Das Policendarlehen
Kurzfristiger Kapitalbedarf lässt sich durch die Beleihung der eigenen Lebensversicherung decken. Doch, wie überall im Finanzgeschäft, lohnt sich hier der Vergleich der Kreditkonditionen.
Jährlich 12 Milliarden Euro werden in Form von Versicherungskündigungen frei. Leider ist die Kündigung die teuerste Möglichkeit zur Kapitalbeschaffung.
Zunächst sollte bei finanziellen Durststrecken über Alternativen zur Kündigung nachgedacht werden. Eine davon ist die Beitragsfreistellung.
Wenn die ersparten Prämien das finanzielle Loch noch nicht füllen, kommt auch die Beleihung der Versicherung in Frage. Hierbei erhält der Kunde dann einen Kredit aus dem eigenen Versicherungsguthaben. Dies ist eine Art Vorauszahlung. Diese kann er entweder bei Verbesserung der eigenen finanziellen Situation wieder einzahlen oder am Ende der Versicherungslaufzeit mit der Auszahlungssumme verrechnen lassen.
Kurzfristige Liquidität in Kombination mit der Aufrechterhaltung des Versicherungsschutzes ist das Ergebnis der Beleihung einer Versicherung. Die Altervorsorge, reduziert um die Darlehenssumme, und der Todesfallschutz bleiben trotz Beleihung nämlich erhalten.
Ein weiterer Vorteil gegenüber einem bei einem Kreditinstitut aufgenommenen Darlehen ist, dass der Kredit durch die Abtretung der Police abgesichert ist.
Somit entfällt die Stellung von Sicherheiten und es erfolgt auch kein Schufa-Eintrag.
Bisher war die Beleihung der Versicherung ausschließlich durch den eigenen Versicherer möglich. Hierbei liegt der Effektivzins bei jährlichen 6,91 Prozent. Bedenkt man, dass es sich bei diesem Darlehen um das eigene Geld handelt, sind die Zinsen relativ hoch.
Die Zinsen liegen etwa in der Höhe eines normalen Bankdarlehen. Seit Mitte 2006 haben viele Zweitmarktspezialisten ihr Geschäftsfeld erweitert und haben nun Policendarlehen in ihr Programm aufgenommen. Schneller, flexibler und günstiger als die Versicherung – so lautet das Motto dieser Zweitmarktspezialisten.
