Abgeltungssteuer
Zum 01. 01. 2009 wird die Abgeltungssteuer in Höhe von 25% eingeführt, die für Kapitalerträge gilt, die nach diesem Datum erwirtschaftet werden. Wie bei der bisherigen Kapitalertragssteuer handelt es sich hierbei um eine Quellensteuer, die vom Kreditinstitut einzubehalten und an das zuständige Finanzamt abzuführen ist. Der Steuerzahler ist nicht mehr wie bisher verpflichtet, seine Kapitaleinkünfte in der Steuererklärung anzugeben.
Der Abgeltungssteuer unterliegen im Einzelnen Zinserträge aus Spareinlagen, Kapitalerträge aus Wertpapieren, Dividendenzahlungen aus Aktien, Erträge aus Investmentfonds bzw. Termingeschäften und Zertifikaten. Darüber hinaus besteht für Veräußerungsgewinne aus Aktien, Anteilen und Wertpapieren keine Spekulationsfrist mehr, durch die die Abführung von Steuern bisher vermieden werden konnte. Auch die in diesem Zusammenhang geltende Freigrenze von 512€ wird demnächst abgeschafft.
Bei Lebensversicherungen ist zu prüfen, wann der Vertrag abgeschlossen wurde. Für Verträge, die vor dem 31. 12. 2004 abgeschlossen wurden gilt die Steuerbefreiung, wobei bestimmte Bedingungen wie z.B. die Einhaltung der Mindestvertragslaufzeit von 12 Jahren und eine Beitragszahlungsdauer von mindestens 5 Jahren eingehalten werden müssen. Für Lebensversicherungen, die nach 2004 abgeschlossen wurden, greift die Abgeltungssteuer. Allerdings unterliegt nur die Hälfte des Ertrages der Steuer, sofern auch hier die
erwähnten Bedingungen eingehalten werden. Immobilien unterliegen nicht der Abgeltungssteuer.
Mit Einführung der Abgeltungssteuer wird es nicht mehr möglich sein, Werbungskosten gesondert geltend zu machen. Diese können aber wie bisher über den Freistellungsauftrag abgezogen werden, der wie die Nichtveranlagungsbescheinigung weiterhin gelten wird. Der Freistellungsauftrag beinhaltet einen Sparerfreibetrag von 750€ für Alleinstehende bzw. 1500€ für Ehepaare und eine Werbungskostenpauschale von 51€ für ledige bzw. 102€ für verheiratete.
Nicht jeder Steuerzahler ist verpflichtet die Abgeltungssteuer zu erbringen. Steuerpflichtige, die wegen ihres geringen Einkommens einen persönlichen Steuersatz von 25% unterschreiten, zahlen die Steuer auf Kapitalerträge entsprechend ihres Steuersatzes. In diesem Falle sollte der Einkommensteuererklärung eine Bescheinigung über die Kapitalerträge beigefügt werden.

[...] über dem Sparerpauschbetrag von 801/1 602 Euro (Alleinstehende/Ehepaare) 25 Prozent Abgeltungssteuer zahlen. Ansonsten wurde von dem Bundesrat für Anleger nichts geändert. Für [...]