Reform der Erbschaftssteuer
Mit der Reform der Erbschaftsteuer sind wieder zahlreiche neue Fragen aufgeworfen worden. Die große Koalition bewegt sich mit den geplanten Neuerungen zwischen den Stühlen, die Steuereinnahmen sollen nicht sinken, gleichzeitig soll jedoch eine Entlastung der Erbnehmer erfolgen. Im Grunde läuft die Erbschaftssteuerreform darauf hinaus, dass nicht nur Ehepartner gut da stehen, vielmehr werden Lebenspartnerschaften begünstigt.
Für direkte Familienangehörige wie Ehemann / Ehefrau, Kinder und Enkelkinder stehen zukünftig höhere Freibeträge zur Verfügung. Die Freigrenze von Ehepartnern wurde von 307.000 Euro auf 500.00 Euro angehoben, während Kinder nunmehr statt 205.000 Euro bis zu 400.000 Euro steuerfrei erben können. Auch die Grenze für Enkelkinder wurde von bisher 51.200 Euro auf 200.000 Euro angehoben.
Eine wesentliche Neuerung, die vor allem dem AGG zu verdanken ist, ist ein Abgleich der Freibeträge in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften. Mit einer Anhebung von 5.200 Euro auf 500.000 Euro scheinen diese der große Gewinner der Reform zu sein.
Unternehmenserben und Nachfolgen sollen im Zuge der Erbschaftssteuerreform ebenfalls entlastet werden. Die Koalition verspricht eine Steuerermäßigung in Höhe von 85 % auf das Erbe, sofern das Unternehmen mindestens 10 Jahre mit annähernd gleicher Mitarbeiterzahl fortgeführt wird.
Verlierer sind hingegen entfernte Verwandte, das heißt Geschwister, Nichten und Neffen, die bei Beträgen über 20.000 Euro mit einer Besteuerung von 30 – 50 % rechnen müssen.
Bundesfinanzminister Steinbrück gibt sogleich das erste Steuerschlupfloch Preis. „Finden Sie in der Steuerklasse III einen, den Sie adoptieren. Das ist ein kostenloser Rat von mir.“ So waren seine Worte letzte Woche Mittwoch.
Es gilt zunächst jedoch einmal abzuwarten, wann die Neuerungen durchgesetzt werden und letztlich greifen.
