Die Frist der Zulagenförderung bei der Riester Rente

Die Riester Rente ist ein voller Erfolg. Millionen von Bundesbürgern haben die staatliche Zulagenförderung als Anreiz genutzt, um sich eine private Altersvorsorge aufzubauen. Leider versäumen viele Versicherungsnehmer jedoch, sich die Zulagenförderung auch tatsächlich zu holen.



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Zulagenförderung der Riester Rente

Mittwoch, Januar 2nd, 2008

Das alte Jahr ist nun gegangen und eín neues Jahr liegt jetzt vor uns. Die Steuererklärungen sind schon unter Dach und Fach, so dass ein neues Jahr unbeschwert beginnen kann.
Soweit so gut. Doch im Zuge der Einkommenssteuererklärung wird die Riester Rente leider noch immer viel zu oft vernachlässigt oder schlichtweg vergessen. Wer diese in der Erklärung nicht angibt, verschenkt kostbares Geld.

Die Zulagenförderung des Staates ist eine feine Sache, allerdings muss man schon etwas dafür tun. Einfach einen Vertrag abzuschließen bringt recht wenig, denn die Förderung erhalten Sparer tatsächlich nur, wenn sie einen Antrag stellen.

Wer diesen Aspekt in den letzten Jahren außer Acht gelassen hat, hatte sozusagen noch eine Gnadenfrist. Bis zum 31.12.2007 konnten die Zulagen bis 2005 noch rückwirkend beantragt werden. Und es lohnte sich, aus dem Winterschlaf zu erwachen, denn für jedes Jahr sind es mehrere Hundert Euro, die andernfalls verstreichen.
Der Antrag beläuft sich auf schlichte vier Seiten, die entweder alleine oder mit Hilfe des Versicherungsmaklers ausgefüllt werden können. Scheinbar recht unbürokratisch wird nach dem Vertrag und der privaten Steuernummer gefragt – vielmehr ist es nicht.

Für die Vergesslichen und den Sparern gibt es einen Dauerzulagenantrag. Einmal ausgefüllt, erfolgt die Förderung automatisch und wird auch dementsprechend vom Finanzamt verarbeitet.


Sicher in den Ski Urlaub

Donnerstag, November 22nd, 2007

Stürze lassen sich mit Sicherheit beim Ski fahren nicht vermeiden. Mal mehr oder weniger harmlos, bleiben sie oft ohne Folgen. Doch gerade in vollen Skigebieten lassen sich Unfälle durch Zusammenstöße nicht vermeiden. Auch das Fahren abseits der befestigten Pisten birgt immense Risiken. Zu den meisten Verletzungsarealen gehören Kopf, Schultern, Arme und Beine.

Gerade bei einem Ski Urlaub in Österreich oder der Schweiz ist das Handling der Krankenkassen nicht ganz einfach. Ein Auslandsversicherungsschutz muss auf jeden Fall abgeschlossen werden, um die Kosten für etwaige Behandlungen oder Transporte gering zu halten.

Wer einer privaten Krankenversicherung angehört sollte sich vor Reiseantritt unbedingt über die Auslandsmodalitäten erkundigen. Nicht jeder Unfall wird getragen. Gesetzliche Krankenkassen kommen für derartige Unfälle nicht auf. Wird auf eine Auslandskrankenversicherung verzichtet, steigen die Kosten schnell ins Unermessliche.
Eine Unfallversicherung kann ebenfalls hilfreich sein, sofern sie Unfälle im Ausland abdeckt.

Besonders ratsam ist der Abschluss einer Krankentagegeldversicherung. In den meisten privaten Versicherungstarifen bereits integriert, können gesetzlich Versicherte diese als Zusatzversicherung abschließen. Sollten aus dem Unfall eine längere stationäre Behandlung oder eine längere Krankschreibung daraus resultieren, können etwaige Verdienstausfälle abgefedert werden. Aber Vorsicht, die Berufsunfähigkeitsversicherung greift in solch einem Fall nicht, selbst wenn das Arbeiten vorübergehend nicht möglich ist.

Grundsätzlich sollte jede Urlaubsreise mit einem ausreichenden Versicherungsschutz belegt werden, das Unfallrisiko in Skigebieten ist jedoch weit höher.


Riester-Rente als private Vorsorge

Dienstag, November 6th, 2007

Die Riester Rente ist eine zulagengeförderte private Vorsorge. Sie sollte die Menschen dazu bewegen etwas zu tun, um ihre gefährdete Vorsorgelücke zu schließen.
Mit Erfolg. Am Anfang weniger, dann ist das Produkt durch ein paar Nachbesserungen durch den Gesetzgeber zum Renner geworden.

Zwischen April und Juni 2007 schlossen fast 60.000 Deutsche einen Vertrag ab, die Gesamtzahl stieg auf 9,1 Millionen. Wer Anspruch auf staatliche Förderungen hat, sollte eine Riester-Rente abschließen, um drohende Rentenlücken zu schließen. Staatliche Zulagen und ggf. Steuervorteile sorgen für attraktive Rendite.
Wer die vollen Zulagen ausschöpfen möchte muss folgende Voraussetzung erbracht haben: er muss 2007 einschließlich Zulagen 3% des Vorjahreseinkommens, maximal 1575€, einzahlen.
Eine Familie mit Kind kassiert dann 504€ Grund- und Kinderzulage, ab 2008 sind es bei entsprechender Beitragsanpassung 678€. Wenn ein weiteres Kind hinzukommt steigt die Förderung auf fast 1000€ pro Jahr, was etwa eine Förderquote von 50€ ausmacht. Über den Sonderausgabenabzug bei der Steuer, profitieren auch Kinderlose und Besserverdiener kräftig.
Auch die Gewinne aus Produkten wie Fonds kommen jeweils noch obendrauf.

Einzahlung + Zulagen + Zinseszinseffekt heißt die Zauberformel.
So wird aus recht geringen Einzahlungen eine ansehnliche Zusatzversorgung.

Riester-Rente-Police

Die Riester Rente ist flexibler als man denkt.
Für eine private Rentenversicherung entscheiden sich vier von fünf Riester-Sparern. Das Produkt überzeugt: Nicht nur eingezahlte Beiträge und Zulagen sind sicher sondern auch eine garantierte Mindestverzinsung von 2,25% gewähren Versicherer zurzeit. Da die Versicherten an den erwirtschafteten Überschüssen beteiligt werden, fallen die Rendite meist immer viel höher aus.

So könnte beispielsweise ein Familienvater statt mit 179€ im Monat mit 324€ Zusatzrente in den Ruhestand gehen.
Die Riester-Rente muss in der Auszahlungsphase versteuert werden, da man aber im Alter einem niedrigen Steuersatz unterliegt, ist das weniger tragisch. Sollte mal ein Riester-Kunde wegen eines finanziellen Engpasses nicht bezahlen können, kann man den Vertrag für eine Zeit stilllegen.
Zu Rentenbeginn ist eine Auszahlung von bis zu 30% des Kapitals möglich. Wenn ein Ehepartner stirbt, kann der andere das vorhandene Guthaben in einen eigenen Vertrag fließen lassen.
Gut zu wissen: Die Riester-Rente ist Hartz IV sicher, d.h. auch wer arbeitslos wird muss keine Angst um seine Ersparnisse haben.


Pünktlich Ihre Verträge kündigen

Dienstag, Oktober 30th, 2007

Die Rechtschutzversicherung ist schon 10 Jahre alt und die Privathaftpflichtversicherung läuft auch schon 15. Jahre, dann wird es Zeit, Preise und Leistungen bei den alten Verträgen zu vergleichen. In den meisten Fällen haben sich die Lebensumstände geändert und der Schutz ist nicht mehr in vollem Umfang nötig oder die Versicherungssummen sind zeitgerecht viel zu niedrig.

Rechtsgemäße Kündigung

Zum Ende des Versicherungsablaufs gilt in der Regel eine Kündigungsfrist von drei Monaten, für die Kündigungen älterer Versicherungsverträge. Der Termin lässt sich mit einem Anruf bei dem Versicherer klären oder er ist im Vertrag festgelegt. Meist stimmt das Kalenderjahr nicht mit dem Versicherungsjahr überein.
Es kommt auf die anfangs vereinbarte Laufzeit an, wenn der Vertrag noch keine 5 Jahre alt ist. Eine feste Laufzeit bis zu 5 Jahren können Versicherungen haben. Mit dreimonatiger Frist ist eine ordentliche Kündigung erstmals zum Ende der Laufzeit möglich. Zum Jahreswechsel mit dem neuen Versicherungsvertragsgesetz wird sich das ändern. Ab 2009 zum Ende des dritten Jahres sollen selbst Fünfjahresverträge, die vorher geschlossen wurden kündbar sein.

Was schon heute gilt:

Der Vertrag verlängert sich immer wieder um ein Jahr, wenn eine Kündigungsfrist abläuft. Diese Regeln gelten für die meisten Unfall- Glas- und Rechtschutzversicherungen sowie für Haftpflichtversicherungen. Einen einheitlichen Termin gibt es dagegen für die Autoversicherungen: Mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Kalenderjahres können fast alle Kunden kündigen. Die Kündigung muss spätestens am 30. November beim Versicherer sein.
Wenn Sie einen Nachtrag Ihrer Autoversicherung erhalten und Ihr Beitrag erhöht sich, haben sie das Recht auch dann sofort zum 01.01.eines Jahres zu kündigen.

Kündigen bevor die Frist abgelaufen ist!

In Sonderfällen kann man auch bei manchen Versicherungen vor der üblichen Frist aussteigen. Beide haben das Recht zum Aussteigen, wenn der Kunde einen Schaden meldet. Eine Frist von einem Monat nach Leistung oder Ablehnung der Kostenübernahme durch den Versicherer muss eingehalten werden.

Der Kunde darf auch, wenn der Versicherer den Beitrag erhöht nach einmonatiger Frist kündigen. Sobald die Gesellschaft den Kunden über die Erhöhung informiert hat, beginnt die Frist zu laufen. Jeder Kunde sollte seine Kündigung schriftlich einreichen, und darauf hinweisen dass er es fristgerecht tut. Im Streitfall wird normalerweise ein Einschreiben mit Rückschein vor Gericht anerkannt.

Vorsicht beim Ausmisten

Man kann schnell eine Auto- oder Hausratversicherung wechseln. Doch die Kunden sollten beim Ausmisten von Policen aufpassen, ältere Menschen haben keine Chance auf eine neue private Krankenversicherung. Es ist abzuraten kurz vor dem Ruhestand seine Berufsunfähigkeitsversicherung zu kündigen. Selbst wenn man mit 60 Jahren Berufsunfähig wird, kann durch Behandlungskosten und Arbeitsausfall die finanzielle Belastung sehr groß sein. Auch eine Lebensversicherung lohnt es sich nicht kurz vor dem Ende der Laufzeit zu kündigen.

Wie man Neuverträge wieder Kündigt

Wenn man bei einer Versicherung einen Vertrag geschlossen hat, hat man ein Widerrufsrecht und kann in der Regel innerhalb von 14 Tagen den Vertrag wieder rückgängig machen.
Widerruf und Rücktritt: Ein Poststempel genügt zur Warnung der Frist.

Gilt der Schutz mit sofortiger Wirkung bei einer Autoversicherung, ist kein Widerruf möglich aber der Rücktritt vom Vertrag. Ab Ausstellung der Police hat der Kunde normalerweise 14 Tage Zeit. Nach dem 8. Dezember 2004 wurde die Frist auf 30 Tage erweitert bei Neuabschlüsse bei Berufsunfähigkeits-, Renten- und Lebensversicherung. Nach der ersten Beitragszahlung verlängern sich die entsprechenden Fristen auf einen Monat, wenn die Gesellschaft nicht auf das Rücktritts / Widerrufsrecht hingewiesen hat.

Widerspruch

Auch nach Vertragsabschluss können Kunden aus allen Verträgen aussteigen. Das heißt dann Widerspruch und nicht Rücktritt. Ab dem Datum der Police gilt auch hier eine Frist von 14 Tagen. Dem Kunden bleibt eine Frist von einem Monat, wenn die Police andere Angaben als der Antrag hat.
Man sollte die Vertragsdaten genau überprüfen. Versicherungsgesellschaften müssen spätestens mit der Police über die allgemeinen Tarifbestimmungen oder Versicherungsbedingungen aufklären. Der Kunde kann auch nach einem Jahr noch widersprechen und aussteigen wenn die Angaben unvollständig oder der Hinweis auf das Widerspruchsrecht fehlen.