Aufatmen für Versicherungsnehmer
Oft ist es doch so, dass Versicherungsnehmer im Allgemeinen nur als Kunden betrachtet wurden. Die Versicherungsgesellschaft ist höher gestellt und der Kunde darf auf die Gnade dieser hoffen. Grundlage des Tun und Handelns ist noch immer das Versicherungsvertragsgesetz, welches 1908 ins Leben gerufen wurde.
Was lange währt wird ewig halten – dieses Motto kann das bisherige Versicherungsvertragsgesetz leider nicht mehr einhalten. Im Zuge der Modernisierung des gesamten Versicherungssystems und mit Zutun der Europäischen Union wird das Versicherungsvertragsgesetz nun komplett umgearbeitet. Unnötige Passagen werden gestrichen bzw. dem Zeitgeist angepasst und der Versicherungsnehmer bekommt eine völlig neue Rolle zugeschrieben. Die bisherige Verteilung von Pflichten und Rechten innerhalb eines Versicherungsvertrages wird in Zukunft ad acta gelegt. Vielmehr soll nun darauf geachtet werden, dass eine gleichberechtigte Rollenverteilung bei Versicherungsnehmer und Versicherungsgesellschaft vorliegt.
Was das neue Gesetz wohl bringen mag? Fest steht, dass das neue Versicherungsvertragsgesetz ab 2008 greifen wird, womöglich bereits ab Januar des neuen Jahres. In Folge dessen wird beispielsweise auch die Schadensregulierung aufgelockert. Was früher an verstaubten Gesetzestexten scheiterte, hat nun mehr große Chancen auch tatsächlich als Versicherungsfall anerkannt und abgewickelt zu werden.
Hinzu kommt, dass sich auch die Versicherungsprämien um ein Vielfaches auflockern werden. Neue Rabattsysteme, Einstiegsprämien und weitere Vergünstigungen warten auf den Versicherungsnehmer.
