Versicherungen von der Steuer absetzen
Welche Versicherungen können 2006 von der Steuer abgesetzt werden
Wer seine Versicherungen weiterhin absetzen möchte, muss sich zukünftig einige Neuerungen beachten.
Als Sonderausgaben konnten die Versicherungsbeiträge bisher abgesetzt werden. Zukünftig wird unterschieden in die Basisversorgung, sonstige Aufwendungen und nicht absetzbare Aufwendungen.
Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung und die so genannte Rürup – Rente waren zu 60 Prozent abzugsfähig. Limitiert auf 12.000 Euro für Singles und 24.000 Euro für Verheiratete. Der Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung wurde davon noch abgezogen. Ab 2006 erhöht sich dieser Anteil jeweils zwei Prozent. Ausnahme bildet die so genannte Riester-Rente. Das Finanzamt rechnet nach, ob der steuerliche Vorteil größer als die staatliche Zulage ist. Wenn dies zutrifft, dann wird die Differenz mit dem Steuerbescheid gutgeschrieben.
Alle anderen Vorsorgeaufwendungen sind nur limitiert abzugsfähig. Für Arbeitnehmer beträgt die Grenze 1.500 Euro im Jahr, bei Selbstständigen 2.400 Euro. Bei Verheirateten wird jeder Ehepartner getrennt gesehen.
Nicht mehr absetzbar über die Vorsorgeaufwendungen sind Beiträge zur Kapitallebensversicherungen.
Eine Verschlechterung ist auch, dass Zinsen und Überschussbeteiligungen zur Hälfte versteuert werden müssen. Dies gilt ebenfalls bei Neuverträgen einer privaten Rentenversicherung mit einem Kapitalwahlrecht.
Nicht absetzbare Aufwendungen
Als Sonderabgaben absetzbar sind nicht mehr die Beiträge zu Kapitallebens- und Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht, Rentenversicherungen, die keine Basis- bzw. Riesterrenten sind, sowie Unfallversicherungen mit Beitragsrückerstattung, wenn der Vertragsabschluss erst nach dem 31.12.04 erfolgte.
Beiträge für Ihre Privatrente bezahlen Sie also zukünftig von Ihrem Nettoeinkommen. Das muss allerdings nicht schlecht sein, denn der persönliche Steuersatz im Alter oft deutlich niedriger ist und sich so oft steuerliche Vorteile ergeben.
