gilt auch hier eine Frist von 14 Tagen. Dem Kunden bleibt eine Frist von einem Monat, wenn die Police andere Angaben als der Antrag hat. |
