Wertpapiererfassungsbogen
Niemand kann einfach so ein Wertpapierdepot eröffnen. Die Bank muss erst mit dem Kunden ein Formular ausfüllen, den Wertpapiererfassungsbogen. Erst dann kann er Anleihen, Fonds, Aktien oder riskantere Papiere kaufen. Laut Wertpapierhandelsgesetz sind Kreditinstitute dazu verpflichtet, ihre Neuanleger zu informieren und dies auch zu dokumentieren.
Der Bankberater erstellt ein Profil von dem Neukunden. Dabei fragt er nach Vermögen und Einkommen, nach seinem Wissen und seinen Erfahrungen mit Wertpapieren. Auch die Anlageziele will er wissen. Ob es dem Kunden um die Altersvorsorge geht, will er ganz allgemein Vermögen aufbauen oder gar spekulieren? Welcher Typ von Anleger er ist und welche Verluste er bereit ist, in Kauf zu nehmen, soll sich der Kunde spätestens jetzt klar werden.
Der Bankberater hält die wichtigsten Angaben des Kunden, seine Risikoneigung und die persönlichen Anlagewünsche, im Wertpapiererfassungsbogen fest. Der Kunde muss das Formular bei Direktbanken meist selbst aus dem Internet herunterladen und alleine ausfüllen.
Bei Onlinebrokern gibt es eine Grauzone. Es ist juristisch umstritten, ob sie auch aufklären müssen.
Anleger in Risikoklasse gesteckt
Von Bank zu Bank können die standardisierten Vordrucke sehr verschieden sein. Aber sie erfassen alle Informationen zu Risikobereitschaft und Anlageziel. Die Bank ordnet auf dieser Grundlage ihren Kunden einer hauseigenen Risiko- und Anlegerkategorie zu.
Im Wertpapiererfassungsbogen führen manche Institute vier Risikoklassen auf und teilen die Anleger marketinggerecht in Typen ein. Sicherheitsorientiert, konservativ, gewinnorientiert oder risikobewusst. Andere Anbieter verwenden sechs Stufen. Der Bankberater kann in vielen Wertpapiererfassungsbögen einfach ankreuzen, welche zutrifft.
Jeder Risikoklasse sind Anlageformen zugeteilt: zu einer anderen Klasse als Aktien und Optionsscheine gehören Bundeswertpapiere und geldmarktnahe Fonds.
Wenn der Kunde später per Internet, Telefon oder Fax Wertpapiere ordert, bekommt er sie nur, wenn sie zu seiner Klassifizierung passen. Auf die Risikokategorie ihres Kunden achten besonders Direktbanken streng.
Wenn der Anleger Aktien kaufen will, aber als sicherheitsorientiert im Wertpapiererfassungsbogen vermerkt ist, wird die Tranksaktion automatisch verweigert. Risikoreichere Papiere darf er erst in sein Depot legen nach einem zusätzlichen Informationsgespräch und einem Nachtrag im Formular.
Wenn er spekulative Papiere kaufen will, die nicht für seine Risikoklasse freigegeben sind, wird der Anleger auch am Schalter direkt gebremst. Erst nach einer weiteren Beratung bekommt er sie. Der Bankangestellte senkt dann die Risikoschwelle im Wertpapierfassungsbogen.
Im Streitfall könnte die Bank für Verluste haftbar gemacht werden, wenn sie dem Kunden die spekulativere Anlage ohne zusätzliche Aufklärung verkaufen würde.
20 Minuten sind zu wenig
Dass es manchen Bankangestellten im Gespräch über den Wertpapiererfassungsbogen vor allem darum geht, das Haftungsrisiko der Bank zu senken, kritisiert ein Sachverständiger für Kapitalanlagen. Wie vom Gesetz verlangt, werde der Kunde dann einer Risikoklasse zugewiesen, habe aber die Börsenrisiken der Papiere in dieser Klasse gar nicht verstanden.
Zum Beispiel nimmt sich der Angestellte gerade mal 20 Minuten Zeit. Mögliche Gewinne und Verluste erwähnt er, veranschaulicht sie aber nicht so, dass der Anleger weiß, was er verlieren kann. So gibt der Kunde vor, mehr über Finanzgeschäfte zu wissen, als er versteht, und unterschreibt den Bogen, ohne seine Risikoklasse verstanden zu haben.
Der neue Depotinhaber erhält zum Schluss eine dicke Broschüre in die Hand gedrückt, in der Kurs- und Wertentwicklungen, Chancen und Risiken verschiedener Geldanlagen beschrieben werden.
Nach den Buchstaben des Gesetzes gilt er nun als aufgeklärt und die Bank hat ihre Pflicht erfüllt. Das haben Gerichte kürzlich erst entschieden und die Banken aus ihrer Beraterhaftung entlassen. In einem solchen Fall kann sich der Kunde nicht mehr auf Falschberatung berufen.
Daher ist es für Anleger sehr wichtig, sich ausführlich beraten zu lassen. Ein solches Gespräch dauert ein bis drei Stunden. Hat der Berater dafür keinen Termin, sollte sich der Kunde nach einer anderen Bank umsehen.
