Beratungspflicht des Versicherers
Das neue Versicherungsvertragsgesetzes gilt für Verträge, die ab dem 01.01.2008 neu abgeschlossen werden; ab 2009 dann sogar auch für Altverträge, sofern nicht der Vertragsschluss an sich betroffen ist.
Sehr positiv für Versicherungskunden: diese haben von nun an mehr Rechte, vor allem in Bezug auf die Beratung. Doch auch hier gibt es weiterhin Fallstricke, denn die Versicherer können diese mit ein paar Kniffen geschickt umgehen. Weiterhin gilt auch: diese neuen Rechte müssen Versicherte einfordern, Versicherer haben in dieser Beziehung keine Bringschuld.
Versicherungskunden sollten sich also weiterhin vor Vertragsabschluss genauestens informieren.
Versicherer sind ab sofort sehr viel mehr in der Beratungspflicht als bisher. Und sie müssen Kunden nun gezwungenermaßen nicht nur umfassend, sondern vor allem fair beraten. Die ausführliche Beratung und die Gründe, warum nun gerade diese eine Versicherung sinnvoll ist müssen dokumentiert und vom Kunden und vom Vermittler unterschreiben werden.
Diese Dokumentation stärkt und vereinfacht Schadenersatzansprüche nach Falschberatung.
Auch ein Verzicht auf eine ausführliche Beratung muss von nun ab dokumentiert werden, und zwar mitsamt dem schriftlichen Hinweis an den Kunden, dass er dadurch eventuell Schadenersatzansprüche verliert oder deren Einforderung erheblich erschwert wird.
