Die Frist der Zulagenförderung bei der Riester Rente

Die Riester Rente ist ein voller Erfolg. Millionen von Bundesbürgern haben die staatliche Zulagenförderung als Anreiz genutzt, um sich eine private Altersvorsorge aufzubauen. Leider versäumen viele Versicherungsnehmer jedoch, sich die Zulagenförderung auch tatsächlich zu holen.





Zulagenförderung der Riester Rente

Das alte Jahr ist nun gegangen und eín neues Jahr liegt jetzt vor uns. Die Steuererklärungen sind schon unter Dach und Fach, so dass ein neues Jahr unbeschwert beginnen kann.
Soweit so gut. Doch im Zuge der Einkommenssteuererklärung wird die Riester Rente leider noch immer viel zu oft vernachlässigt oder schlichtweg vergessen. Wer diese in der Erklärung nicht angibt, verschenkt kostbares Geld.

Die Zulagenförderung des Staates ist eine feine Sache, allerdings muss man schon etwas dafür tun. Einfach einen Vertrag abzuschließen bringt recht wenig, denn die Förderung erhalten Sparer tatsächlich nur, wenn sie einen Antrag stellen.

Wer diesen Aspekt in den letzten Jahren außer Acht gelassen hat, hatte sozusagen noch eine Gnadenfrist. Bis zum 31.12.2007 konnten die Zulagen bis 2005 noch rückwirkend beantragt werden. Und es lohnte sich, aus dem Winterschlaf zu erwachen, denn für jedes Jahr sind es mehrere Hundert Euro, die andernfalls verstreichen.
Der Antrag beläuft sich auf schlichte vier Seiten, die entweder alleine oder mit Hilfe des Versicherungsmaklers ausgefüllt werden können. Scheinbar recht unbürokratisch wird nach dem Vertrag und der privaten Steuernummer gefragt – vielmehr ist es nicht.

Für die Vergesslichen und den Sparern gibt es einen Dauerzulagenantrag. Einmal ausgefüllt, erfolgt die Förderung automatisch und wird auch dementsprechend vom Finanzamt verarbeitet.


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