Chronische Erkrankungen in der GKV
Im Zuge der Gesundheitsreform können ab Mitte 2008 unter Umständen für einige chronisch Erkrankte noch weitere finanzielle Belastungen dazukommen.
Ab Mitte 2008 gelten für alle gesetzlich Versicherten neue Regelungen in Bezug auf Vorsorgeuntersuchungen. Wer diese nicht nachweisen kann zahlt im Fall einer chronischen Erkrankung zwei Prozent seines Einkommens an Zuzahlung.
Bisher gilt die Regelung: wer bereits vorher chronisch erkrankt war, zahlt nur ein Prozent seines Jahreshaushaltseinkommens.
Dieses kann sich jedoch ab Mitte 2008 ändern, denn dann werden auch bereits chronisch eingestuften Patienten von den gesetzlichen Krankenkassen erneut auf den Prüfstand gestellt. Den ermäßigten Satz von einem Prozent Zuzahlung erhält dann nur noch derjenige, der sich absolut therapiegerecht verhält und spezielle Auflagen seiner Krankenkasse erfüllt. Zum Beispiel an einem kasseneigenen Chronikerprogramm teilnimmt. Und zusätzlich weitere Kriterien erfüllt: entweder mindestens Pflegestufe 2 in der Pflegeversicherung, ein festgestellter Grad der Behinderung von mindestens 60 Prozent oder ein Attest des Arztes, dass eine spezielle medizinische Versorgung notwendig ist, um eine lebensbedrohliche Verschlechterung der chronischen Krankheit zu verhindern
