Die Steueränderungen für das Jahr 2008

Eine Steueränderungen sind für das Jahr 2008 beschlossen worden. Nicht nur die Abgeltungssteuer ist schon sicher, sonder auch Spender, sozial Engagierte und Selbständige können sich mit einer anstehenden Steueränderung vertraut machen.





Steueränderungen 2008

Der Bundesrat hat im Juli die Unternehmenssteuerreform der Bundesregierung abgesegnet und die Abgeltungssteuer auch festgelegt. Und der Bundestag hat am selben Tag das „Gesetz zur weiteren Stärkung des Bürgerschaftlichen Engagements“ beschlossen. Für nächstes Jahr 2008 liegt auch schon der Entwurf für die Lohnsteuerrichtlinien da.

Neu für Anleger

Ab Januar 2008 müssen Anleger für Zinsen, Dividenden und Kursgewinne über dem Sparerpauschbetrag von 801/1 602 Euro (Alleinstehende/Ehepaare) 25 Prozent Abgeltungssteuer zahlen. Ansonsten wurde von dem Bundesrat für Anleger nichts geändert. Für Zinseinkünfte zahlen alle, die ab 2009 ein Jahreseinkommen über 15.000/30.000 Euro versteuern müssen, weniger Steuern. Jeder der seinen Sparerpauschalbetrag aufgebraucht hat, kann ihn jetzt schon nutzen, indem er Papiere wie Bundesschatzbriefe vom Typ B kauft. Wenn die Abgeltungssteuer schon gilt, sind die Zinsen erst am Ende der Laufzeit fällig. Papiere wie Aktien und Aktienfonds werden ab 2009 ungünstiger, da dass Finanzamt für Kursgewinne 25% Abgeltungssteuer haben will. Wenn Anleger frühestens ein Jahr nach dem Kauf abstoßen, sind Kursgewinne zurzeit steuerfrei.
Sie müssen vor 2009, wenn es so bleiben soll, Aktien und Fondsanteile kaufen. Außer für Zertifikate gilt eine Sonderreglung. Wer sich die Papiere im März am 14.03.2007 zugelegt hat, muss diese mindestens ein Jahr behalten und auch bis 30.Juni 2009 wieder verkauft haben. Ansonsten ist für Kursgewinne die neue Abgeltungssteuer für Anleger fällig.

Neu für Selbstständige

Für freie Mitarbeiter, Arbeitnehmer und Gewerbetreibende mit Nebeneinkünften aus selbstständiger Tätigkeit ändert sich ab 2008 die Abschreibung für Büroeinrichtungen, Computer, Firmenwagen und andere bewegliche Wirtschaftsgüter. Unter den Selbstständigen wird dem Besserverdienenden die 20-prozentige Sonderabschreibung und die Ansparrücklage ersatzlos gestrichen. Es fällt auch die degressive Abschreibung weg.
Ein Anwalt als Beispiel schafft sich 2008 eine Büroeinrichtung an. Er kann nur noch die lineare Abschreibung nutzen, bei der das Finanzamt die Kosten gleichmäßig über die Nutzungsdauer verteilt. Wenn er sich allerdings bis Ende 2007 die Einrichtung liefern lässt, kann er im ersten Jahr dreimal so viel abschreiben, höchstens sind es aber 30 Prozent des Kaufpreises.
Wird im Januar 2008 eine 9.100 Euro teure Einrichtung geliefert, erkennt das Finanzamt im ersten Jahr 700 Euro an (9.100 Euro verteilt auf 13 Jahre). Hat der Anwalt die Möbel schon im Januar 2007 erhalten, sind es 1.400 Euro mehr. Mit 35 Prozent Grenzsteuersatz hat er durch die degressive Abschreibung im ersten Jahr 490 Euro mehr auf dem Konto.
Auf die degressive Abschreibung müssen künftig alle verzichten. Wenn ihr Gewinn oder Betriebsvermögen nicht so hoch ist, können Selbstständige ab 2008 aber einen neuen Investitionsabzugsbetrag und eine Sonderabschreibung von 20 Prozent nutzen und stehen oft sogar besser da als zuvor.
Machen sie einen Einnahme-/Überschuss- Rechnung, darf ihr Gewinn dafür maximal 100. 000 Euro im Jahr betragen. Das jährliche Betriebsvermögen muss unter der Grenze von 235.000 Euro bleiben, wenn sie bilanzieren.
Für die 9.100 Euro teuren Büromöbel des Anwalts beträgt die Sonderabschreibung 1.820 Euro (20 Prozent) im Jahr. Er kann sie auf einen Schlag oder über fünf Jahre absetzen. Im ersten Jahr erkennt das Finanzamt bis zu 2.520 Euro an mit der regulären Abschreibung von 700 Euro.
Zurzeit kommt die Sonderabschreibung nur für Anschaffungen infrage, für die eine Ansparrücklage gebildet wurde. Das ist für Käufe ab 2008 nicht mehr nötig.
Man kann auch vor dem Kauf den neuen Investitionsabzugsbetrag nutzen und maximal 40% der voraussichtlichen Anschaffungskosten von seinem Gewinn abziehen. Will unser Anwalt für 60.000 Euro ein Firmenauto kaufen, muss er 24.000 Euro weniger versteuern, wenn er den Höchstbetrag nimmt.
Den Investitionsabzugsbetrag gibt es für alle Wirtschaftsjahre, die nach Verkündung der Unternehmensteuerreform im Bundesgesetzblatt enden. Viele können ihn dieses Jahr schon für den geplanten Kauf von neuen oder gebrauchten Gütern nutzen. In den nächsten drei Wirtschaftsjahren müssen sie dann investieren.
Nach dem Kauf beginnt die Abschreibung der restlichen Anschaffungskosten. Für das Firmenauto unseres Anwalts sind es 36.000 Euro. 7.200 Euro (20%) kann er als Sonderabschreibung auf einen Schlag oder über fünf Jahre absetzten. Dazu kommt die lineare Abschreibung. Weil das Finanzamt die 36.000 Euro über die sechsjährige Nutzungsdauer des Neuwagens verteilt, beträgt bei Kauf im Januar im ersten Jahr 6.000 Euro.
Schöpft der Anwalt die Sonderabschreibung gleich voll aus, kann er im ersten Jahr 13.200 Euro absetzten. Über die nächsten fünf Jahre macht er den Rest geltend.

Neu für sozial Engagierte

Rückwirkend zum 1.Januar sollen Menschen, die sich sozial engagieren, mehr Steuern sparen.
Der im Juli beschlossene Gesetzentwurf vom Bundestag, sieht einen Freibetrag von 500 Euro vor. Er kommt für alle infrage, die sich nebenberuflich in gemeinnützigen Vereinen, öffentlichen Jugendclubs, Kirchen oder mildtätigen Organisationen wie dem Malteser Hilfsdienst engagieren.
Wenn sie eine Aufwandsentschädigung erhalten, soll sie bis zur Höhe von 500 Euro im Jahr steuer- und sozialabgabenfrei sein. Vorstände können genauso profitieren wie der Platzwart, der sich nebenbei im Sportverein engagiert. Den Freibetrag soll aber nur bekommen, wer keine steuerfreie Entschädigung aus öffentlichen Kassen und keinen Übungsleiterfreibetrag enthält.
Mit dem Übungsleiterfreibetrag fördert der Staat soziales Engagement in Nebenjobs. Er soll von 1.848 auf 2.100 Euro steigen. Stimmt der Bundesrat dem zu, können Trainer in Sportvereinen, Dozenten an Volkshochschulen und viele andere dieses Jahr 2.100 Euro ohne Steuern und Sozialabgaben dazuverdienen.

Neu für Spender

Der Bundestag hat auch für Spender Steuervorteile beschlossen. Sie sollen für Spenden an Kirchen oder Einrichtungen wie die Lebenshilfe bis zu 20 Prozent vom Gesamtbetrag ihrer Einkünfte als Sonderausgaben absetzen können. Betragen sie 30.000 Euro, sind das 6.000 Euro. Zurzeit ist der Betrag höchstens halb so hoch.
Für Spenden bis 200 (bisher 100) Euro sollen außerdem weniger Belege als für größere Spenden nötig sein. Gehen sie an städtische Jugendclubs, die Kirchen, Universitäten oder andere juristische Personen des öffentlichen Rechts, reichen Zahlungsbelege wie der Kontoauszug. Darauf müssen der Betrag, Buchungstag sowie die Namen und Kontonummern des Auftraggebers und Empfängers stehen. Ob die Änderungen für sozial Engagierte so kommen, muss der Bundesrat aber im September noch entscheiden.


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