Wichtige Änderung für 2007
Teil 2:
Sparerfreibetrag: Einbußen für Anleger
Der Fiskus wird 2007 von den Sparzinsen wesentlich mehr kassieren. Der Freibetrag sinkt für Alleinstehende auf 750 Euro (Verheiratete 1.500 Euro). Das sind satte 620 Euro bzw. 1.240 Euro weniger als noch 2006. Immerhin bleibt der Werbungskostenpauschbetrag von 51 Euro erhalten. Der Sparerfreibetrag erhöht sich somit rechnerisch auf 801 Euro (Alleinstehende) bzw. 1.602 Euro (Verheiratete).
Sozialabgaben: Mehr für die Rente
2007 müssen alle gesetzlich Rentenversicherten tiefer in die Tasche greifen. Von 19,5 Prozent auf 19,9 Prozent steigt der Beitragssatz an. Für Arbeitnehmer bedeutet das, dass sein eigener Beitrag um 0,2 Prozent von 9,75 Prozent auf 9,95 Prozent steigt. Der Chef zahlt die andere Hälfte.
Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung sinkt im Gegenzug um 2,3 Prozent von 6,5 Prozent auf 4,2 Prozent. Dass jede Partei um 1,15 Prozent entlastet wird, teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber auch diesen Beitrag.
Das Arbeitszimmer ist kaum noch absetzbar.
2007 gehen viele Arbeitnehmer und Selbstständige, die bisher bis zu 1.250 Euro für ihr Arbeitszimmer von der Steuer absetzen konnten, leer aus. Das häusliche Arbeitszimmer erkennt der Fiskus nur noch dann an, wenn es den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit bildet. Beispielsweise Lehrer sind von dieser neuen Regelung betroffen.
Elterngeld: Babypause wird belohnt.
Für Familien kommt neben dem Kindergeld eine neue Förderung: Vom neuen Elterngeld profitieren kann, wer 2007 Nachwuchs bekommt. Vater Staat spendiert für maximal 14 Monate 67 Prozent des bisherigen Nettoeinkommens, höchstens aber 1.800 Euro pro Monat, wenn Vater und Mutter nacheinander eine Jobpause einlegen, um sich um ihren Sprössling zu kümmern. Das Elterngeld wird maximal über zwölf Monate gezahlt, wenn nur ein Elternteil eine Babypause macht.
Das Netto-Einkommen der letzten zwölf Monate ist Maßgeblich für die Berechnung des Elterngeldes, nicht berücksichtigt werden Sonderzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld werden.
Besonders Geringverdiener können profitieren, denn bei einem Nettoeinkommen von weniger als 1.000 Euro im Monat überweist der Staat neben den 67 Prozent des bisherigen Nettoeinkommens noch einen Finanzzuschuss. Dieser berechnet sich folgendermaßen:
Das Elterngeld steigt um 0,1 Prozentpunkt, für jeweils zwei Euro, die das Gehalt unter 1.000 Euro liegt. Verdient beispielsweise eine Frau 500 Euro, in diesem Fall beträgt der Aufschlag 25 Prozentpunkte ( 500 : 2×0,1 ). Die Förderquote beträgt statt 67 Prozent 92 Prozent. Der Staat überweist damit monatlich 460 Euro. Ebenfalls einen Bonus besitzen Nichtberufstätige, denn Sie erhalten einen Sockelbetrag in Höhe von 300 Euro monatlich.
Weniger Kindergeld für die Großen.
Ärgerlich wird es für Eltern größerer Kinder, denn Kindergeld zahlt Vater Staat nur noch bis zu einem Alter von 25 Jahren, wenn sich die Kinder noch in der Ausbildung befind Kinder, die im Laufe des Jahres 2006 das 25. oder 26. Lebensjahr vollendet haben, sind von dieser Regelung ausgenommen.
