Rechtsschutz
Teil 2:
Wieso zahle ich beim selben Versicherer mehr als mein Freund, der die gleiche Police abgeschlossen hat?
Der Freund wird eine ältere Police, die er zu günstigeren Konditionen abgeschlossen hat, haben. Jedoch ist Rechtsschutz teurer geworden, das spüren Kunden beim Abschluss neuer Policen.
Die Versicherer können bei Bestandskunden den Preis dagegen nicht so einfach erhöhen. Erst wenn ein Gutachter feststellt, dass die Aufwendungen der Versicherer gestiegen sind, geht das. Meist fallen diese Erhöhungen dann nicht so hoch aus und Kunden haben in so einem Fall ein besonderes Kündigungsrecht.
Ist eine Hotline, die manche Versicherer anbieten, etwas Vernünftiges?
Wenn die Frage ohne Einsicht in Unterlagen geklärt werden kann, sind Hotlines für den schnellen Rechtsrat eine feine Sache.
Sie sollten, wenn Ihnen der schnelle Rat wichtig ist, beim Versicherer vor dem Abschluss nachfragen. An allen Hotlines sitzen zwar Rechtsanwälte, doch die Hotlines unterscheiden sich. Versicherte erhalten bei einigen Versicherern Auskunft zu allen Rechtsbereichen, bei anderen nur zum versicherten Bereich. Kunden dürfen auch nicht immer so oft anrufen, wie sie wollen.
Durch die Hotlines wollen die Versicherer sparen. Sie hoffen, dass sich dadurch der Gang zum Anwalt erledigt. Außerdem haben sie so die Chance, ihre Kunden über den frühen Kontakt zu Anwälten zu lotsen, mit denen sie Gebührenabkommen haben, sodass sie weniger zahlen müssen.
Eine Rechtsschutzpolice wird mit damit angepriesen, dass sie auch „Opferrechtsschutz“ enthalte. Was ist das und ist so etwas wichtig?
Mit so einer Police könnten Sie ohne eigene Kosten im Strafverfahren als Nebenkläger auftreten, wenn Sie Opfer einer Straftat werden. Im Einzelfall kann das vernünftig sein. Es wird meist aber völlig ausreichen, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen den Straftäter allein führt. Opferrechtsschutz haben fast alle Versicherer in die Policen integriert. Er sollte bei der Auswahl keine Rolle spielen.
Was soll das, wenn mein Versicherer mir meine Police gekündigt hat und mir gleichzeitig ein Antragsformular für eine neue schickt?
Offenbar kalkuliert Ihr Versicherer seine Preise neu. Genau wie Sie hat er das Recht, zum Ende der Vertragslaufzeit zu kündigen. Sein neues Angebot dürfte teurer ausfallen und vielleicht auch neue Bedingungen enthalten, in denen kostspielige Risiken wie Anlegerstreit ausgeschlossen sind.
Der Versicherer darf Ihnen auch vor Ende der Vertragslaufzeit kündigen, wenn Sie in der Vergangenheit in kurzer Zeit mehrere Rechtsschutzfälle hatten. Die Unternehmen machen in so einem Fall häufig ebenfalls ein neues Angebot. Meist bestehen sie dann aber darauf, dass Kunden eine hohe Selbstbeteiligung akzeptieren.
Wenn man zwei Versicherungsfälle innerhalb von zwölf Monaten hatte und den Rausschmiss fürchtet, sollte man selbst kündigen und sich wo anders versichern. Er muss sich beim Neuantrag dann nicht als gekündigter Kunde offenbaren.

Hinsichtlich der Selbstbeteiligung sei angemerkt, dass diese für Rechtsschutzversicherungen sehr sinnvoll ist. Eine Selbstbeteiligung von 150 € bringt eine durchschnittliche Beitragsersparnis von 50 € jährlich mit sich – im Vergleich zu einer Rechtsschutzversicherung ohne Selbstbeteiligung. Es macht in diesem Zusammenhang auch keinen Sinn, sich gegen geringe Kosten zu versichern. Wichtig ist der Versicherungsschutz für Prozesse bei denen es um größere Summen geht, weil dann auch Gerichts- und Anwaltskosten teuer werden können.