Grund- & Hausbesitzer Haftpflichtversicherung

Ob durch ein Erbe oder Kauf, wenn man Besitzer einer Immobilie oder eines Grundstückes ist, dann sollte man es nicht verpassen einen geeigneten Versicherungsschutz abzuschliessen. Denn sollte jemand oder etwas auf dem Grundstück zu Schaden kommen, dann ist der Besitzer für Sach- und Personenschäden verantwortlich und haftet dafür mit seinem gesammten Vermögen. Ein Risiko welches niemand eingehen sollte, denn die spezielle Haftpflichtversicherung für solche Fälle ist günstiger als man denkt.





Haftpflichtversicherung für Grund & Haus

Rund 400.000 Immobilien werden jedes Jahr in Deutschland vererbt. Man muss sich um den passenden Versicherungsschutz kümmern, wenn man sein Erbe vermieten will. Eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung ist unerlässlich. Egal wer ein Einfamilienhaus oder eine Wohnung vermietet, ein Mehrfamilienhaus besitzt, alle Vermieter brauchen eine Police. Aber auch Besitzer unbebauter Grundstücke und Eigentümer selbstbenutzter Wohnungen müssen eine haben. Denn wenn vor dem Gebäude, im Treppenhaus oder im Garten jemand zu Schaden kommt, haftet der Eigentümer. Das finanzielle Risiko deckt die Police ab.

Wenn ein loser Dachziegel ein Auto beschädigt oder einen Passanten trifft, zahlt das der Versicherer. Er springt ein wenn ein Besucher auf dem nicht gestreuten Grundstück ausrutscht und sich ein Bein bricht oder wenn an einer Dachrinne festgefrorener Eiszapfen abbricht und den Nachbarn verletzt.
Die Privathaftpflichtversicherung des Hauseigentümers kommt dafür nicht auf.

Versicherungssumme nicht niedriger als 3. Millionen Euro

Ein Hauseigentümer muss mit Geldforderungen in Millionenhöhe rechnen z.B. Behandlungskosten, eine lebenslange Rente oder Schmerzensgeld wenn ein Besucher auf einer maroden Treppe so unglücklich Stürzt, dass er erwerbsunfähig wird.

Pauschal für Personen- und Sachschäden sollte deshalb die Versicherungssumme nicht niedriger als 3. Millionen Euro sein. Nicht alle Versicherer bieten dies an. Dagegen haben andere Anbieter die Versicherungssumme auf mindestens 3. Millionen Euro erhöht.

Allmählichkeitsschäden

Auch für Allmählichkeitsschäden kommt ein guter Versicherer auf. So heißen im Versicherungsdeutsch Schäden, die sich erst allmählich zeigen z.B. Der Versicherte hat bei Renovierungsarbeiten aus Versehen eine Wasserleitung angebohrt, sodass mit der Zeit ein Wasserschaden entsteht. Die meisten Versicherungsgesellschaften kommen dafür auf.
Auch für Schäden, die bei kleineren Bauvorhaben entstehen, kommt der Versicherer auf. Bis zu einer festgelegten Versicherungssumme (z. Bsp. bis 50.000 Euro oder unbegrenzt).

Die Eigentümergemeinschaft spart

Den Eigentümergemeinschaften machen viele Gesellschaften günstigere Angebote. Das Geld für eine Police, sollten die Wohnungseigentümer unbedingt investieren. Wenn jemand innerhalb der Wohnung selbst zu Schaden kommt, zahlt die Privatpflichtversicherung. Wenn im Garten, auf dem Gehsteig oder im Treppenhaus etwas passiert zahlt die Privathaftpflichtversicherung nämlich nicht.

Für unbebaute Grundstücke

Ein Hauseigentümer muss mehr Beitrag zahlen, als jemand der nur ein unbebautes Grundstück versichern will. Wenn sich z.B. jemand eine brachliegende Wiese gekauft hat, und diese in ein paar Jahren als Baugrundstück nutzen will, der braucht diesen Schutz. Der Versicherte muss innerhalb einer Woche die Versicherungsgesellschaft im Schadenfall informieren. Die Gesellschaft kann ansonsten die Zahlung verweigern.


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