Riester-Rente als private Vorsorge
Die Riester Rente ist eine zulagengeförderte private Vorsorge. Sie sollte die Menschen dazu bewegen etwas zu tun, um ihre gefährdete Vorsorgelücke zu schließen.
Mit Erfolg. Am Anfang weniger, dann ist das Produkt durch ein paar Nachbesserungen durch den Gesetzgeber zum Renner geworden.
Zwischen April und Juni 2007 schlossen fast 60.000 Deutsche einen Vertrag ab, die Gesamtzahl stieg auf 9,1 Millionen. Wer Anspruch auf staatliche Förderungen hat, sollte eine Riester-Rente abschließen, um drohende Rentenlücken zu schließen. Staatliche Zulagen und ggf. Steuervorteile sorgen für attraktive Rendite.
Wer die vollen Zulagen ausschöpfen möchte muss folgende Voraussetzung erbracht haben: er muss 2007 einschließlich Zulagen 3% des Vorjahreseinkommens, maximal 1575€, einzahlen.
Eine Familie mit Kind kassiert dann 504€ Grund- und Kinderzulage, ab 2008 sind es bei entsprechender Beitragsanpassung 678€. Wenn ein weiteres Kind hinzukommt steigt die Förderung auf fast 1000€ pro Jahr, was etwa eine Förderquote von 50€ ausmacht. Über den Sonderausgabenabzug bei der Steuer, profitieren auch Kinderlose und Besserverdiener kräftig.
Auch die Gewinne aus Produkten wie Fonds kommen jeweils noch obendrauf.
Einzahlung + Zulagen + Zinseszinseffekt heißt die Zauberformel.
So wird aus recht geringen Einzahlungen eine ansehnliche Zusatzversorgung.
Riester-Rente-Police
Die Riester Rente ist flexibler als man denkt.
Für eine private Rentenversicherung entscheiden sich vier von fünf Riester-Sparern. Das Produkt überzeugt: Nicht nur eingezahlte Beiträge und Zulagen sind sicher sondern auch eine garantierte Mindestverzinsung von 2,25% gewähren Versicherer zurzeit. Da die Versicherten an den erwirtschafteten Überschüssen beteiligt werden, fallen die Rendite meist immer viel höher aus.
So könnte beispielsweise ein Familienvater statt mit 179€ im Monat mit 324€ Zusatzrente in den Ruhestand gehen.
Die Riester-Rente muss in der Auszahlungsphase versteuert werden, da man aber im Alter einem niedrigen Steuersatz unterliegt, ist das weniger tragisch. Sollte mal ein Riester-Kunde wegen eines finanziellen Engpasses nicht bezahlen können, kann man den Vertrag für eine Zeit stilllegen.
Zu Rentenbeginn ist eine Auszahlung von bis zu 30% des Kapitals möglich. Wenn ein Ehepartner stirbt, kann der andere das vorhandene Guthaben in einen eigenen Vertrag fließen lassen.
Gut zu wissen: Die Riester-Rente ist Hartz IV sicher, d.h. auch wer arbeitslos wird muss keine Angst um seine Ersparnisse haben.
