Neuregelungen im Bereich Riester-Wohnen
Nach fast zweijährigen Diskussionen haben sich Union und SPD nun im Bereich Riester-Wohnen einigen können. Das privat genutzte Eigentum wird nun in Zukunft als Altersvorsorge gefördert. Die Grundzüge dieser neuen Subvention sind jetzt ausgearbeitet. Aus einem bereits bestehenden „Riester-Vertrag“ kann damit mehr Geld entnommen werden, um somit schnellstmöglich die eigenen vier Wände beziehen zu können. Auch Tilgungsleistungen für Wohneigentum können damit in Zukunft gefördert werden.
Die Diskussion ist zwar noch nicht völlig abgeschlossen, aber egal, ob die abschließenden Gespräche im ersten oder zweiten Quartal des Jahres 2008 geführt werden, die Neuregelung tritt rückwirkend in Kraft.
Zunächst sollte die Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum bereits ab 1. Januar 2007 über die sogenannte Riester-Rente gefördert werden. Dies war bereits vor zwei Jahren, also in 2005 beschlossen worden. Durch Streitigkeiten über Wohnungsbau- oder aber Bausparprämien und bezüglich der nachgelagerten Besteuerung zogen sich die Beschlüsse jedoch hin.
Die Entscheidung ist nun zugunsten der Wohnungsbauprämie ausgefallen. Die zielgerichtetere Verwendung der Wohnungsbauprämie wird nach diesem Entschluss aber zur Bedingung gemacht. Mit der Neuregelung der Wohnungsbauprämie stehen für Bausparkassen nun zahlreiche neue Geschäfte in Aussicht.
Auch die Baudarlehenförderung wird nun zugunsten des Eigentumserwerb zur Alterssicherung gefördert. Tilgungsleistungen werden so künftig mit Steuerabschlägen oder Zulagen finanziell unterstützt.
Ergebnis dieser Neuerungen im Rahmen der Riester-Rente soll dann ein schuldenfreies Haus im Rentenalter sein. Bis zu 75% vom Altersvorsorgevermögens soll dann für die Finanzierung des selbst genutzten Eigenheims verwendet werden dürfen. Auch innerhalb der Auszahlung können noch drei Viertel des Vermögens zur Entschuldung der selbstgenutzten Immobilie genutzt werden.
Die nachgelagerte Besteuerung wurde folgendermaßen geregelt: Zu Beginn der Auszahlungsphase besteht die Möglichkeit, den Vorteil jährlich oder aber in einer Summe besteuern zu lassen.
