Versicherung zahlt nicht jeden Frostschaden

Lange war es nicht mehr so kalt in Deutschland.
Vielleicht sogar so kalt, dass mancher Hausbsitzer die entsprechenden Vorsichtsmassnahmen gegen solche Temperaturen gar nicht mehr kennt.

Vorsorglich nutzt der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) die Kälte um bereits jetzt darauf hinzuweisen, dass bei starkem Frost außen liegende Wasserhähne und Leitungen entleert und abgestellt werden müssen.

Andernfalls zahlt die Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung nicht für Wasserschäden, die auf die winterlichen Temperaturen zurückzuführen sind.

Dennoch auch Sorgfalt sichert nicht alle Risiken:
Häufig seine Ställe oder Schuppen nicht im Umfang der Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung inbegriffen, da es sich hierbei um extra Gebäude handelt, welche einer eigenen Versicherungs-Absicherung bedürfen, sofern sie nicht ausdrücklich im Versicherungsvertrag mitversichert sind.


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