Kinder zahlen für Bestattung auch wenn kein Kontakt zu Eltern besteht

Bereits vor der gerichtlichen Feststellung des Sachverhalts zog ein Mann aus Pirmasens die Klage auf Übernahme der Bestattungskosten zurück.

Der Vater des Mannes hatte sich nach der Trennung von dessen Mutter nicht mehr um das gemeinsame Kind gekümmert und weder Unterhaltszahlungen geleistet, noch persönlichen Kontakt angestrebt.

Obwohl er keinerlei Kontakt zu seinem Vater hatte, mussten er nach dessen Tod die anfallenden Bestattungskosten übernehmen.
Die angestrebte Klage wurde bereits im Vorfeld durch eine rechtliche Einschätzung des Richters als wenig aussichtsreich angesehen, was den Mann veranlasste seine Klage nicht vor Gericht vortragen zu lassen.

Es gilt auch in diesem Fall: Einmal Kind, immer Kind.


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