Trotz Schlüssel im Kofferraum - Versicherung muss zahlen
Glück im Unglück bei Kfz Diebstahl.
Das OLG Hamm hat einen Rechtsstreit zwischen Autoversicherung und Kfz Halter zu Gunsten des Eigentümers des Autos entschieden, obwohl dieser Schlüssel und Papiere im abgeschlossenen Kofferraum des Fahrzeugs deponiert hatte.
Der allgemeinen Rechtsauffassung zur Folge kommt keine Versicherung für einen Autodiebstahl auf, wenn der Fahrer Schlüssel und Papiere im Wagen zurücklässt, da hierbei grob fahrlässiges Verhalten vorliegt.
In diesem Fall sah das Gericht keinen Zusammenhang und beschied für das Diebstahlopfer und gegen die Autoversicherung.
