Berufsunfähigkeitsversicherung auch Burn-out-Syndrom absichern
Was vor einigen Jahren noch ein unsicherer Faktor war, wurde wird nun durch das Landgericht München entschieden. Das Burn-out-Syndrom ist eine Krankheit, dieser Faktor lässt sich nicht verleugnen. Je nach Schweregrad kann das Burn-out-Syndrom zu einer völligen Arbeitsunfähigkeit führen.
Einfach auf das Burn-out-Syndrom zu beharren, ist allerdings der falsche Weg. So einfach machen es uns die Versicherungsgesellschaften nicht. Nur mit einem gültigen Gutachten, meist durch den Medizinischen Dienst der jeweiligen Versicherung, geht der Versicherer in Leistung. Dabei muss ausgeschlossen werden, dass die Symptome möglicherweise durch andere Krankheitsbilder hervorgerufen werden.
Wann die Leistungspflicht der Versicherungsgesellschaften eintritt, ist ein heikles Thema. Steht bereits bei Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung fest, dass der Versicherungsnehmer an den Anfängen des Burn-out-Syndroms leidet und der Antrag wird dennoch angenommen, so besteht auf jeden Fall eine Leistungspflicht. Tritt das Burn-out-Syndrom jedoch erst nach Abschluss des Vertrages auf, steht der Versicherungsnehmer in der Beweispflicht.
Hilfreich ist es daher, mögliche Symptome bereits vor Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung abklären zu lassen. Zum einen lassen sich auf diese Weise die Versicherungsbeiträge minimieren und zum anderen können Streitfälle im Vorhinein ausgeschlossen werden.
Wichtig ist auch, auf die Versicherungsbedingungen zu achten. Der im Vertrag vereinbarte Leistungszeitpunkt ist maßgebend für die Leistungspflicht des Versicherers. Sofern trotzt Burn-out-Syndrom ein Beruf ausgeübt werden kann, beispielsweise andere Branche, gleichwertige Löhne/ Gehälter, besteht zunächst keine Leistungspflicht.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung zählt heutzutage zu einer der wichtigsten Vorsorgeleistungen. Für Jung und Alt gleichermaßen ist ein Abschluss bereits mit einer geringen monatlichen Belastung möglich. Oft belächelt, kann eine Berufsunfähigkeit schneller eintreten als vermutet. Das daraus resultierende finanzielle Loch, kann dann in den seltensten Fällen dauerhaft mit den eigenen Ersparnissen und staatlichen Transferleistung gestopft werden.
