Informationen zur Riester-Rente
Es ist gut wenn man eine Riester-Rente hat, man kann nichts falsch machen denn Vorsorge fürs Alter muss sein, und Sparer gehen hier so gut wie kein Risiko ein. Es ist egal, ob sich jemand als Riester-Vertrag einen Fondssparplan, eine Rentenversicherung oder einen Banksparplan aussucht. Jeder Anbieter versichert einem, dass zur Auszahlung mindestens das eingezahlte Geld vorhanden sein wird. Damit gemeint ist, dass was der Staat per Zulagen beitrug und natürlich das was der Sparer selbst überwiesen hat.
Im Jahr 2007 gibt es für jeden Sparer bis zu 114 € Zulage, ab 2008 werden es jedes Jahr 154 € sein. Wenn man ein Kind hat und Kindergeld dafür bekommt steht den Eltern außerdem 138 € zu. Im Jahr 2008 steigt die Kinderzulage auf 185 €. Und für alle die im Jahr 2009 geboren werden erhalten Eltern sogar 300 €.
Man kann den eingezahlten Riester-Sparer Beitrag von den Steuern absetzten. Die Staatliche Hilfe ist ein Anlageturbo, auch wenn man für den Riester-Vertrag keine Zinsen bekommen würde, geht es durch die Zulagen vom Staat und Steuervorteile aufwärts.
Wenn man seine Riester-Rentenversicherung nach kurzer Zeit wieder kündigt, kann man verlieren, weil einem alle Abschlusskosten oft in den ersten Jahren abgezogen werden. Wer aus einem Riester-Fondsparplan in ungünstiger Börsenphase aussteigt, kann Verluste machen. Bei einem Riester-Banksparplan ist das Kundenkonto immer sicher in den schwarzen Zahlen, es besteht weder das eine noch das andere Risiko.
Eine Riester-Rente funktioniert so:
Seit 2002 gibt es die Riester-Rente. Nach den Kürzungen von gesetzlicher Rente und Beamtenpension wurde die Riester-Rente eingeführt um die Bürger zum Sparen zu bewegen. Mittlerweile sind viele Menschen mit einer Riester-Rente in die private Altersvorsorge eingestiegen. Voraussichtlich werden 10 Millionen Verträge am Jahresende bestehen.
Wer ein rentenversicherungspflichtiges Einkommen hat, wenn er oder sein Partner weniger Geld hätte oder der Arbeitslosengeld erhält oder bekäme bekommt diese Förderung.
Alle Beamte, auch Mütter und Väter in der Elternzeit sind förderberechtigt. Leute die Selbstständig sind können nur riestern, wenn ihr Ehepartner ein Riester-Vertrag hat.
Der Staat gewährt volle Zulagen, wenn der Sparer mindestens 3 Prozent seines Jahresbruttoeinkommens im Vorjahr aufbringt. Der Mindesteigenbeitrag liegt bei 900 €, wenn beispielsweise jemand 30.000 € verdient. Er kann die ihm zustehende Zulage davon abziehen. Um die volle Grundzulage von 114 € kassieren zu können, müsste ein Single mit einem Vorjahreseinkommen in dieser Höhe im Jahr 2007 genau 786 € einzahlen. Zum Beispiel jemand hätte zwei Kinder mit diesem Einkommen dann reicht ihm 510 € für die volle Zulage von dann 390 € = 114 € plus 2×138 €.
Er erhält die Zulage anteilig wenn der Sparer weniger zahlt. 60 € im Jahr müssen Riester-Kunden und Geringverdiener in der Elternzeit überweisen.
Mehr einzahlen!
Wer möchte kann auch mehr zahlen. Damit sichert man sich oft einen noch größeren Steuervorteil und eine höhere Zusatzrente. Es werden Maximal bis zu 1.575 € im Jahr 2007 steuerlich gefördert.
Ab 2008 sind es 2.100 €. Inklusive Zulagen gelten die Beträge. Es dürfen beide Ehepartner nur einmal den Höchstbeitrag steuerlich absetzten allerdings wenn nur ein Ehepartner förderberechtigt ist.
Wenn beide Arbeitstätig und förderberechtigt sind können beide Ehepartner bis zu 1.575 € für dieses Jahr in die Steuererklärung nachträglich steuermindernd geltend machen.
Abgaben und Steuern!
Aus den Nettoeinkünften der Sparer überweisen sie ihre Riester-Beiträge. Sozialabgaben wie auch die Steuern sind vorher abgegangen, jedoch ist es bei den Steuern so das sie nach der Steuererklärung erstattet werden.
Auf die spätere Rente fallen Steuern an, da der Steuersatz im Alter meist niedriger ist als während der Berufstätigkeit, rechnet sich die Sache aber dafür keine Sozialabgaben.
Außer: Rentner, die freiwillig versichert sind.
Riesterrente für Arbeitslose!
Um seinen Anspruch auf Arbeitslosen Geld II zu erhalten, muss ein arbeitsloser Sparer nicht sein Riester-Vermögen antasten. Riester-Vermögen ist Hartz sicher.
Wenn der Sparer stirbt geht das Riester-Geld auch nicht verloren. In der Ansparphase des Spargelds kann bei Banksparplänen und Fonds immer vererbt werden. Wenn eine Leistung bei Tod vereinbart war, fließt aus einer Riester-Rentenversicherung das Geld nur an Erben. Die Förderungen müssen Erben zurückzahlen. Das ganze gesparte, kann nur der Ehepartner auf seinen eigenen Riester-Vertrag übertragen. Wenn der Ehepartner keinen Riester-Rentenvertrag hat, kann er für diesen Zweck einen abschließen.

[...] gute Anbieter bei der Riester-Rente wurden vor allem die HanseMerkur, die Debeka und die CosmosDirekt bewertet. Gerade Verbraucher, im [...]